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$. 4.
Sie sind gehalten, sowohl die nach dem Dictate des
Lehrers zu machende Niederschrift, als auch die häuslichen
Arbeiten sauber und mit Sorgfalt auszuführen und ihre
Bücher und Hefte stets rein und ordentlich zu halten.
$. 5.
Die Schüler haben Alles, was für den Unterricht in
den einzelnen Disciplinen erforderlich ist, mitzubringen;
Fremdartiges mitzubringen, ist auf’s Strengste untersagt!
Geschieht dies dennoch, so wird das Mitgebrachte wegge
nommen und den Eltern oder deren Stellvertretern zuge
schickt und in nöthigen Fällen vernichtet. Diese Massregel
schliesst jedoch die Bestrafung nicht aus.
$. 6.
Zeigt ein Schüler beharrlichen Unfleiss und grobe Ver
nachlässigung seiner Pflichten und beharrt er dabei trotz
der wohlmeinenden Ermahnungen seiner Lehrer, so wird von
dem Director an die Eltern berichtet, und erfolgt dann
noch keine Besserung, so wird er, damit sein böses Beispiel
den übrigen Schülern keine Gefahr bringe, von der Schule
entfernt.
$. 7.
Der Umgang mit jungen Leuten, welcher für die Sitt
lichkeit oder die Wahrnehmung der Pflichten schädlich be
funden wird, zieht das strengste Einschreiten von Seiten der
Direction nach sich.
§■ 8.
Beschädigung oder Verunreinigung der Wände, Bänke,
Katheder, Landkarten, überhaupt jede Art von Beschädigung
der Lehrmittel und Schulgeräthe ist aufs Strengste unter
sagt und wird auf Kosten des strafbaren Schülers wieder
hergestellt. Bleibt der Schüler unbekannt, so sind sämmtliche
Schüler für den Schadenersatz verantwortlich und erleiden
dieselbe Strafe, welche anders den Muthwilligen allein ge
troffen haben würde.