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$■ 3- Nicht verbindliche Unterrichtsfächer.
Di e nicht verbindlichen Unterrichtsfächer werden
womöglich an den freien Nachmittagen oder unmittelbar vor
oder nach den gewöhnlichen Unterrichtsstunden ertheilt.
Die Bestimmung über die Theilnahme an den freien
Unterrichtsfächern ist nicht Sache der Schüler, sondern der
Eltern.
§■ 4. Lehrmittel.
Zur Förderung und Unterstützung des Unterrichts sind
mit der Lehranstalt verbunden:
1. eine Bibliothek zur Benutzung der Lehrer und
Schüler;
2. eine Waarens ammlu n g, die stets so weit vervoll
ständigt wird, dass sie als eine Ausstellung alles Dessen,
was für Handel und Gewerbe von Wichtigkeit ist,'
gelten kann;
3. ein naturhistorisches Cabinet, in Anschluss an
die Waarensammlung;
4. eine Sammlung physikalischer und mechanisch
technologischer Apparate, soweit sie der Zweck
des Unterrichts nöthig macht;
5. ein chemisches Laboratorium, zugleich zu ei
genen Uebungen der Schüler bestimmt, und
6. eine mit dem Comptoir verbundene Münzsammlung.
§• 5. Der Lehrkörper.
Der Lehrkörper besteht aus dem Director, den Pro
fessoren, den Hilfs- und Nebenlehrern,
§• 6. Die Schüler.
. Jünglinge, welche die Handels-Akademie besuchen
sind entweder Schüler oder Hospitanten. Schüler sind
die Jünglinge, welche den ganzen Cursus in allen obli
gatorischen Lehrfächern zu vollenden gedenken; Hospi
tanten dagegen die, welche dem Unterrichte einzelner Lehr
fächer beizuwohnen wünschen.