mit Unrecht; denn fie ift keine Husftellung des Kunftgewerbes,
fondern eine Künftlerausftellung. □
Die Unterzeichneten: .Viele Taufend Kunftgewerbetreibende,
Induftrielle, Gewerbetreibende, Kaufleute und Handwerker“ haben
feinerzeit die Veranftaltung der Husftellung mit lebhafter Freude
begrüßt, da fie von derfelben eine wefentliche Förderung und
Unterftütjung des wirtfcbaftlich darniederliegenden Kunftge
werbes erwarteten. □
In der Verwirklichung der oben gefcbilderten Ziele der Hus
ftellung müffen fie jedoch eine fchwere Schädigung der kunft-
gewerblichen Induftrie erblicken und gegen eine folcbe Huf-
faffung und deren Durchführung Widerfpruch erheben. □
Wenn auch ein Hand-in-Hand-arbeiten von Künftlern und
kunftgewerblichen Unternehmungen als durchaus wünfchenswert
bezeichnet werden muß und auch in beiderfeitigem Intereffe
liegt, fo darf doch nicht vergeffen werden, daß beide Teile in
gleicher Weife aufeinander angewiefen find. Dem Künftler wäre
mit feinen Ideen allein nicht gedient, wenn nicht die Induftrie
hinter ihm ftände, die das oft große Rifiko übernimmt, ein
umfangreiches Warenlager zu halten, welches das Publikum zum
Kaufe anregt und die ganze Unficherbeit eines gewerblichen
Unternehmens auf fich nimmt, das nicht nur gewinn-, fondern
unter Umftänden auch febr verluftbringend fein kann. □
Die einfeitige Stellungnahme für den Künftler ift daher un
billig, um fo mehr, als fie eine ernftliche Bedrohung der Exiftenz
vieler kunftgewerblicher Unternehmungen zur Folge haben muß.
Befonders fcbwer muß es diefe Induftrie aber treffen, wenn der
artige Hnfcbauungen als leitende Gedanken bei der Veranftal
tung einer Kunftgewerbeausftellung veröffentlicht werden. □
Denn die darin liegende Erfchwerung der Teilnahme der
kunftgewerblichen Firma als folcber auf der Dresdner Husftel
lung wird und muß in vielen die Meinung bervorrufen, als
wenn diejenigen Unternehmungen, die nicht unmittelbar nach
dem Huftrage eines beftimmten Künftlers arbeiten, minder
wertig wären gegenüber denjenigen Firmen, welche dies tun.
Den vielen kunftgewerblichen deutfcben Unternehmungen aber,
die unter diefen Umftänden fich genötigt faben, der Husftellung
fern zu bleiben, war dadurch die Möglichkeit genommen, ihr
eigenes Können und ihre eigenen Erzeugniffe gegenüber dem
des ausftellenden Künftlers von der Öffentlichkeit beurteilen zu
laffen. a
Die Unterzeichneten müffen fich aus den angeführten Gründen
energifcb gegen eine folcbe Huffaffung wenden. □
Sie bitten daher eine hohe Regierung, die in dem diefer Ein
gabe beiliegenden Huffatje dargelegten Beftrebungen nicht zu
unterftüt^en, welche, den Intereffen weniger einzelner dienend,
eine Induftrie - die Taufende von Hrbeitern befchäftigt und
ein nicht unbeträchtliches Nationalvermögen vertritt - in nicht
vorauszufebendem Umfange zu fcbädigen imftande find. □
Gutem Vernehmen nach foll im Hnfcbluß an die dargelegte
Huffaffung der Ziele der Husftellung beabficbtigt fein, an der
Dresdner Kunftgewerbefcbule fogenannte Lebrwerkftätten ein-
zuricbten. □
Wie bereits am 9. März in einer zu Berlin abgebaltenen Ver-
fammlung des Verbandes für die wirtfcbaftlicben Intereffen des
Kunftgewerbes - die von zirka 150 hervorragenden kunftgewerb
lichen Induftriellen aus allen Teilen Deutfcblands befucht war -
feftgelegt worden ift, haben fich folcbe Lebrwerkftätten als eine
Schädigung der Kunftgewerbetreibenden infofern erwiefen, als
fie neben Kunftgewerbefchülern naturgemäß auch Gewerbe-
gebilfen befcbäftigen und, um genügend Arbeit zu haben, Privat
aufträge übernehmen, meiftens folcbe der an den betreffenden
Hnftalten befcbäftigten Lehrer. □
Es werden alfo hierbei ftaatlicbe Mittel benutzt, um der ohne
hin mit Steuern und Abgaben bereits genügend belafteten
Kunftgewerbeinduftrie in fchadenbringender Weife Konkurrenz
zu machen. D
Die Unterzeichneten nehmen auch gegen diefe Einrichtung
Stellung und bitten, von der Einrichtung folcber Lebrwerkftätten
an den Kunftgewerbefcbulen abzufeben und den etwa bereits
beftebenden die Ausführung von Privataufträgen jeglicher Art
unterlagen zu wollen.« n
Soweit die Befcbwerde. □
* *
*
Zu den hier berührten Fragen äußerten fich auf Wunfcb des
Direktoriums der III. Deutfcben Kunftgewerbeausftellung einige
Künftler, Kunftgewerbler, Fabrikanten und Förderer des Kunft
gewerbes. Wir beginnen mit dem Gutachten von dem Direktor
der Großberzoglicb Heffifcben Keramifchen Manufaktur, Profeffor
J. H. SCHHRVOGEL. □
AN DAS DIREKTORIUM DER III. DEUTSCHEN KUNST
GEWERBEAUSSTELLUNG DRESDEN 1906
BETRIFFT: DIE BESCHWERDE DES FHCHVERBHNDES FÜR DIE
WIRTSCHAFTLICHEN INTERESSEN DES KUNSTGEWERBES
Huf das gefällige Schreiben vom 6. d. M. beehre ich mich
folgendes ergebenft zu erwidern: □
Im vorliegenden Falle follte ftrenge zwifchen dem künft-
lerifcb felbftändigen Kunftgewerbe und dem nicht felbftändigen
unterfchieden werden, denn nur durch die Verquickung beider
Gattungen kommen Konflikte zuftande wie der vorliegende. Von
diefem Geficbtspunkte aus muß den Antragftellern das Recht ab-
gefprocben werden, im Namen des deutfcben Kunftgewerbes
zu fprechen. Das eigentliche Kunftgewerbe lehnt die Gleicb-
ftellung mit dem reinen Unternehmertum ab, denn es verfolgt
wefentlich andere Ziele. Freilich entfpricbt es durchaus der bis
herigen Gepflogenheit, jedem das Prädikat des Kunftgewerblers
zuzuerkennen, dem es beliebte, fich hiermit zu fcbmücken. Wenn
alfo die III. Deutfcbe Kunftgewerbeausftellung danach geftrebt hat,
hier endlich einmal eine reinliche Scheidung vorzunebmen, fo
bat fie allein hierdurch fchon einer Klärung der Begriffe in die
Hand gearbeitet, die im Intereffe der künftlerifcben Entwicklung
des Handwerks febr zu begrüßen ift, denn festeres hat kein
anderes Mittel dem Käufer gegenüber fich zu legitimieren, als
durch den Hinweis auf die Stellung, welche ihm von berufener
Seite eingeräumt wird. Das Direktorium bat fich daher den Dank
aller Einfichtigen, die neben ihrem Erwerbsintereffe auch noch
ideale Geficbtspunkte gelten laffen, erworben. □
Es kann für denjenigen, welcher die Entwicklung des deut-
fchen Kunftgewerbes verfolgt bat, kein Zweifel darüber auf-
kommen, daß ein großer Teil der Inhaber kunftgewerblicher
Firmen der künftlerifcben Schulung entbehrt oder aus dem
Handwerk nicht bervorgegangen ift, welches er betreibt. Es
kann alfo nicht erwartet werden, daß auf diefer Seite die nötige
Einficbt vorhanden ift, um Dingen, wie fie hier in Frage flehen,
eine gerechte Beurteilung angedeiben zu laffen. □
Jedermann war Gelegenheit gegeben, im Laufe der letzten
zehn bis zwölf Jahre mit anzufeben, wie die gedachte Gruppe
von Leuten in geradezu beifpiellofer Weife auf die moderne
Bewegung eingefcbnappt ift. Nicht die felbftändigen Kunftband-
werker, fondern die Unternehmer waren es, welche den »Jugend-
ftil«, »Sezeffionsftil« und andere Unmöglichkeiten auf den Schild
erhoben haben, um bald darauf, nachdem die Käufer fich an
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