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MAK

Full text : Die Prager Handels-Akademie von ihrer Gründung bis zur Gegenwart (1856-1873) : Gedenkschrift aus Anlass der Wiener Weltausstellung 1873

Auszug  aus  dem  Pensions-Statut  für  den
Lehrkörper.

Um  den  an  der  Handels-Akademie  zu  Prag  definitiv
angestellten  Mitgliedern  des  Lehrkörpers  für  die  Tage  des
Alters  und  der  unverschuldeten  Dienstunfähigkeit  eine  Versorgung ­
  zu  bieten,  und  dadurch  ihren  Eifer  im  Lehramte
zu  beleben,  zugleich  aber  ihr  persönliches  Interesse  an  das
Gedeihen  dieser  Anstalt  fester  zu  knüpfen,  hat  die  Repräsentanz ­
  des  Handels-Gremiums  nachstehendes  Pensions-Statut
  zum  Schlüsse  erhoben:
£■  i-Die
  definitiv  angestellten  Mitglieder  des  Lehrkörpers
sind  pensionsfähig.
§■  2.
Die  Pension  beträgt  bei  einer  Dienstzeit  von  10  bis
25  Jahren  ein  Drittel,  bei  einer  Dienstzeit  von  mehr  als  25
bis  30  Jahren  die  Hälfte,  bei  vollen  30  Dienstjahren  aber
zwei  Drittel  des  zuletzt  bezogenen  Activitäts-Gehaltes.  Erst
wenn  die  Dienstzeit  30  Jahre  bereits  überstiegen  hat,  gebührt
dem  Austretenden  der  volle  Betrag  seines  Activitäts-Genusses
als  Ruhegehalt.  Doch  darf  der  Ruhegehalt  den  Betrag  von
1200  fl,  österr.  Währ  nie  überschreiten.
§-3-Vor
  zurückgelegten  dreissig  Lehrjahren  können  nur  jene
Lehrer  die  Pension  in  Anspruch  nehmen,  welche  zum  wei-Prager
  Handelsakademie.  5
            
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