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Kunftbandwerker rein privatrecbtlicben Charakters ift und da»
her das Hrbeitsverbältnis, die Organifations= und Intereffen=
freibeit nicht im geringften berührt; es wird aber anerkannt,
daß ungeachtet aller Parteirechte und über alles naturnotwendig
Trennende hinweg gemeinfame Ziele anzuftreben find. Das
gemeinfame Ziel ift die Kultur, und eines ihrer wicbtigften
Husdrucksmittel ift die Schaffung eines veredelten Wobnungs»
wefens auf Bafis der gegebenen wirtfcbaftlicben Grundlagen.
Das Gelingen diefes Problems ift als ein Ebrenzeugnis für
die Vorurteilslofigkeit der beteiligten Hrbeitgeber und Hrbeit*
nebmer zu betraditen und ein Beifpiel der beiderfeitigen Pflicht
erfüllung im Dienfte der geredeten Sache. □
Was die gartenftadtgründenden Werkftätten für die Gründung
des Projektes vorbereiten konnten, befteht in der Bildung einer
G. m. b. H. als bodenerwerbende Gefellfcbaft. Diefe Gefellfcbaft
erwirbt Grund und Boden zu einem limitierten Preis von
1.50 M. pro Quadratmeter gegen 4 Prozent Verzinfung ihres
Anlagekapitals. Die zu erbauenden Käufer find Eigentum von
einer zu bildenden Baugenoffenfcbaft, die größtenteils aus den
Arbeitern der Werkftätten befteht und die den Grund und
Boden von der Bodengefellfcbaft erwirbt. Etwaige, aus der
Mebrwertbildung des Bodens erzielte Gewinne der Bodenge-
fellfcbaft fallen der Gartenftadtgemeinde »Hellerau« für ihre ge-
meinnütjigen fozialen und kulturellen Einrichtungen zu, fo daß
einer ungefunden Privatfpekulation von vornherein ein Riegel
vorgefcboben ift. Es ift jedoch vorgefeben, daß der Bodenpreis
für die Käufer der Kunftbandwerker überhaupt keine wefent-
licbe Steigerung erfährt. Die Baugenoffenfcbaft als Eigentümerin
diefer Wohnbäufer und des dazu gehörigen Grund und Bodens
vermietet die Käufer an die Handwerkerfamilien zu einem
Mietpreis, der 5 Prozent der Baukoften inklufive Bodenpreis
nicht überfteigt und im Durcbfcbnitt etwa ein Sechftel des Lobn
einkommens beträgt. Die etwaige Eigentumserwerbung von
feiten der Arbeiterfchaft ift ebenfalls vorgefeben und an ge«
meinfam befchloffene Beftimmungen gebunden. Die Bauge«
noffenfchaft als Eigentümerin der betreffenden Käufer bildet
gleichzeitig eine Sparkaffe für die Arbeiterfchaft, indem ficb
jeder Arbeiter in die Baugenoffenfcbaft einkaufen kann zu
einem kleinweife zu bezahlenden Betrag, der verzinft wird.
Die Arbeiterfchaft ift durch die von ihr gebildete Baugenoffen-
fcbaft Eigentümerin der Wohnkolonie der Kunftbandwerker
und zur Selbftregierung in allen wirtfcbaftlicben und kulturellen
Angelegenheiten berufen. □
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