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Patentschutz und Verwertung der Erfindung.
Thonet
Museum
Zur
Geschichte
des
Erfinder
schutzes.
Publikum, und es war verauszusehen, daß solche Sitzmöbel
sich bald großen Absatz und allgemeine Beliebtheit ver
schaffen würden.
Die Familie Thonet hat eine Kollektion dieser interes
santen Erstlingswerke in Boppard am Rhein erworben und
in einem kleinen Museum im Schloß Wsetin untergebracht.
Diese Möbel waren im fortwährenden Gebrauche gewesen,
befinden sich noch immer im guten Zustand und könnten noch
lange Zeit benützt werden. Diese Kollektion zeigt uns, daß
unser Meister schon im Beginne seiner handwerklichen Tätig
keit Hervorragendes geschaffen, daß er Originalität und Ge
diegenheit in besonderem Maße bei seinen Leistungen ver
einigte. Aber interessanter als jene Tatsache ist der Umstand,
daß sich aus dieser Kollektion der Werdegang der Thonet-
sehen Industrie nachweisen und verfolgen läßt, oder rich
tiger ließ; bedauerlicherweise ist ein Teil dieser Sammlung
während eines Schadenfeuers im Wsetiner Schlosse vernichtet
worden, der Rest wurde dem technologischen Museum in
Wien einverleibt.
Patentschutz und Verwertung der
Erfindung.
Die nächste Sorge war nun, diese Erfindung zu schützen
und zu verwerten.
Erfindungspatent ist die ausschließliche Gewerbe
berechtigung zur Benützung und Anwendung einer neuen Er
findung, sowie die Urkunde, durch welche diese Berechtigung
verliehen wird. Die Verleihung der Erfindungspatente wurde
zuerst in England unter Jakob I. gesetzlich geregelt durch
eine Parlamentsakte vom Jahre 1623, welche die willkürliche
Erteilung von Gewerbeprivilegien und Monopolen durch die
Krone verbot, jedoch die Gewährung eines Erfindungspatentes
an den wahren und ersten Erfinder, wie bisher,
gestattete. In den Vereinigten Staaten von Nordamerika wurde
Patentschutz und Verwertung der Erfindung.
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der Schutz des Erfinders als eines der vom Kongreß im Jahre
1776 beschlossenen Menschenrechte proklamiert, und
ebenso in Frankreich beim Ausbruche der großen Revolution
1789 in den Cahiers (Denkschriften) der Stände von Paris und
der Normandie gefordert und durch ein Gesetz vom 7. Jänner
1793 garantiert. In Deutschland wurde der Erfindungsschutz
schon im 18. Jahrhundert durch landesherrliche Privilegien
gewährt. Im alten Österreich war die Erteilung eines Privile
giums gleichfalls ein Vorrecht der Krone. Seit dem Beginne
der Aera der Weltausstellungen wurde die Forderung eines
einheitlichen internationalen Patentschutzes schon im Interesse
des wachsenden gesamtstaatlichen Verkehres als unabweisbar
gestellt und bei Gelegenheit der Wiener Weltausstellung im
Jahre 1873 von dem dort tagenden Patentkongreß und in den
späteren Kongressen in eine Reihe von Entschließungen ge
faßt, welche Forderung seither verwirklicht wurde.
Die Verletzung des Patentrechtes wird durch
Herstellung nachgemachter Gegenstände, durch das Inverkehr
bringen derselben und durch den unbefugten Gebrauch eines
patentierten Verfahrens, einer Maschine oder sonstigen Be
triebsvorrichtung begangen. Die wissentliche Verletzung wird
auf Antrag mit Geldstrafe oder mit Gefängnis bestraft. Außer
dem ist der Nachahmer dem Verletzten zur Entschädigung
verpflichtet. Im Strafurteil ist dem verletzten Patentinhaber
das Recht zugesprochen, die Verurteilung auf Kosten des
Bestraften öffentlich bekanntzugeben.
Zum Schutze seiner Erfindung mußten von Michael
Thonet Patente in den verschiedenen Ländern genommen
werden. Die Patente in den fremden Ländern sollten verkauft
werden, um aus dem grlöse im Inlande die Erzeugung der
gebogenen Möbel im Großen betreiben zu können.
Das eigene Vermögen Michael Thonets reichte hiezu
nicht aus, doch fanden sich Leute, die sich erbötig machten,
die nötigen Kapitalien zu beschaffen, um aus dem Erlöse der
zu verkaufenden Patente ihr Geld zurückzuerhalten und den
zu erzielenden Geschäftsgewinn mit Michael Thonet zu
teilen.
Einheit
licher
inter
nationaler
Patent
schutz.