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die Hand gäben, die nach meiner Angabe gearbeiteten Behelfe zu
verschaffen.
Zur allgemeinen, oberflächlichen Orientirung mag dienen, dass in
Oberösterreich an 29 öffentlichen Mädchen- und Volksschulen der Unter
richt in den weiblichen Handarbeiten eingeführt ist, in Krain an 3, in
Kärnthen an 44, in Tirol und Vorarlberg an circa 5oo, in Salzburg an 21,
in Triest an 18, in Görz an 22, in Schlesien an 16.
In Oberösterreich können, laut Bericht, die Bestimmungen des
§. i5 des Reichsvolksschulgesetzes vom 14. November 1869 nur allmälig
zur Durchführung kommen. Der Mangel an tauglichen Lehrerinnen macht
sich in bedauerlicher Weise geltend. Durch Errichtung der im Schuljahre
1871/72 gegründeten zweiclassigen Lehrerinnen-Bildungsanstalt zu Linz
soll diesem Uebelstande abgeholfen werden, der sich jedoch erst ganz
beheben wird, wenn entsprechend dem §. 3o des Gesetzes vom 14. Mai
1869 ein besonderer Lehrcurs zur Ausbildung von Arbeitslehrerinnen an
obiger Anstalt eingerichtet werden wird.
Bezüglich aller im Lande befindlichen öffentlichen Mädchenschulen
wird den gesetzlichen Anordnungen entsprochen und überdies ist an 23
gemischten öffentlichen Schulen der Unterricht in den weiblichen Hand
arbeiten eingeführt. Derselbe konnte jedoch nur dort obligatorisch gemacht
werden, wo Unterlehrerinnen in den betreffenden Volksschulen in Ver
wendung stehen, was bisher an 7 Anstalten der Fall ist, oder wo Arbeits
lehrerinnen auf Grund nachgewiesener Lehrbefähigung durch den ober
österreichischen Landesausschuss bestellt wurden, was bisher nur bei 8
Volksschulen geschah. Dreizehn Privatlehrerinnen weltlichen Standes,
welche die gesetzliche Lehrbefähigung nicht nachweisen können, sind an
gemischten Schulen in Verwendung; einzelne dieser Lehrerinnen werden
Jahr um Jahr durch Remunerationen aus Landes-, theilweise auch aus Ge
meindemitteln unterstützt.
Die Privatindustrieschulen werden in den meisten Fällen durch
Nonnen geleitet; 34 Ordensschwestern widmen sich derzeit im Lande
Oberösterreich dem Unterrichte in den weiblichen Handarbeiten. Dieser
Unterricht geht in den betreffenden Anstalten über die Zwecke der Volks
schule hinaus; insoferne er jedoch in Verbindung mit derselben steht, ist
er nach den Bestimmungen des 1. Abschnittes der Schul- und Unterrichts
ordnung eingerichtet.
In Linz ist die Oberaufsicht über die Arbeitsschulen mit sehr gutem
Erfolge einem Frauencomite übertragen.
In Salzburg, wo derzeit 21 öffentliche und 14 Privatschulen sich
mit dem Unterrichte in den weiblichen Handarbeiten beschäftigen, ist die
Errichtung von mehr als 20 Arbeitsschulen in den Bezirken: Zell am See,
St. Johann und Salzburg Land, im Zuge. Geprüfte Lehrerinnen sind
nicht vorhanden und werden daher in den Volksschulen die blos praktisch
befähigten Frauen der Lehrer, über Vorschlag der Orts- und Bezirks-