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Glockenschlage beginnen und schliessen, so dass die Schüler
stets unter Aufsicht bleiben.
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Die Lehrer werden zu Anfang eines jeden Studienjahres
eine Uebersicht des Lehrganges der ihnen übertragenen
Gegenstände dem Director überreichen und ebenso
auch am Schlüsse des Semesters über die vollbrachte Arbeit
Bericht erstatten.
Die Hauptlehrer übernehmen überdies die Verpflichtung,
abwechselnd die Abhandlungen für den Jahres-Bericht zu
liefern, welche sechs Wochen vor Beendigung des Schuljahres
dem Gremial-Vorstande zur Einsicht vorzulegen sind,
£■ 9.
Sämmtliche Lehrer haben den Unterricht gründlich
und gewissenhaft zu ertheilen, und nicht nur auf das Wissen,
sondern auch auf das Können, auf die selbstthätige Anwendung
des Wissens bei den Schülern ihr Hauptaugenmerk
zu richten. Zu diesem Behufe werden sie durch eine conversatorische
Unterrichtsweise die Schüler in ununterbrochener
Aufmerksamkeit und Thätigkeit erhalten und von Zeit zu
Zeit in den Classen Aufgaben ausarbeiten lassen, nicht
aber die Beurtheilung der Schüler nach fortlaufenden
Vorträgen von Schlussprüfungen allein
abhängig machen.
Die Correcturen der schriftlichen Arbeiten der Zöglinge
haben die Lehrer mit Fleiss, Pünktlichkeit und in instructiver
Weise zu besorgen, und dem Unterrichte nur die vorgeschriebenen
Lehrbücher zu Grunde zu legen.
§■ n.
Wird ein Mitglied des Lehrkörpers krank oder auf
kurze Zeit beurlaubt, so haben dessen Collegen der Bestimmung
des Directors gemäss die Supplirung zu übernehmen.
Die Anordnung von Supplirungen, selbst für einzelne Lehrstunden,
geschieht nur durch den Director.