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Full text: Die Prager Handels-Akademie von ihrer Gründung bis zur Gegenwart (1856-1873) : Gedenkschrift aus Anlass der Wiener Weltausstellung 1873

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§■ 4 - 
Wünsche und Anträge der einzelnen Lehrer oder des 
gesammten Lehrkörpers an den Verwaltungs-Rath oder die 
Gremial-Repräsentanz werden in der Regel durch Vermitt 
lung des Directors eingebracht, welcher verpflichtet ist, 
solche binnen acht Tagen an den Verwaltungs-Rath zu 
leiten. 
Gleichwohl bleibt es dem Lehrkörper und einzelnen 
Mitgliedern desselben unbenommen, sich in wichtigen An 
gelegenheiten an die Gremial-Repräsentanz direct zu wenden. 
§■ 5 - 
Da allen Lehrern die Disciplin der Zöglinge in und 
ausser der Anstalt am Herzen liegen muss, so haben sie bei 
Behandlung derselben die Disciplinar-Vorschriften und ihr 
Bestes fortwährend mit Gerechtigkeit, Liebe und Gewissen 
haftigkeit im Auge zu behalten, jedes religiöse Bekenntniss 
und jede Nationalität zu achten, überhaupt auf die wissen 
schaftliche und sittliche Ausbildung der ihnen anvertrauten 
Jugend durch Lehre und Beispiel hinzuwirken. 
Die Classenlehrer haben für die Aufrechthaltung der 
Ordnung und Disciplin ihrer Classe Sorge zu tragen und 
darüber zu wachen, dass keine Beschädigungen an den 
Schulgeräthen und Lehrmitteln verübt werden. 
Für die Aufrechthaltung der Ordnung in den einzelnen 
Lehrstunden bleibt der betreffende Lehrer zunächst verant 
wortlich. 
Von Di8ciplinarvergehen, deren Bestrafung dem Wir 
kungskreise der Classen-Lehrer allein nicht angehört, ist 
der Director unverweilt in Kenntniss zu setzen. 
$■ 7 - 
Zur leichteren und sicheren Handhabung der Ordnung 
und Disciplin wird jeder Lehrer den Unterricht mit dem
	        
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