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§. 11. Das Unterrichtsgeld.
Dasjährliche Unterrichtsgeld beträgt 150 fl. ö. W,
Die Zahlungen werden halbjährig voraus geleistet.
Hospitanten zahlen für jede wöchentliche Unter
richtsstunde jährlich 7 fl. ö. W.
§. 12. Comptoirbedürfnisse.
Für die Handlungsbücher, welche im Muster-Comptoir
gebraucht werden, sorgt die Schulverwaltung, welcher sie
auch verbleiben.
§. 13. Lehrstunden.
Die wöchentlichen allgemein verbindlichen Lehrstunden
werden in keiner Classe die Zahl von 34 überschreiten.
.§■ 14. Verwaltungsrath und Direction.
Der Vorstand des vereinigten Prager Handelsstandes
führt durch einen aus seiner Mitte gewählten, unter dem
Vorsitze des jeweiligen Vorstandspräses fungirenden Ver
waltungsrath, in welchem der Director der Anstalt Sitz
und Stimme hat, die Leitung der Anstalt.
Der Director, welchem die unmittelbare Leitung der
Handels-Akademie obhegt, ist berechtigt, alle die Mass-
regeln zu treffen, welche zur Aufrechthaltung der Ordnung,
des guten Rufs und des erspriesslichen Fortgangs der An
stalt sich als nöthig ergeben.
§. 15. Auswärtige Schüler.
Wenn auswärtige Eltern der Anstalt einen Sohn über
geben, so haben sie dem Director anzuzeigen, wem sie ihre
Pflichten und Rechte zur häuslichen Beaufsichtigung und
Pflege des Schülers übertragen haben. In der Wahl dieses
Stellvertreters können nur die Eltern eine Aenderung treffen,
welche dem Director anzuzeigen ist. Hält dieser aus gegrün
deten Ursachen eine häusliche Aufsicht nicht für ausreichend
oder selbst für schädlich, so hat er eine Aenderung der ge-