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Volltext: Die Prager Handels-Akademie von ihrer Gründung bis zur Gegenwart (1856-1873) : Gedenkschrift aus Anlass der Wiener Weltausstellung 1873

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$. 4. 
Sie sind gehalten, sowohl die nach dem Dictate des 
Lehrers zu machende Niederschrift, als auch die häuslichen 
Arbeiten sauber und mit Sorgfalt auszuführen und ihre 
Bücher und Hefte stets rein und ordentlich zu halten. 
$. 5. 
Die Schüler haben Alles, was für den Unterricht in 
den einzelnen Disciplinen erforderlich ist, mitzubringen; 
Fremdartiges mitzubringen, ist auf’s Strengste untersagt! 
Geschieht dies dennoch, so wird das Mitgebrachte wegge 
nommen und den Eltern oder deren Stellvertretern zuge 
schickt und in nöthigen Fällen vernichtet. Diese Massregel 
schliesst jedoch die Bestrafung nicht aus. 
$. 6. 
Zeigt ein Schüler beharrlichen Unfleiss und grobe Ver 
nachlässigung seiner Pflichten und beharrt er dabei trotz 
der wohlmeinenden Ermahnungen seiner Lehrer, so wird von 
dem Director an die Eltern berichtet, und erfolgt dann 
noch keine Besserung, so wird er, damit sein böses Beispiel 
den übrigen Schülern keine Gefahr bringe, von der Schule 
entfernt. 
$. 7. 
Der Umgang mit jungen Leuten, welcher für die Sitt 
lichkeit oder die Wahrnehmung der Pflichten schädlich be 
funden wird, zieht das strengste Einschreiten von Seiten der 
Direction nach sich. 
§■ 8. 
Beschädigung oder Verunreinigung der Wände, Bänke, 
Katheder, Landkarten, überhaupt jede Art von Beschädigung 
der Lehrmittel und Schulgeräthe ist aufs Strengste unter 
sagt und wird auf Kosten des strafbaren Schülers wieder 
hergestellt. Bleibt der Schüler unbekannt, so sind sämmtliche 
Schüler für den Schadenersatz verantwortlich und erleiden 
dieselbe Strafe, welche anders den Muthwilligen allein ge 
troffen haben würde.
	        
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