VOLKSKUNST UND HEIMflTSCHUTZ
Freskogemälde des einftigen Ritterfaales der Ruine Reichendem (0.=Ö.)
DIE ERHALTUNG VON FRESKEN
alle wie der obige find häufig, daß Fresken in arg ver=
nacbläffigtem Zuftande einer Herftellung unterworfen
werden. Die Herftellung kann nur eine Erhaltung des
Beftehenden fein, wenn nicht der Reft vollends zerftört werden
feilte. Es ift vielleicht mißlich, den Vorgang zu wiederholen,
den wir bereits in Heft 3 des laufenden Jahrganges bei anderen
Gelegenheiten empfohlen haben: □
Es toll niemals der Verfuch gemacht werden, fehlende Teile
einer alten Malerei zu erfetjen, weil folche Ergänzungen den
Wert der urfprünglichen, noch vorhandenen Teile vermindern.
Unter keinen Umftänden erlaubten die Sachverftändigen der
Nationalgalerie die Wiederberftellung von Bildern, und jede
Malerei, die die Spuren einer folchen Wiederberftellung trägt,
wird infolgedeffen als minderwertig betrachtet. Jeder Verfucb,
Malereien durch Überdeckung mit Firnis oder ähnlichen Mitteln
zu erhalten, bringt die Gefahr, daß fich die Malerei abblättert,
infolge der Gafe, welche der Firnis oder ein ähnliches Mittel in
den Mauern erzeugt. Das ift in vielen Fällen vorgekommen.
Wenn die Wandmalerei in Staub zu zerfallen droht, ift es not
wendig, daß irgend ein Fixiermittel in der Hrt des Zerftäubens
angewendet wird. Solche Malereien müffen mit einer leichten
und warmen Löfung von Leim befpritjt und diefer Vorgang fo
oft wiederholt werden, bis die lofen Farbenteilchen wieder feft-
baften und der Grund konfolidiert ift. Ein wirkfames Mittel
wird aus dem beften, bellen, frifchen Leim bergeftellt, der mit
Weingeift bis zur gänzlichen Dünnflüffigkeit aufgelöft ift. Wenn
es angebt, ohne das Gemälde zu befchädigen, fo foll vorher der
ganz lofe Staub, der das Gemälde etwa bedeckt, weggeblafen
werden. Das kann mittels eines Blafebalges gefebeben. In
Fällen, wo die Mauern vollkommen trocken und frei von lös
lichen Salzen find, kann auch ein anderes Präparat angewendet
werden, das zufammengefetjt ift aus Toluol, Cerefin und Wind-
for- und Newton-Bilderkopalfirnis. Diefes Mittel ift ebenfalls als
warme Beftäubung anzuwenden. Diefe Flüffigkeit, welche ganz
bell fein fotl, ift der einzig mögliche Firnis, der zur Erhaltung
der Wandmalerei zuläffig ift. Keinesfalls foll jemand zur Be
handlung der Wandmalerei zugeiaffen werden, der nicht vorher
Erfahrungen in diefer Sache erworben oder der nicht unter
der Leitung eines Mannes arbeitet, der diefe Erfahrungen befiljt.
Was die Bloßlegung von übertünebten Fresken angebt, fo foll
es nur jemand unternehmen, der in außerordentlichem Grade
mit der Sache vertraut ift. Gewöhnlich wird die Tünche mit
abgerundeten Spachteln aus Bein, Elfenbein oder wenn erforder
lich, auch aus Stahl abgefchabt. Dabei kann durch ftellenweifes
Befeuchten nacbgebolfen werden, ja fogar durch Ankleben von
Streifen dünnen Kalikos, der nach dem Trockenwerden vorfichtig
abgezogen wird. Vorfichtiges und leichtes Klopfen mit einem
runden Schlägel bat ficb manchmal erfolgreich bewiefen. Wenn die
Tünche febr viel Widerftand leiftet, ift es beffer fie zu beiaffen, als
zu riskieren, daß fich Tünche und Freskomalerei zugleich ablöfen.
DER »WIEDERHUFBffll« DER BURG HLTENH
n der Angelegenheit des »Wiederaufbaues« der Burg Altena
richtete Herr Geb. Hofrat Dr. CORNELIUS GURLITT, Profeffor
an der Tecbnifchen Hocbfcbule zu Dresden, das folgende
Schreiben an den Verübenden des Ausfcbuffes für die Jubelfeier
der Graffcbaft Mark, Herrn Wirkl. Geb. Regierungsrat OVERWEG,
Landeshauptmann a. D., zu Berlin: □
»Euer Hocbwoblgeboren bin ich febr verbunden über die Zu-
fendung des Protokolles der Sitjung des Ausfcbuffes für die Jubel
feier der Graffcbaft Mark, vom 21. März diefes Jahres. □
Ohne mich in die perfönlichen Mißbetligkeiten zwifeben den
mir gar nicht oder nur flüchtig bekannten Herren, die bei dem
Streit um den Wiederaufbau der Burg Altena bervortraten,
einzulaffen, erlaube ich mir prinzipiell folgendes als meine Anficbt
zur Sache auszufprechen. □
Den Bau von Burgen, d. b. das Errichten von Anlagen, die
dem Befcbauer darftellen follen, wie eine Burg früher ausgefeben
habe, halte ich für ein in künftlerifcber, gefchichtlicher und fozialer
Beziehung verfehltes Unternehmen. □
In künftlerifcher Beziehung deshalb, weil es fich dabei nicht
um eine freie künftlerifche Schöpfung bandeln foll und handeln
kann. Im beften Fall entftebt ein aus Gelehrfamkeit geborenes
Werk, und das ift einfach das Gegenteil eines Kunftwerkes. Die
Aufgabe jeder künftlerifch denkenden Zeit war und ift, ihr ei g e n e s
Wefen zur Darftellung zu bringen. Der Verfuch, etwas fo zu
febaffen, wie es vor Jahrhunderten Lebende bergeftellt haben
mögen, ift ein Unterfangen, das keine der großen früheren Kunft*
Zeiten kannte und das die Zukunft mit dem Fluch der Lächer
lichkeit belaften wird. Wenn febon das Wiederberftellen von
alten, von der Zeit befebädigten Kirchen in ihren urfprünglichen
Stilformen mehr und mehr als ein Vorgeben erkannt wird, das
auf einem Denkfehler beruht - Altes läßt fich nie neu machen -
fo ift es hier doch verftändlicb: Denn der Zweck ift der alte,
die Benutzung des Baues diefelbe. Eine alte Burg batte den
Zweck, daß man in ihr wohne und in ihr fich verteidige. Eine
neue oder reftaurierte Burg aber bat den Zweck, daß man fie
anfebe; fie ift ein Schaugegenftand, ein Mufeum, es foll ja auch
die Burg Altena als folches eingerichtet werden Gefcbiebt dies
in zweckdienlicher Weife, fo muß der Burgcharakter leiden; wird
die Burg »echt« bergeftellt, fo ift fie als Mufeum unbrauchbar.
Dasfelbe gilt von der Burg als Wohnung: Wird fie echt, fo kann
ein moderner Menfch fie nicht bewohnen; ftattet man fie mit Gas,
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