gehen ihrer verstorbenen Eltern willen in das Institut nicht zugelassen
werden, scheint mir doch ein Missgriff zu sein, der der Erörterung werth
ist und klarer Beleuchtung nicht Stand halten kann. Vielleicht bedarl cs
nur eines kleinen Anstosses, um solche Bedingung fallen zu machen und
gerade die verwaisten Kinder nicht untadeliger, verderbter Eltern durch
wohlwollenden Schutz und guten Unterricht vor dem Schicksale des Vor
kommens zu bewahren.
h) Vereins-Schulen.
Wien, Graz, Innsbruck und Prag sind durch Vereine vertreten, welche
die Arbeitsproben ihrer Schulen eingesandt haben. Vielgestaltig, wie der
Zweck, den die Vereine verfolgen und dem ihre Schulen dienen, sind
diese Einsendungen angelangt. Von der ersten Handarbeit des sechsjähri
gen, kleinen Mädchens, bis zu den Proben technischer Fertigkeit und sach
lichen Wissens, welche zum selbständigen Erwerbe befähigen.
Wien hat die Ausstellungen von vier Vereinen gebracht: die des
Frauen-Wohlthätigkeitsvereines für Wien und Umgebung, des Frauen
vereines für Arbeitschulen, des israelitischen Theresien-Kreuzervcreines
und des Wiener Frauen-Erwerbvereines.
Der Frauen-Wohlthätigkeitsverein wurde im Jahre 1848 auf
Anregung des damaligen Cooperators Martin Gross gegründet. Der Zweck
des Vereines ist, durch Unterstützung aller Art Noth nnd Elend zu mil
dern und durch gute Schulen sittlich verbessernd auf die weibliche Bevöl
kerung zu wirken. Zu letzterem Ende hat der Verein neun Arbeitsschu
len gegründet, von denen die erste im Jahre 1849 mit 98 Schülerinnen
eröffnet wurde, welche täglich in 2—4 Lehrstunden in den einfachen
weiblichen Arbeiten unterrichtet wurden. Als der Verein in’s Leben trat,
war der unentgeltliche Unterricht in den weiblichen Handarbeiten an den
Volksschulen noch nicht eingeführt und daher die von ihm gegründeten
Arbeitsschulen, an welchen den Kindern das erforderliche Materiale von
dem Vereine geliefert wird, dringend geboten. Wie sehr dies der Fall
war, beweist die Zahl der Schülerinnen, welche sich im Jahre 1869 auf
1400 belief. Seit den Jahren 1870 und 1871, wo der unentgeltliche Un
terricht in den weiblichen Handarbeiten an den Communal-Volksschulen
eingeführt wurde, hat sich der Besuch der Vereinsschulen etwas gemin
dert und zwei derselben wurden als überflüssig erkannt und aufgehoben.
Die sieben Schulen, welche derzeit in Thätigkeit sind, weisen die noch
immer sehr bedeutende Zahl von 900 Schülerinnen aus. Diese letzteren
werden im Alter von 5 Jahren und darüber in die Schule aufgenommen
und daselbst von 17 Lehrerinnen in den einfachen Handarbeiten unter
richtet. Die volle Lehrzeit beträgt 8 Jahre, die effective, durchschnittliche
Zeit, nach welcher die Schülerinnen die Schule verlassen, 5 — 6 Jahre.
Seit dem Bestehen des Vereines hat derselbe 26.691 Mädchen unterrichtet
und zu diesem Zwecke die Summe von 113.091 fl. verausgabt. Die Mit-