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Full text: Die Prager Handels-Akademie von ihrer Gründung bis zur Gegenwart (1856-1873) : Gedenkschrift aus Anlass der Wiener Weltausstellung 1873

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$. 15- 
Kein Lehrer darf den Schülern seiner Classe Privat 
unterricht ertheilen. Ebenso wenig ist es den Hauptlehrern 
gestattet, ohne Genehmigung des Gremial-Vorstandes an an 
deren Lehranstalten zu unterrichten. 
§. 16. 
Die Lehrer, welchen die Aufsicht über das Muster- 
Comptoir, das chemische Laboratorium, die Bibliothek, oder 
eine andere Sammlung übertragen ist, haften für die Er 
haltung und Ordnung aller ihnen übertragenen Objecte, zu 
welchem Behufe sie über dieselben genaue Verzeichnisse zu 
führen haben. 
Am Schlüsse eines jeden Schuljahres sind sie ver 
pflichtet, dem Director darüber schriftlich Bericht zu er 
statten. Anschaffungen für die Lehrmittelsammlungen, die 
Bibliothek, das chemische Laboratorium und das Muster- 
Comptoir dürfen nur mit ausdrücklicher Zustimmung des 
Verwaltungs-Rathes gemacht werden. 
§■ 17. 
Am Schlüsse eines jeden Studienjahres bestimmt der 
Verwaltungs-Rath im Einvernehmen mit dem Director Com 
missionen zur Revision der Lehrmittelsammlungen. Die Be 
richte darüber sind dem Director zu übergeben, welcher die 
selben an den Gremial-Vorstand gelangen lässt. 
,f 18. 
Ein definitiv angestellter Lehrer wird entlassen, wenn er: 
a) wegen eines Verbrechens, Vergehens oder einer Ueber- 
tretung verurtheilt oder bloss wegen Unzulänglichkeit 
der Beweismittel freigesprochen wurde; 
b) durch sonstige unehrenhafte Handlungen die Achtung 
und Vertrauenswürdigkeit verloren hat, oder 
c) Vernachlässigungen oder Verletzungen von Dienst 
pflichten, ungeachtet vorausgegangener gelinderer Disci- 
plinar-Strafen, wiederholt sich zu Schulden kommen Hess,
	        
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