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Glockenschlage beginnen und schliessen, so dass die Schüler
stets unter Aufsicht bleiben.
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Die Lehrer werden zu Anfang eines jeden Studien
jahres eine Uebersicht des Lehrganges der ihnen übertra
genen Gegenstände dem Director überreichen und ebenso
auch am Schlüsse des Semesters über die vollbrachte Arbeit
Bericht erstatten.
Die Hauptlehrer übernehmen überdies die Verpflichtung,
abwechselnd die Abhandlungen für den Jahres-Bericht zu
liefern, welche sechs Wochen vor Beendigung des Schul
jahres dem Gremial-Vorstande zur Einsicht vorzulegen sind,
£■ 9.
Sämmtliche Lehrer haben den Unterricht gründlich
und gewissenhaft zu ertheilen, und nicht nur auf das Wissen,
sondern auch auf das Können, auf die selbstthätige An
wendung des Wissens bei den Schülern ihr Hauptaugenmerk
zu richten. Zu diesem Behufe werden sie durch eine conversa-
torische Unterrichtsweise die Schüler in ununterbrochener
Aufmerksamkeit und Thätigkeit erhalten und von Zeit zu
Zeit in den Classen Aufgaben ausarbeiten lassen, nicht
aber die Beurtheilung der Schüler nach fortlau
fenden Vorträgen von Schlussprüfungen allein
abhängig machen.
Die Correcturen der schriftlichen Arbeiten der Zöglinge
haben die Lehrer mit Fleiss, Pünktlichkeit und in instructi-
ver Weise zu besorgen, und dem Unterrichte nur die vor
geschriebenen Lehrbücher zu Grunde zu legen.
§■ n.
Wird ein Mitglied des Lehrkörpers krank oder auf
kurze Zeit beurlaubt, so haben dessen Collegen der Bestim
mung des Directors gemäss die Supplirung zu übernehmen.
Die Anordnung von Supplirungen, selbst für einzelne Lehr
stunden, geschieht nur durch den Director.