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Volltext: Die österreichische Special-Ausstellung der Frauenarbeiten auf der Wiener Weltausstellung

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die Hand gäben, die nach meiner Angabe gearbeiteten Behelfe zu 
verschaffen. 
Zur allgemeinen, oberflächlichen Orientirung mag dienen, dass in 
Oberösterreich an 29 öffentlichen Mädchen- und Volksschulen der Unter 
richt in den weiblichen Handarbeiten eingeführt ist, in Krain an 3, in 
Kärnthen an 44, in Tirol und Vorarlberg an circa 5oo, in Salzburg an 21, 
in Triest an 18, in Görz an 22, in Schlesien an 16. 
In Oberösterreich können, laut Bericht, die Bestimmungen des 
§. i5 des Reichsvolksschulgesetzes vom 14. November 1869 nur allmälig 
zur Durchführung kommen. Der Mangel an tauglichen Lehrerinnen macht 
sich in bedauerlicher Weise geltend. Durch Errichtung der im Schuljahre 
1871/72 gegründeten zweiclassigen Lehrerinnen-Bildungsanstalt zu Linz 
soll diesem Uebelstande abgeholfen werden, der sich jedoch erst ganz 
beheben wird, wenn entsprechend dem §. 3o des Gesetzes vom 14. Mai 
1869 ein besonderer Lehrcurs zur Ausbildung von Arbeitslehrerinnen an 
obiger Anstalt eingerichtet werden wird. 
Bezüglich aller im Lande befindlichen öffentlichen Mädchenschulen 
wird den gesetzlichen Anordnungen entsprochen und überdies ist an 23 
gemischten öffentlichen Schulen der Unterricht in den weiblichen Hand 
arbeiten eingeführt. Derselbe konnte jedoch nur dort obligatorisch gemacht 
werden, wo Unterlehrerinnen in den betreffenden Volksschulen in Ver 
wendung stehen, was bisher an 7 Anstalten der Fall ist, oder wo Arbeits 
lehrerinnen auf Grund nachgewiesener Lehrbefähigung durch den ober 
österreichischen Landesausschuss bestellt wurden, was bisher nur bei 8 
Volksschulen geschah. Dreizehn Privatlehrerinnen weltlichen Standes, 
welche die gesetzliche Lehrbefähigung nicht nachweisen können, sind an 
gemischten Schulen in Verwendung; einzelne dieser Lehrerinnen werden 
Jahr um Jahr durch Remunerationen aus Landes-, theilweise auch aus Ge 
meindemitteln unterstützt. 
Die Privatindustrieschulen werden in den meisten Fällen durch 
Nonnen geleitet; 34 Ordensschwestern widmen sich derzeit im Lande 
Oberösterreich dem Unterrichte in den weiblichen Handarbeiten. Dieser 
Unterricht geht in den betreffenden Anstalten über die Zwecke der Volks 
schule hinaus; insoferne er jedoch in Verbindung mit derselben steht, ist 
er nach den Bestimmungen des 1. Abschnittes der Schul- und Unterrichts 
ordnung eingerichtet. 
In Linz ist die Oberaufsicht über die Arbeitsschulen mit sehr gutem 
Erfolge einem Frauencomite übertragen. 
In Salzburg, wo derzeit 21 öffentliche und 14 Privatschulen sich 
mit dem Unterrichte in den weiblichen Handarbeiten beschäftigen, ist die 
Errichtung von mehr als 20 Arbeitsschulen in den Bezirken: Zell am See, 
St. Johann und Salzburg Land, im Zuge. Geprüfte Lehrerinnen sind 
nicht vorhanden und werden daher in den Volksschulen die blos praktisch 
befähigten Frauen der Lehrer, über Vorschlag der Orts- und Bezirks-
	        
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