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Volltext: Die Prager Handels-Akademie von ihrer Gründung bis zur Gegenwart (1856-1873) : Gedenkschrift aus Anlass der Wiener Weltausstellung 1873

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§. 7. Anmeldungen. 
Die Anmeldungen einheimischer Schüler geschehen heim 
Director durch die Eltern oder Vormünder persönlich; in 
seiner Abwesenheit aber in der Directionskanzlei. 
Auswärtige Jünglinge haben bei ihrer Anmeldung einen 
Pass, einen Erlaubnisschein der Eltern, ein Zeugniss über 
ihre Vorstudien und einen Tauf- oder Geburts- und Impf 
schein vorzulegen. 
§. 8. Bedingungen der Aufnahme. 
Die in die Unterclasse aufzunehmenden Jünglinge ha 
ben die in einer vollständigen Unter-Realschule oder einem 
Unter-Gymnasium zu erwerbenden Kenntnisse nacbzuweisen. 
Ein Zeugniss über die mit gutem Erfolge absolvirte 
Unterrealschule, resp. Untergymnasium, oder ein diesem 
Zeugnisse gleichstehender Ausweis berechtigt zum Eintritt 
ohne Vorprüfung. 
Schüler, welche künftig gleich in die Mittel- oder 
Oberclasse aufgenommen zu werden wünschen, müssen durch 
ein Examen den Anforderungen entsprechen, welche sie auf 
gleichen Standpunkt mit den Schülern der betreffenden 
Classe stellen. 
§. 9. Repetitionsunterricht. 
Diejenigen Schüler, welche sich über den Besuch der 
Unterrealschule oder des Untergymnasiums nicht mit dem 
Zeugniss der ersten Classe ausweisen können, haben sich 
der Aufnahmeprüfung zu unterziehen, von der es abhängt, 
welchen Repetitionscursen sie beizuwohnen haben. 
§. 10. Die Hospitanten. 
Die Hospitanten sind von der Vorprüfung befreit, 
ausgenommen wenn sie in’s Comptoir aufgenommen werden 
wollen. Sie erhalten, nachdem sie schriftlich um Zulassung 
nacbgesucht und sich genügend über ihre sittliche Führung 
ausgewiesen haben, die vom Director Unterzeichnete Zu 
lassungskarte.
	        
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