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Volltext: Der Welthandel : (Additionelle Ausstellung Nr. 6), officieller Ausstellungs-Bericht

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Dr. Carl Thomas Richter. 
Vorfitzenden der Conferenz präfentirt und Herr Hofrath v. Schrötter erklärte, 
dafs gegen diefes Mifchungsverhältnifs ( 15 /l6 = Vlö) keine technifchen Hinderniffe 
obwalten. Ein folches Stück fei, bemerkte der Vorfitzende, nicht blofs leichter 
controlirbar, fondern auch für den gemeinen Mann verftändlicher, als wenn man 
die Alliage in Pereenten ausdrücke; mancherwärts, z. B. in Amerika, werde 
das Gold gewogen, io Dollars feien dann gleich 16 Gramm, 5 Dollars gleich 
8 Gramm, 2% Dollars gleich 4 Gramm u. f. w. 
Befonders fei noch zu bemerken, dafs das in Vorfchlag gebrachte Syftem 
nur eine Reform in den beftehenden Münzfyflemen bewirke, keineswegs aber 
einen Umfturz , wie z. B. die Einführung der Mark in Süd-Deutfchland eine 
Revolution in den Preifen hervorbringen und die Quelle von Strikes fein würde. 
Sonach wurde als internationale Haupt-Goldmünze ein metrifches Stück 
von 7% Gramm feinen Goldes in einem Rauhgewicht von 8 Gramm und als 
internationale Rechnungseinheit der metrifche Dollar von D/g Gramm, ein- 
getheilt in 100 Cents, welcher s / 10 Percent weniger als der Vereinigten Staaten 
Dollar ift, angenommen. 
Ueber den III. Punkt bemerkte der Vorfitzende , dafs? die Einführung des 
beantragten Münzfyftemes nicht durch den Abfchlufs von Münzverträgen zu erfol 
gen brauche, fondern dafs jeder Staat ein natürliches Intereffe an der Adoption 
eines Syftemes habe, welches feine Zweckmäfsigkeit in fich felber trägt. Es wäre 
nur von jedem Staate eine ftrenge Münzpolizei im eigenen Intereffe zu üben. Die 
Beftimmungen des deutfchen Münzgefetzes über die Vollwichtigkei| der Münzen 
und die Einlöfung der Scheidemünzen feien zweckmäfsige, legislative Mafsregeln. 
Ein Staat, welcher fich die Circulation feiner Münzen im Intereffe feiner eigenen 
Angehörigen in fremden Ländern fichern wolle , müffe es durch folche oder 
ähnliche Mafsregeln thun. 
Mit diefer Berathung wurden folgende Befchlüffe gefafst , die wir im 
Intereffe der Wichtigkeit der Sache unferer Darftellung noch einverleiben. 
Die Befchlüffe der internationalen Münzconferenz lauten: 
I. 
In Erwägung: • 
1. dafs Gold vermöge feines Werthes und feiner Transportfähigkeit fich 
keffer als Silber zu Geld eignet, wenn es fich um gröfsere Beträge der edlen 
Metalle und namentlich um die Bedürfniffe des Reifeverkehres handelt; 
2. dafs ein Land, welches die Doppel- oder Wahlwährüjig hat, nach und 
nach zu Silber als feinem alleinigen Werthmafs getrieben werden kann, da das 
Gold ins Ausland ftrömt, fo oft es dort höher gefchätzt wird als fein gefetzlich 
feftgeftellter Werth: 
erklärt die Conferenz: 
a) dafs die reine Goldwährung, mit Scheidemünzen von Silber und Kupfer 
als gefetzliches Zahlungsmittel zu einem befchränkten Betrage, der reinen 
Silfxyr- fowohl als auch der Doppel - oder Wahlwährung vorziehen 
ift, und 
b) dafs eine internationale Goldmünze , fowie eine gemeinfame Gold- 
Rechnungseinheit eingeführt werden follten in allen Ländern, welche 
fchon eine reine Goldwährung haben, oder welche fie allmälig einzuführen 
wünfchen, indem fie dem Golde ein befonderes Umlaufsgebiet einräumen 
welches fich allmälig erweitert, bis die Silberwährung vollftändig ver 
drängt ift. 
H. 
In Erwägung der folgenden Thatfachen: 
1. Da das metrifche Gewicht von allen civilifirten Völkern als international 
anerkannt worden, fo mufs fowohl der Feingehalt als das Rauhgewicht der
	        
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