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§■ 19.
Wenn ein definitiv angestellter Lehrer in Concurs ver
fällt, wenn er einer strafgerichtlichen oder einer Disciplinar-
Untersuchung, welche die Dienstesentlassung zur Folge haben
könnte, unterzogen wird, oder wenn das Ansehen und die
Ehre der Lehranstalt die Entfernung eines Lehrers fordert,
so hat dessen Suspension vom Lehr-Amte einzutreten, mit
welcher stets auch die Suspension vom Gehalte zu ver
binden ist.
§- 20.
Die Entfernung oder Suspension eines Lehrers spricht
nach Anhörung der Direction und des Verwaltungs-Rathes
das Vertrauens-Männer-Collegium aus.