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Volltext: Die Prager Handels-Akademie von ihrer Gründung bis zur Gegenwart (1856-1873) : Gedenkschrift aus Anlass der Wiener Weltausstellung 1873

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troffenen Wahl zu fordern, und wenn diese seitens der Eltern 
nicht erfolgt, den Schüler von der Anstalt auszuschliessen. 
Auswärtigen Eltern, welche in Prag keine Beziehungen 
haben, wird die Direction achtbare Familien bezeichnen, bei 
denen’ihre Söhne Aufsicht und Pflege finden werden. 
16. Disciplin. 
Die Disciplin ist eine der Stellung wohlerzogener 
und gesitteter Jünglinge angemessene und wird nach be 
stimmten Gesetzen, auf die jeder Schüler gleich nach der 
Aufnahme verpflichtet wird, vom Director gehandhabt. 
Wenn bei einem Schüler schärfere Strafen nöthig ge 
worden sind, so werden die Eltern desselben durch den Di 
rector sofort davon in Kenntniss gesetzt. 
$. 17. Die Ferien. 
Es sind jährlich zwei Ferien: die Michaelisferien 
in den Monaten August und September, und die Oster 
ferien vom Montag vor Ostern bis zum Montag nach der 
Osterwoche. Kleinere Festferien finden nur noch zu Weih 
nachten statt. 
Schüler, welche die Ferien zu einer Reise benutzen 
wollen, haben dem Director die Zustimmung der Eltern 
vorzulegen. 
§. 18. Zeugnisse. 
Am Schlüsse eines jeden Semesters werden den Zög 
lingen der Anstalt Schulzeugnisse ertheilt. Diese Zeugnisse 
enthalten das aus den Urtheilen sämmtlicher Lehrer ent 
nommene, vom Director redigirte Urtheil über das sittliche 
Betragen des betreffenden Schülers, über seine Aufmerk 
samkeit in den Lehrstunden und seinen häuslichen Fleiss; 
ferner das Urtheil der einzelnen Lehrer über Fortschritte 
und Leistungen in den einzelnen Lehrfächern. — Hat ein 
Zögling alle drei Jahrgänge der Anstalt mit gutem Erfolge 
zurückgelegt, so wird ihm ein Abgangszeugniss ausge 
fertigt, welches das Urtheil über sein sittliches Verhalten 
während der ganzen Studienzeit und das genau gefasste
	        
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