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Full text: Michael Thonet, der Erfinder und Begründer der Bugholzmöbel-Industrie

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Patentschutz und Verwertung der Erfindung. 
Thonet 
Museum 
Zur 
Geschichte 
des 
Erfinder 
schutzes. 
Publikum, und es war verauszusehen, daß solche Sitzmöbel 
sich bald großen Absatz und allgemeine Beliebtheit ver 
schaffen würden. 
Die Familie Thonet hat eine Kollektion dieser interes 
santen Erstlingswerke in Boppard am Rhein erworben und 
in einem kleinen Museum im Schloß Wsetin untergebracht. 
Diese Möbel waren im fortwährenden Gebrauche gewesen, 
befinden sich noch immer im guten Zustand und könnten noch 
lange Zeit benützt werden. Diese Kollektion zeigt uns, daß 
unser Meister schon im Beginne seiner handwerklichen Tätig 
keit Hervorragendes geschaffen, daß er Originalität und Ge 
diegenheit in besonderem Maße bei seinen Leistungen ver 
einigte. Aber interessanter als jene Tatsache ist der Umstand, 
daß sich aus dieser Kollektion der Werdegang der Thonet- 
sehen Industrie nachweisen und verfolgen läßt, oder rich 
tiger ließ; bedauerlicherweise ist ein Teil dieser Sammlung 
während eines Schadenfeuers im Wsetiner Schlosse vernichtet 
worden, der Rest wurde dem technologischen Museum in 
Wien einverleibt. 
Patentschutz und Verwertung der 
Erfindung. 
Die nächste Sorge war nun, diese Erfindung zu schützen 
und zu verwerten. 
Erfindungspatent ist die ausschließliche Gewerbe 
berechtigung zur Benützung und Anwendung einer neuen Er 
findung, sowie die Urkunde, durch welche diese Berechtigung 
verliehen wird. Die Verleihung der Erfindungspatente wurde 
zuerst in England unter Jakob I. gesetzlich geregelt durch 
eine Parlamentsakte vom Jahre 1623, welche die willkürliche 
Erteilung von Gewerbeprivilegien und Monopolen durch die 
Krone verbot, jedoch die Gewährung eines Erfindungspatentes 
an den wahren und ersten Erfinder, wie bisher, 
gestattete. In den Vereinigten Staaten von Nordamerika wurde 
Patentschutz und Verwertung der Erfindung. 
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der Schutz des Erfinders als eines der vom Kongreß im Jahre 
1776 beschlossenen Menschenrechte proklamiert, und 
ebenso in Frankreich beim Ausbruche der großen Revolution 
1789 in den Cahiers (Denkschriften) der Stände von Paris und 
der Normandie gefordert und durch ein Gesetz vom 7. Jänner 
1793 garantiert. In Deutschland wurde der Erfindungsschutz 
schon im 18. Jahrhundert durch landesherrliche Privilegien 
gewährt. Im alten Österreich war die Erteilung eines Privile 
giums gleichfalls ein Vorrecht der Krone. Seit dem Beginne 
der Aera der Weltausstellungen wurde die Forderung eines 
einheitlichen internationalen Patentschutzes schon im Interesse 
des wachsenden gesamtstaatlichen Verkehres als unabweisbar 
gestellt und bei Gelegenheit der Wiener Weltausstellung im 
Jahre 1873 von dem dort tagenden Patentkongreß und in den 
späteren Kongressen in eine Reihe von Entschließungen ge 
faßt, welche Forderung seither verwirklicht wurde. 
Die Verletzung des Patentrechtes wird durch 
Herstellung nachgemachter Gegenstände, durch das Inverkehr 
bringen derselben und durch den unbefugten Gebrauch eines 
patentierten Verfahrens, einer Maschine oder sonstigen Be 
triebsvorrichtung begangen. Die wissentliche Verletzung wird 
auf Antrag mit Geldstrafe oder mit Gefängnis bestraft. Außer 
dem ist der Nachahmer dem Verletzten zur Entschädigung 
verpflichtet. Im Strafurteil ist dem verletzten Patentinhaber 
das Recht zugesprochen, die Verurteilung auf Kosten des 
Bestraften öffentlich bekanntzugeben. 
Zum Schutze seiner Erfindung mußten von Michael 
Thonet Patente in den verschiedenen Ländern genommen 
werden. Die Patente in den fremden Ländern sollten verkauft 
werden, um aus dem grlöse im Inlande die Erzeugung der 
gebogenen Möbel im Großen betreiben zu können. 
Das eigene Vermögen Michael Thonets reichte hiezu 
nicht aus, doch fanden sich Leute, die sich erbötig machten, 
die nötigen Kapitalien zu beschaffen, um aus dem Erlöse der 
zu verkaufenden Patente ihr Geld zurückzuerhalten und den 
zu erzielenden Geschäftsgewinn mit Michael Thonet zu 
teilen. 
Einheit 
licher 
inter 
nationaler 
Patent 
schutz.
	        
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