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§. 7. Anmeldungen.
Die Anmeldungen einheimischer Schüler geschehen heim
Director durch die Eltern oder Vormünder persönlich; in
seiner Abwesenheit aber in der Directionskanzlei.
Auswärtige Jünglinge haben bei ihrer Anmeldung einen
Pass, einen Erlaubnisschein der Eltern, ein Zeugniss über
ihre Vorstudien und einen Tauf- oder Geburts- und Impf
schein vorzulegen.
§. 8. Bedingungen der Aufnahme.
Die in die Unterclasse aufzunehmenden Jünglinge ha
ben die in einer vollständigen Unter-Realschule oder einem
Unter-Gymnasium zu erwerbenden Kenntnisse nacbzuweisen.
Ein Zeugniss über die mit gutem Erfolge absolvirte
Unterrealschule, resp. Untergymnasium, oder ein diesem
Zeugnisse gleichstehender Ausweis berechtigt zum Eintritt
ohne Vorprüfung.
Schüler, welche künftig gleich in die Mittel- oder
Oberclasse aufgenommen zu werden wünschen, müssen durch
ein Examen den Anforderungen entsprechen, welche sie auf
gleichen Standpunkt mit den Schülern der betreffenden
Classe stellen.
§. 9. Repetitionsunterricht.
Diejenigen Schüler, welche sich über den Besuch der
Unterrealschule oder des Untergymnasiums nicht mit dem
Zeugniss der ersten Classe ausweisen können, haben sich
der Aufnahmeprüfung zu unterziehen, von der es abhängt,
welchen Repetitionscursen sie beizuwohnen haben.
§. 10. Die Hospitanten.
Die Hospitanten sind von der Vorprüfung befreit,
ausgenommen wenn sie in’s Comptoir aufgenommen werden
wollen. Sie erhalten, nachdem sie schriftlich um Zulassung
nacbgesucht und sich genügend über ihre sittliche Führung
ausgewiesen haben, die vom Director Unterzeichnete Zu
lassungskarte.