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Volltext: Die Prager Handels-Akademie von ihrer Gründung bis zur Gegenwart (1856-1873) : Gedenkschrift aus Anlass der Wiener Weltausstellung 1873

Disciplinar-Verfassung für die Studirenden 
der Prager Handelsakademie. 
Die Disciplin ist eine der Stellung wohlerzogener und 
gesitteter Jünglinge angemessene und wird nach bestimmten 
Gesetzen, welche in nachstehenden Paragraphen enthalten 
sind, vom Director gehandhabt. 
ff- 1- 
Die Studirenden der Handelsakademie stehen sowohl in, 
als ausserhalb derselben unter den Gesetzen der Anstalt. 
ff. 2. 
Sie sind verpflichtet, allen von Seiten des Directors 
und der Lehrer getroffenen Anordnungen, mögen sie sich 
auf den Unterricht, oder auf ihr Verhalten in und ausser 
halb der Anstalt beziehen, unweigerlich Folge zu leisten und 
unter allen Umständen Bescheidenheit und Hochachtung 
gegen dieselben an den Tag zu legen. 
ff. 3. 
Der Zugang zu den Lehrsälen der Handelsakademie 
wird sowohl Morgens, als Nachmittags 15 Minuten vor Be 
ginn des Unterrichtes geöflnet. Vor dieser Zeit dürfen sich 
die Schüler weder vor dem Gebäude der Anstalt, noch an 
einem andern Orte müssig aufhalten. Beim Kommen in die 
Anstalt und beim Nachhausegeben werden die Schüler immer 
den geraden Weg einschlagen. Mit dem Glockenschlage muss 
jeder Schüler in der Anstalt sein. 
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