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Volltext: Die Prager Handels-Akademie von ihrer Gründung bis zur Gegenwart (1856-1873) : Gedenkschrift aus Anlass der Wiener Weltausstellung 1873

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Mittagsarrest darf nur mit Zustimmung des Directors 
auferlegt werden. 
c) Verweis vor den Mitschülern durch den Director in Ge 
genwart des Classenlehrers. 
d) Verweis vor der Lehrereonferenz unter gleichzeitiger 
Androhung der Ausschliessung von der Anstalt. 
e) Ausschliessung von der Anstalt in Folge Conferenz- 
beschlusses. 
Die strengeren Disciplinarstrafen haben Einfluss auf 
die Sittennote. 
Die unter a) bis e) verzeichneten Strafen werden in der 
Anstalt unter Beifügung des Grundes bekannt gemacht. Die 
Eltern und Vormünder aber werden von einer jeden der ge 
nannten Strafen, a) ausgenommen, in Kenntniss gesetzt. 
§. U- 
Die Hospitanten sind sowohl in, als ausserhalb der 
Anstalt, den Lehrern die grösste Achtung schuldig. Sie 
sind in der Anstalt allen Pflichten der gewöhnlichen Schüler 
unterworfen und gehalten, dem Unterrichte regelmässig und 
mit Fleiss beizuwohnen. Eine begründete Unzufriedenheit mit 
ihrem Fleisse oder ihrer sittlichen Führung entzieht ihnen 
das Recht der Theilnahme am Unterrichte.
	        
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