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Full text: Hohe Warte - Illustrierte Halbmonatsschrift zur Pflege der künstlerischen Bildung und der städtischen Kultur, 3. Jahrgang 1906/07

VOLKSKUNST UND HEIMflTSCHUTZ 
Freskogemälde des einftigen Ritterfaales der Ruine Reichendem (0.=Ö.) 
DIE ERHALTUNG VON FRESKEN 
alle wie der obige find häufig, daß Fresken in arg ver= 
nacbläffigtem Zuftande einer Herftellung unterworfen 
werden. Die Herftellung kann nur eine Erhaltung des 
Beftehenden fein, wenn nicht der Reft vollends zerftört werden 
feilte. Es ift vielleicht mißlich, den Vorgang zu wiederholen, 
den wir bereits in Heft 3 des laufenden Jahrganges bei anderen 
Gelegenheiten empfohlen haben: □ 
Es toll niemals der Verfuch gemacht werden, fehlende Teile 
einer alten Malerei zu erfetjen, weil folche Ergänzungen den 
Wert der urfprünglichen, noch vorhandenen Teile vermindern. 
Unter keinen Umftänden erlaubten die Sachverftändigen der 
Nationalgalerie die Wiederberftellung von Bildern, und jede 
Malerei, die die Spuren einer folchen Wiederberftellung trägt, 
wird infolgedeffen als minderwertig betrachtet. Jeder Verfucb, 
Malereien durch Überdeckung mit Firnis oder ähnlichen Mitteln 
zu erhalten, bringt die Gefahr, daß fich die Malerei abblättert, 
infolge der Gafe, welche der Firnis oder ein ähnliches Mittel in 
den Mauern erzeugt. Das ift in vielen Fällen vorgekommen. 
Wenn die Wandmalerei in Staub zu zerfallen droht, ift es not 
wendig, daß irgend ein Fixiermittel in der Hrt des Zerftäubens 
angewendet wird. Solche Malereien müffen mit einer leichten 
und warmen Löfung von Leim befpritjt und diefer Vorgang fo 
oft wiederholt werden, bis die lofen Farbenteilchen wieder feft- 
baften und der Grund konfolidiert ift. Ein wirkfames Mittel 
wird aus dem beften, bellen, frifchen Leim bergeftellt, der mit 
Weingeift bis zur gänzlichen Dünnflüffigkeit aufgelöft ift. Wenn 
es angebt, ohne das Gemälde zu befchädigen, fo foll vorher der 
ganz lofe Staub, der das Gemälde etwa bedeckt, weggeblafen 
werden. Das kann mittels eines Blafebalges gefebeben. In 
Fällen, wo die Mauern vollkommen trocken und frei von lös 
lichen Salzen find, kann auch ein anderes Präparat angewendet 
werden, das zufammengefetjt ift aus Toluol, Cerefin und Wind- 
for- und Newton-Bilderkopalfirnis. Diefes Mittel ift ebenfalls als 
warme Beftäubung anzuwenden. Diefe Flüffigkeit, welche ganz 
bell fein fotl, ift der einzig mögliche Firnis, der zur Erhaltung 
der Wandmalerei zuläffig ift. Keinesfalls foll jemand zur Be 
handlung der Wandmalerei zugeiaffen werden, der nicht vorher 
Erfahrungen in diefer Sache erworben oder der nicht unter 
der Leitung eines Mannes arbeitet, der diefe Erfahrungen befiljt. 
Was die Bloßlegung von übertünebten Fresken angebt, fo foll 
es nur jemand unternehmen, der in außerordentlichem Grade 
mit der Sache vertraut ift. Gewöhnlich wird die Tünche mit 
abgerundeten Spachteln aus Bein, Elfenbein oder wenn erforder 
lich, auch aus Stahl abgefchabt. Dabei kann durch ftellenweifes 
Befeuchten nacbgebolfen werden, ja fogar durch Ankleben von 
Streifen dünnen Kalikos, der nach dem Trockenwerden vorfichtig 
abgezogen wird. Vorfichtiges und leichtes Klopfen mit einem 
runden Schlägel bat ficb manchmal erfolgreich bewiefen. Wenn die 
Tünche febr viel Widerftand leiftet, ift es beffer fie zu beiaffen, als 
zu riskieren, daß fich Tünche und Freskomalerei zugleich ablöfen. 
DER »WIEDERHUFBffll« DER BURG HLTENH 
n der Angelegenheit des »Wiederaufbaues« der Burg Altena 
richtete Herr Geb. Hofrat Dr. CORNELIUS GURLITT, Profeffor 
an der Tecbnifchen Hocbfcbule zu Dresden, das folgende 
Schreiben an den Verübenden des Ausfcbuffes für die Jubelfeier 
der Graffcbaft Mark, Herrn Wirkl. Geb. Regierungsrat OVERWEG, 
Landeshauptmann a. D., zu Berlin: □ 
»Euer Hocbwoblgeboren bin ich febr verbunden über die Zu- 
fendung des Protokolles der Sitjung des Ausfcbuffes für die Jubel 
feier der Graffcbaft Mark, vom 21. März diefes Jahres. □ 
Ohne mich in die perfönlichen Mißbetligkeiten zwifeben den 
mir gar nicht oder nur flüchtig bekannten Herren, die bei dem 
Streit um den Wiederaufbau der Burg Altena bervortraten, 
einzulaffen, erlaube ich mir prinzipiell folgendes als meine Anficbt 
zur Sache auszufprechen. □ 
Den Bau von Burgen, d. b. das Errichten von Anlagen, die 
dem Befcbauer darftellen follen, wie eine Burg früher ausgefeben 
habe, halte ich für ein in künftlerifcber, gefchichtlicher und fozialer 
Beziehung verfehltes Unternehmen. □ 
In künftlerifcher Beziehung deshalb, weil es fich dabei nicht 
um eine freie künftlerifche Schöpfung bandeln foll und handeln 
kann. Im beften Fall entftebt ein aus Gelehrfamkeit geborenes 
Werk, und das ift einfach das Gegenteil eines Kunftwerkes. Die 
Aufgabe jeder künftlerifch denkenden Zeit war und ift, ihr ei g e n e s 
Wefen zur Darftellung zu bringen. Der Verfuch, etwas fo zu 
febaffen, wie es vor Jahrhunderten Lebende bergeftellt haben 
mögen, ift ein Unterfangen, das keine der großen früheren Kunft* 
Zeiten kannte und das die Zukunft mit dem Fluch der Lächer 
lichkeit belaften wird. Wenn febon das Wiederberftellen von 
alten, von der Zeit befebädigten Kirchen in ihren urfprünglichen 
Stilformen mehr und mehr als ein Vorgeben erkannt wird, das 
auf einem Denkfehler beruht - Altes läßt fich nie neu machen - 
fo ift es hier doch verftändlicb: Denn der Zweck ift der alte, 
die Benutzung des Baues diefelbe. Eine alte Burg batte den 
Zweck, daß man in ihr wohne und in ihr fich verteidige. Eine 
neue oder reftaurierte Burg aber bat den Zweck, daß man fie 
anfebe; fie ift ein Schaugegenftand, ein Mufeum, es foll ja auch 
die Burg Altena als folches eingerichtet werden Gefcbiebt dies 
in zweckdienlicher Weife, fo muß der Burgcharakter leiden; wird 
die Burg »echt« bergeftellt, fo ift fie als Mufeum unbrauchbar. 
Dasfelbe gilt von der Burg als Wohnung: Wird fie echt, fo kann 
ein moderner Menfch fie nicht bewohnen; ftattet man fie mit Gas, 
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