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Dr. Carl Thomas Richter.
Vorfitzenden der Conferenz präfentirt und Herr Hofrath v. Schrötter erklärte,
dafs gegen diefes Mifchungsverhältnifs ( 15 /l6 = Vlö) keine technifchen Hinderniffe
obwalten. Ein folches Stück fei, bemerkte der Vorfitzende, nicht blofs leichter
controlirbar, fondern auch für den gemeinen Mann verftändlicher, als wenn man
die Alliage in Pereenten ausdrücke; mancherwärts, z. B. in Amerika, werde
das Gold gewogen, io Dollars feien dann gleich 16 Gramm, 5 Dollars gleich
8 Gramm, 2% Dollars gleich 4 Gramm u. f. w.
Befonders fei noch zu bemerken, dafs das in Vorfchlag gebrachte Syftem
nur eine Reform in den beftehenden Münzfyflemen bewirke, keineswegs aber
einen Umfturz , wie z. B. die Einführung der Mark in Süd-Deutfchland eine
Revolution in den Preifen hervorbringen und die Quelle von Strikes fein würde.
Sonach wurde als internationale Haupt-Goldmünze ein metrifches Stück
von 7% Gramm feinen Goldes in einem Rauhgewicht von 8 Gramm und als
internationale Rechnungseinheit der metrifche Dollar von D/g Gramm, ein-
getheilt in 100 Cents, welcher s / 10 Percent weniger als der Vereinigten Staaten
Dollar ift, angenommen.
Ueber den III. Punkt bemerkte der Vorfitzende , dafs? die Einführung des
beantragten Münzfyftemes nicht durch den Abfchlufs von Münzverträgen zu erfol
gen brauche, fondern dafs jeder Staat ein natürliches Intereffe an der Adoption
eines Syftemes habe, welches feine Zweckmäfsigkeit in fich felber trägt. Es wäre
nur von jedem Staate eine ftrenge Münzpolizei im eigenen Intereffe zu üben. Die
Beftimmungen des deutfchen Münzgefetzes über die Vollwichtigkei| der Münzen
und die Einlöfung der Scheidemünzen feien zweckmäfsige, legislative Mafsregeln.
Ein Staat, welcher fich die Circulation feiner Münzen im Intereffe feiner eigenen
Angehörigen in fremden Ländern fichern wolle , müffe es durch folche oder
ähnliche Mafsregeln thun.
Mit diefer Berathung wurden folgende Befchlüffe gefafst , die wir im
Intereffe der Wichtigkeit der Sache unferer Darftellung noch einverleiben.
Die Befchlüffe der internationalen Münzconferenz lauten:
I.
In Erwägung: •
1. dafs Gold vermöge feines Werthes und feiner Transportfähigkeit fich
keffer als Silber zu Geld eignet, wenn es fich um gröfsere Beträge der edlen
Metalle und namentlich um die Bedürfniffe des Reifeverkehres handelt;
2. dafs ein Land, welches die Doppel- oder Wahlwährüjig hat, nach und
nach zu Silber als feinem alleinigen Werthmafs getrieben werden kann, da das
Gold ins Ausland ftrömt, fo oft es dort höher gefchätzt wird als fein gefetzlich
feftgeftellter Werth:
erklärt die Conferenz:
a) dafs die reine Goldwährung, mit Scheidemünzen von Silber und Kupfer
als gefetzliches Zahlungsmittel zu einem befchränkten Betrage, der reinen
Silfxyr- fowohl als auch der Doppel - oder Wahlwährung vorziehen
ift, und
b) dafs eine internationale Goldmünze , fowie eine gemeinfame Gold-
Rechnungseinheit eingeführt werden follten in allen Ländern, welche
fchon eine reine Goldwährung haben, oder welche fie allmälig einzuführen
wünfchen, indem fie dem Golde ein befonderes Umlaufsgebiet einräumen
welches fich allmälig erweitert, bis die Silberwährung vollftändig ver
drängt ift.
H.
In Erwägung der folgenden Thatfachen:
1. Da das metrifche Gewicht von allen civilifirten Völkern als international
anerkannt worden, fo mufs fowohl der Feingehalt als das Rauhgewicht der