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Full text : Die Prager Handels-Akademie von ihrer Gründung bis zur Gegenwart (1856-1873) : Gedenkschrift aus Anlass der Wiener Weltausstellung 1873

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f.  9.
Die  Schüler  sind  zum  ununterbrochenen  Schulbesuche
verpflichtet.  Wenn  ein  Schüler  vorher  weiss,  dass  er  eine
gegründete  Ursache  habe,  die  Lehrstunden  nicht  zu  besuchen,
so  hat  er  den  Director  frühzeitig  davon  zu  benachrichtigen!
Ist  dagegen  die  Versäumniss  des  Unterrichts  eine  unvorhergesehene, ­
  so  hat  er  von  seinen  Eltern  oder  deren  Stellvertretern ­
  eine  schriftliche  Erklärung  über  Grund  und  Veranlassung ­
  seiner  Abwesenheit  beizubringen.  Eine  14  Tage  dauernde ­
  Abwesenheit,  deren  Grund  weder  schriftlich  noch
mündlich  gerechtfertigt  worden  ist,  wird  als  freiwilliger  Austritt ­
  angesehen.
§■  10.
Der  Besuch  der  Kaffeehäuser  und  anderer  öffentlicher
Orte  ist  jedem  Schüler  ohne  Begleitung  der  Eltern  oder
deren  Stellvertreter  auf’s  Strengste  untersagt.
s-  n.
Ohne  Wissen  der  Eltern  dürfen  die  Schüler  ihre  Bücher
weder  verkaufen,  noch  verschenken;  das  Verkaufen  der  Hefte
an  andere  Schüler  wird  als  eines  Schülers  der  Anstalt  unwürdig ­
  gehalten  und  strenge,  bestraft.
$.  12.
Verlosungen  sind  unbedingt  verboten;  Geldsammlungen
dürfen  nur  mit  Einwilligung  des  Directors  veranstaltet  werden.
§.  13.
In  der  Ueberzeugung,  dass  die  Handhabung  einer  guten
Disciplin  mehr  von  dem  richtigen  Tacte,  der  Energie  und
dem  Ernste  der  Lehrer,  als  von  dem  Umfange  eines  Disciphnarreglements
  abhängt,  werden  folgende  Strafmittel  angewendet ­
  :
d)  Auferlegung  besonderer  häuslicher  Arbeiten.
b)  Zurücklassen  in  der  Anstalt  auf  eine  oder  zwei  Stunden
unter  Anzeige  an  den  Classenvorstand  und  den  Director
            
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