Instruction für den Lehrkörper.
§■ !■
Der Lehrkörper besteht aus Haupt-, Neben- und Hilfs
lehrern.
Zu den Ersteren gehören die Lehrer der Haupt-Lehr
gegenstände, so fern sie ihre lehramtliche Thätigkeit der
Anstalt ausschliesslich widmen und nach einem dreijährigen
Provisorium sich sowohl durch wissenschaftliche Tüchtigkeit
als auch durch Berufseifer so hervorgethan haben, dass ihre
definitive Anstellung für die Anstalt wünschenswerth wurde.
Die Hauptlehrer übernehmen die Verpflichtung, wöchent
lich bis zu 21 Stunden Unterricht zu ertheilen.
Die Hilfslehrer sind so lange angestellt, als es das Be-
dürfniss der Anstalt erheischt.
§. 2.
Die definitiv angestellten Lehrer sind pensionsfähig.
Die näheren Bestimmungen hierüber enthält das Pensions-
Normale.
§. 3.
Der Director ist der unmittelbare Leiter der Anstalt.
Für die Lehrer ist er der nächste Vorgesetzte, welchem die
selben bei allen aus den Statuten der Anstalt oder aus spe-
ciellen Verordnungen sich ergebenden, so wie bei allen zur
Verwaltung der Schule von ihm selbstständig und auf eigene
Verantwortung zu treffenden Anordnungen Gehorsam schul
dig sind,