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Mittagsarrest darf nur mit Zustimmung des Directors
auferlegt werden.
c) Verweis vor den Mitschülern durch den Director in Ge
genwart des Classenlehrers.
d) Verweis vor der Lehrereonferenz unter gleichzeitiger
Androhung der Ausschliessung von der Anstalt.
e) Ausschliessung von der Anstalt in Folge Conferenz-
beschlusses.
Die strengeren Disciplinarstrafen haben Einfluss auf
die Sittennote.
Die unter a) bis e) verzeichneten Strafen werden in der
Anstalt unter Beifügung des Grundes bekannt gemacht. Die
Eltern und Vormünder aber werden von einer jeden der ge
nannten Strafen, a) ausgenommen, in Kenntniss gesetzt.
§. U-
Die Hospitanten sind sowohl in, als ausserhalb der
Anstalt, den Lehrern die grösste Achtung schuldig. Sie
sind in der Anstalt allen Pflichten der gewöhnlichen Schüler
unterworfen und gehalten, dem Unterrichte regelmässig und
mit Fleiss beizuwohnen. Eine begründete Unzufriedenheit mit
ihrem Fleisse oder ihrer sittlichen Führung entzieht ihnen
das Recht der Theilnahme am Unterrichte.