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Volltext: Die Prager Handels-Akademie von ihrer Gründung bis zur Gegenwart (1856-1873) : Gedenkschrift aus Anlass der Wiener Weltausstellung 1873

Auszug aus dem Pensions-Statut für den 
Lehrkörper. 
Um den an der Handels-Akademie zu Prag definitiv 
angestellten Mitgliedern des Lehrkörpers für die Tage des 
Alters und der unverschuldeten Dienstunfähigkeit eine Ver 
sorgung zu bieten, und dadurch ihren Eifer im Lehramte 
zu beleben, zugleich aber ihr persönliches Interesse an das 
Gedeihen dieser Anstalt fester zu knüpfen, hat die Re 
präsentanz des Handels-Gremiums nachstehendes Pensions- 
Statut zum Schlüsse erhoben: 
£■ i- 
Die definitiv angestellten Mitglieder des Lehrkörpers 
sind pensionsfähig. 
§■ 2. 
Die Pension beträgt bei einer Dienstzeit von 10 bis 
25 Jahren ein Drittel, bei einer Dienstzeit von mehr als 25 
bis 30 Jahren die Hälfte, bei vollen 30 Dienstjahren aber 
zwei Drittel des zuletzt bezogenen Activitäts-Gehaltes. Erst 
wenn die Dienstzeit 30 Jahre bereits überstiegen hat, gebührt 
dem Austretenden der volle Betrag seines Activitäts-Genusses 
als Ruhegehalt. Doch darf der Ruhegehalt den Betrag von 
1200 fl, österr. Währ nie überschreiten. 
§-3- 
Vor zurückgelegten dreissig Lehrjahren können nur jene 
Lehrer die Pension in Anspruch nehmen, welche zum wei- 
Prager Handelsakademie. 5
	        
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