Disciplinar-Verfassung für die Studirenden
der Prager Handelsakademie.
Die Disciplin ist eine der Stellung wohlerzogener und
gesitteter Jünglinge angemessene und wird nach bestimmten
Gesetzen, welche in nachstehenden Paragraphen enthalten
sind, vom Director gehandhabt.
ff- 1-
Die Studirenden der Handelsakademie stehen sowohl in,
als ausserhalb derselben unter den Gesetzen der Anstalt.
ff. 2.
Sie sind verpflichtet, allen von Seiten des Directors
und der Lehrer getroffenen Anordnungen, mögen sie sich
auf den Unterricht, oder auf ihr Verhalten in und ausser
halb der Anstalt beziehen, unweigerlich Folge zu leisten und
unter allen Umständen Bescheidenheit und Hochachtung
gegen dieselben an den Tag zu legen.
ff. 3.
Der Zugang zu den Lehrsälen der Handelsakademie
wird sowohl Morgens, als Nachmittags 15 Minuten vor Be
ginn des Unterrichtes geöflnet. Vor dieser Zeit dürfen sich
die Schüler weder vor dem Gebäude der Anstalt, noch an
einem andern Orte müssig aufhalten. Beim Kommen in die
Anstalt und beim Nachhausegeben werden die Schüler immer
den geraden Weg einschlagen. Mit dem Glockenschlage muss
jeder Schüler in der Anstalt sein.
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