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eisernen, ununterbrochenen Fleiss zu erzielen ist. Weniger klar ist meist
die Frage der Zweckmässigkeit gelöst und die formlosen Kinderhäubchen,
die spitzendünnen Wäschstücke, die gestickten Heiligen- und Landschafts
bilder sind alljährlich auf den Ausstellungen von Prüfungsarbeiten in fast
allen Klosterschulen zu finden. Mit um so grösserer Freude sind die
Arbeiten zu begrüssen, welche aus solchen Instituten zur Ausstellung
gelangten und von denen die meisten nur Gutes, Nützliches und Zweck
mässiges gebracht haben. Wien, Thurnfeld, Innsbruck, Bozen, Roveredo,
Görz, Laibach, Bischoflack und Kuttenberg haben eingesandt.
Aus Wien hat die Congregation der Töchter des göttlichen Heilandes
einen grossen Teppich, von 14 Schülerinnen in Kreuzstich gestickt, aus
gestellt, und das Kloster von St. Ursula eine ausgezeichnete Sammlung
von Schularbeiten gebracht, — von Nutzarbeiten und von reizenden
Luxusdingen, von Buntstickereien, die namentlich durch Zeichnung und
Ausführung eines Kissens glänzend vertreten sind; auch die Weißstickereien
sind sehr schön, die Nähereien ausgezeichnete, gediegene Arbeiten.
Aus Thurnfeld hat die Erziehungsanstalt der Salesianerinnen ein
gesandt. Diese Schule, welche im Jahre 1859 gegründet wurde, besitzt
derzeit 72 Schülerinnen, welche in streng klösterlicher Zucht den Unter
richt in den Elementarkenntnissen, in der italienischen und französischen
Sprache, Geographie, Weltgeschichte, Naturkunde, in allen Arten weib
licher Handarbeiten erhalten. Als nicht obligate Lehrgegenstände sind
die englische Sprache, Gesang, Klavier, Zeichnen und Stenographie dem
Lehrprogramme beigefügt. Der Nationalität nach gehören die Schüle
rinnen Nord- und Südtirol, Oesterreich, Baiern, Württemberg, Böhmen,
Ungarn, Dalmatien und der Türkei an. Die Lehrerinnen sind aus Frank
reich, Italien, Russland, Preussen, Baiern, Württemberg, Oesterreich, Tirol.
Die Schülerinnen werden im 10. Lebensjahre aufgenommen und verbleiben
7 Jahre in der Anstalt, wo sie den Unterricht in wöchentlich 42 Lehr-
und Arbeitsstunden geniessen. Den Institutsregeln gemäss dürfen die
Schülerinnen während des Schuljahres nur einmal im Monate im Sprech
zimmer ihre Eltern sehen, nur einmal im Monate ihnen schreiben und
wird jeder Brief nur durch Vermittlung der Vorstehung empfangen und
abgegeben.
An diese Vorschriften anknüpfend kann ich nicht umhin, auf die
traurige, dem Leben und der Jetztzeit entrückte Erziehungsweise zurück
zukommen , welche klösterliche Institute vermitteln. Dass solche aus
früherer, längst abgethaner Zeit bestehen, ist eine Thatsache, die vielleicht
schwierig zu beseitigen ist, dass aber solche Institute vor so wenig Jahren
geschaffen werden konnten, dass sie eine so grosse Zahl von Schülerinnen
aufnehmen und unpraktisch und untauglich für’s Leben, dem Verkehre
mit ihren nächsten Angehörigen entfremdet, in klösterlicher Beschränkt
heit bis zum 17. Lebensjahre erziehen und einschliessen können, das ist
ein neuerliches Spiel mit dem Lebensglückc ebenso vieler Menschen, denen