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Full text : Hohe Warte - Illustrierte Halbmonatsschrift zur Pflege der künstlerischen Bildung und der städtischen Kultur, 3. Jahrgang 1906/07

STREITFRAGEN  IM  DEUTSCHEN  KUNSTGEWERBE ­

GUTACHTEN  VON  KÜNSTLERN  UND  GEWERBLERN
D er  im  lebten  Heft  der  »Hohen  Warte«  behandelte  Fall
Mutheüus  und  der  Düffeldorfer  Kongreß  haben  das  beftehende
  Mißverhältnis  zwifchen  den  Zielen  und  Aufgaben
desDeutfcben  Kunftgewerbes  und  einem  Teil  feiner  gewerblichen
Vertreter  geoffenbart.  Den  Beteiligten  war  diefer  Mißftand  mit
allen  begleitenden  Unerquicklichkeiten  fchon  bekannt.  Ferner«
ftehende  find  hingegen  über  die  grundfä^liche  Bedeutung  der
ftrittigen  Punkte  nicht  genügend  unterrichtet.  Vielleicht  er*
blicken  fie  in  dem  »Fall  Mutheüus«  und  der  daran  anknüpfen*
den  Kontroverfe  nur  eine  gelegentliche  unwillkommene  Trübung,
etwas,  dem  lieber  mit  vermittelnder  Nachficht  und  ausgleichen*
der  Befchwichtigung  begegnet,  als  mit  der  Betonung  des  grund*
faßlichen  Standpunktes  entgegengetreten  werden  füllte.  Vielleicht
denkt  fo  auch  die  eine  oder  andere  Behörde.  Wir  find  anderer
Meinung.  Wir  können  uns  eine  Gefundung  des  Kunftgewerbes
nur  von  der  rückbaltlofen  fachlichen  Diskuffion  der  ftrittigen
Punkte  verfprechen.  Wir  erblicken  in  der  vielfach  verbreiteten
Unkenntnis  über  alle  Fragen  des  Kunftgewerbes  den  fcblimmften
Gegner  durchgreifender  Reformen.  Die  rückfcbrittlichen  Ten*
denzen,  wie  fie  fich  feit  einiger  Zeit  in  Eingaben,  Befchwer*
den  und  Kongreßreden  breit  machen,  können  dies  nur  im
Vertrauen  auf  die  mangelnde  Sachkenntnis  der  Öffentlichkeit.
Hier  aufklärend  zu  wirken,  halten  wir  für  eine  dringende  Auf*
gäbe  des  zu  gründenden  Kunftgewerbebundes  und  der  »Hohen
Warte«.  □
In  der  Erfüllung  diefer  Aufgabe  beginnen  wir  mit  der  Ver*
öffentlichung  einiger  Gutachten  von  Künftlern  und  Gewerblern,
die  aus  Anlaß  der  III.  Deutfchen  Kunftgewerbeausftellung  Dres»
den  1906  an  das  damalige  Direktorium  der  Ausftellung  gelangt
find.  Für  die  Erlaubnis  zum  Abdruck  der  Gutachten  find  wir
den  einzelnen  Verfaffern  zu  Dank  verpflichtet.  Sie  haben  da*
mit  der  zu  leiftenden  Aufklärungsarbeit  einen  wefentlichen
Dienft  geleiftet.  □
Zur  Sache  felbft  find  folgende  Angaben  zu  machen:  D R -  CORNELIUS ­
  GURLITT  veröffentlichte  in  Nr.  7  der  »Ausftellungs*
zeitung«  einen  Auffatj  über  »Die  Ziele  der  III.  Deutfchen  Kunftgewerbeausftellung ­
  Dresden  1906«.  Darin  beißt  es:  □
»Die  in  wenigen  Wochen  zu  eröffnende  Dresdner  Kunftgewerbeausftellung ­
  bricht  mit  einem  bisher  allgemein  gebräuchlichen  Aus*
ftellungsgrundfat}:  Sie  wird  zur  Kunftausftellung,  denn  fie  wird
im  wefentlichen  befchickt  von  Künftlern,  nicht  von  Fabrikanten.
Darin  beruht  der  große  Unterfchied.  Der  verbandene  Raum
wird  in  den  wicbtigften  Teilen  nicht  gegen  Platjmiete  an  die
Ausfteller  vergeben,  die  fich  dann  nebeneinander  fo  gut  es  gebt
mit  ihren  Waren  ausbreiten,  fondern  es  wird  der  Raum,  und
zwar  in  der  vornehmen  gewünfcbten  Ausgeftaltung,  den  einzelnen ­
  Künftlern  angewiefen,  die  fich  jene  Handwerker,  Fabrikanten ­
  und  Mitarbeiter  berausfuchen,  die  ihnen  am  heften  erfcheinen,

während  bisher  der  Fabrikant  fich  den  Künftler  berausfuchte,
der  ihm  am  angenebmften  war  ...  □
Darin,  daß  die  Fabrikanten  mit  einer  anonymen  Künftlerfcbaft
arbeiten,  erblicken  viele  eine  der  fcbwerften  Schädigungen
unferes  Kunftgewerbes.  Erft  wenn  der  Künftler  in  Amt  und
Würden  kam,  kann  er  fich  der  Induftrie  gegenüber  durcbfe^en,
kann  er  verlangen,  daß  die  Welt  wiffe,  er,  nicht  aber  der  Fabrikant,
habe  das  Stück  gefchaffen,  das  bei  gleicher  tecbnifcber  Ausführung
künftlerifch  höher  ftebt  als  ein  anderes  ...  □
Diefem  Schaden  in  der  Produktion  oder  doch  wenigftens  den
noch  vorhandenen  Reften  diefes  Schadens  foll  die  Ausftellung
entgegenarbeiten.  Sie  will  nicht  den  einzelnen  kunftgewerblichen
Gegenftand,  nicht  die  Leiftung  der  einzelnen  Werkftätte  zeigen,
fondern  fie  will  zeigen,  was  ein  Künftler  mit  den  Mitteln,  die
eine  Stadt,  ein  Land  ihm  darbietet,  aus  einem  Raum  zu  machen
verftebt.  Die  Kunftgewerbeausftellung  wird  alfo  in  erfter  Linie
eine  folcbe  für  Raumkunft  fein.  Es  wäre  wohl  ein  Fehler,  wollte
man  verlangen,  in  Zukunft  follen  alle  Kunftgewerbeausftellungen
diefe  Aufgabe  haben.  Aber  daß  mit  einer  der  Verfucb  gemacht
wird,  ift  gewiß  fehr  erfreulich.  ...  □
Gegen  diefe  Ausführungen  und  ihre  Befolgung  in  der  III.  Deutfchen ­
  Kunftgewerbeausftellung  richteten  eine  Anzahl  Gewerbetreibende ­
  unter  Führung  des  »Fachverbandes  für  die  wirtfcbaftlichen
  Intereffen  des  Kunftgewerbes«  einen  Proteft,  den  wir  zum
befferen  Verftändnis  der  darauf  bezüglichen  Gutachten  der
Künftler  und  Gewerbler  hier  zum  Abdrude  bringen.  Er  ift  an
die  Regierungen  der  deutfchen  Bundesftaaten  gerichtet  und  bat
folgenden  Wortlaut:  □
In  dem  beiliegenden  Auffa^  eines  Mitgliedes  des  Ausftellungs-Direktoriums,
  betitelt:  ,Die  Ziele  der  III.  Deutfchen  Kunftgewerbeausftellung‘,
  welcher  Anfang  April  d.  J.  in  faft
allen  Dresdner  und  vielen  auswärtigen  Tageszeitungen  erfchien,
wird  ausgeführt,  daß  diefe  Ziele  dahin  geben,  die  kunftgewerblicbe
  Induftrie  von  dem  Künftler  infofern  abhängig  zu  machen,
als  bei  zu  vergebenden  Arbeiten  der  Künftler  derjenige  fein
foll,  welcher  die  ihm  geeignet  erfcheinenden  Fabrikanten,  Kunftbandwerker
  ufw.  zur  Ausführung  derfelben  zu  beftimmen  bat.
Die  in  diefem  Auffatje  entwickelten  Grundfätje  dürfen  wohl  als
von  der  Ausftellungsleitung  felbft  befolgt  angefeben  werden,
denn  tatfäcblich  wurde  von  dem  Direktorium  der  Kunftgewerbeausftellung ­
  nach  ihnen  verfahren.  □
Durch  eine  derartige  Auffaffung  und  das  Bemühen,  diefe  Idee
zu  verallgemeinern,  wird  aber  dem  kaufenden  Publikum  das
Vertrauen  zu  den  beftebenden  kunftgewerblichen  Firmen  entzogen, ­
  die  durch  ihre  bisherige  Beteiligung  an  Ausftellungen
des  In-  und  Auslandes  fehr  wohl  den  Beweis  ihrer  eigenen
künftlerifcben  Befähigung  erbracht,  den  guten  Ruf  des  deutfchen
Kunftgewerbes  überhaupt  begründet  und  mit  febweren  materiellen ­
  Opfern  aller  Welt  bewiefen  haben.  □
Eine  Ausftellung,  die  unter  dem  Namen  einer  ,Kunftgewerbe‘«
ausftellung  nur  den  Intereffen  einzelner  Künftler  dient  und
deren  Befchickung  kunftgewerblichen  Firmen  als  felbftändigen
Ausftellern  von  vornherein  erfchwert  war,  trägt  ihren  Namen
            
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