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troffenen Wahl zu fordern, und wenn diese seitens der Eltern
nicht erfolgt, den Schüler von der Anstalt auszuschliessen.
Auswärtigen Eltern, welche in Prag keine Beziehungen
haben, wird die Direction achtbare Familien bezeichnen, bei
denen’ihre Söhne Aufsicht und Pflege finden werden.
16. Disciplin.
Die Disciplin ist eine der Stellung wohlerzogener
und gesitteter Jünglinge angemessene und wird nach bestimmten
Gesetzen, auf die jeder Schüler gleich nach der
Aufnahme verpflichtet wird, vom Director gehandhabt.
Wenn bei einem Schüler schärfere Strafen nöthig geworden
sind, so werden die Eltern desselben durch den Director
sofort davon in Kenntniss gesetzt.
$. 17. Die Ferien.
Es sind jährlich zwei Ferien: die Michaelisferien
in den Monaten August und September, und die Osterferien
vom Montag vor Ostern bis zum Montag nach der
Osterwoche. Kleinere Festferien finden nur noch zu Weihnachten
statt.
Schüler, welche die Ferien zu einer Reise benutzen
wollen, haben dem Director die Zustimmung der Eltern
vorzulegen.
§. 18. Zeugnisse.
Am Schlüsse eines jeden Semesters werden den Zöglingen
der Anstalt Schulzeugnisse ertheilt. Diese Zeugnisse
enthalten das aus den Urtheilen sämmtlicher Lehrer entnommene,
vom Director redigirte Urtheil über das sittliche
Betragen des betreffenden Schülers, über seine Aufmerksamkeit
in den Lehrstunden und seinen häuslichen Fleiss;
ferner das Urtheil der einzelnen Lehrer über Fortschritte
und Leistungen in den einzelnen Lehrfächern. — Hat ein
Zögling alle drei Jahrgänge der Anstalt mit gutem Erfolge
zurückgelegt, so wird ihm ein Abgangszeugniss ausgefertigt,
welches das Urtheil über sein sittliches Verhalten
während der ganzen Studienzeit und das genau gefasste