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Full text : Die Prager Handels-Akademie von ihrer Gründung bis zur Gegenwart (1856-1873) : Gedenkschrift aus Anlass der Wiener Weltausstellung 1873

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§.  11.  Das  Unterrichtsgeld.
Dasjährliche  Unterrichtsgeld  beträgt  150  fl.  ö.  W,
Die  Zahlungen  werden  halbjährig  voraus  geleistet.
Hospitanten  zahlen  für  jede  wöchentliche  Unterrichtsstunde ­
  jährlich  7  fl.  ö.  W.
§.  12.  Comptoirbedürfnisse.
Für  die  Handlungsbücher,  welche  im  Muster-Comptoir
gebraucht  werden,  sorgt  die  Schulverwaltung,  welcher  sie
auch  verbleiben.
§.  13.  Lehrstunden.
Die  wöchentlichen  allgemein  verbindlichen  Lehrstunden
werden  in  keiner  Classe  die  Zahl  von  34  überschreiten.
.§■  14.  Verwaltungsrath  und  Direction.
Der  Vorstand  des  vereinigten  Prager  Handelsstandes
führt  durch  einen  aus  seiner  Mitte  gewählten,  unter  dem
Vorsitze  des  jeweiligen  Vorstandspräses  fungirenden  Verwaltungsrath, ­
  in  welchem  der  Director  der  Anstalt  Sitz
und  Stimme  hat,  die  Leitung  der  Anstalt.
Der  Director,  welchem  die  unmittelbare  Leitung  der
Handels-Akademie  obhegt,  ist  berechtigt,  alle  die  Massregeln
  zu  treffen,  welche  zur  Aufrechthaltung  der  Ordnung,
des  guten  Rufs  und  des  erspriesslichen  Fortgangs  der  Anstalt ­
  sich  als  nöthig  ergeben.
§.  15.  Auswärtige  Schüler.
Wenn  auswärtige  Eltern  der  Anstalt  einen  Sohn  übergeben, ­
  so  haben  sie  dem  Director  anzuzeigen,  wem  sie  ihre
Pflichten  und  Rechte  zur  häuslichen  Beaufsichtigung  und
Pflege  des  Schülers  übertragen  haben.  In  der  Wahl  dieses
Stellvertreters  können  nur  die  Eltern  eine  Aenderung  treffen,
welche  dem  Director  anzuzeigen  ist.  Hält  dieser  aus  gegründeten ­
  Ursachen  eine  häusliche  Aufsicht  nicht  für  ausreichend
oder  selbst  für  schädlich,  so  hat  er  eine  Aenderung  der  ge-
            
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