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Volltext: Hohe Warte - Illustrierte Halbmonatsschrift zur Pflege der künstlerischen Bildung und der städtischen Kultur, 3. Jahrgang 1906/07

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Kunftbandwerker rein privatrecbtlicben Charakters ift und da» 
her das Hrbeitsverbältnis, die Organifations= und Intereffen= 
freibeit nicht im geringften berührt; es wird aber anerkannt, 
daß ungeachtet aller Parteirechte und über alles naturnotwendig 
Trennende hinweg gemeinfame Ziele anzuftreben find. Das 
gemeinfame Ziel ift die Kultur, und eines ihrer wicbtigften 
Husdrucksmittel ift die Schaffung eines veredelten Wobnungs» 
wefens auf Bafis der gegebenen wirtfcbaftlicben Grundlagen. 
Das Gelingen diefes Problems ift als ein Ebrenzeugnis für 
die Vorurteilslofigkeit der beteiligten Hrbeitgeber und Hrbeit* 
nebmer zu betraditen und ein Beifpiel der beiderfeitigen Pflicht 
erfüllung im Dienfte der geredeten Sache. □ 
Was die gartenftadtgründenden Werkftätten für die Gründung 
des Projektes vorbereiten konnten, befteht in der Bildung einer 
G. m. b. H. als bodenerwerbende Gefellfcbaft. Diefe Gefellfcbaft 
erwirbt Grund und Boden zu einem limitierten Preis von 
1.50 M. pro Quadratmeter gegen 4 Prozent Verzinfung ihres 
Anlagekapitals. Die zu erbauenden Käufer find Eigentum von 
einer zu bildenden Baugenoffenfcbaft, die größtenteils aus den 
Arbeitern der Werkftätten befteht und die den Grund und 
Boden von der Bodengefellfcbaft erwirbt. Etwaige, aus der 
Mebrwertbildung des Bodens erzielte Gewinne der Bodenge- 
fellfcbaft fallen der Gartenftadtgemeinde »Hellerau« für ihre ge- 
meinnütjigen fozialen und kulturellen Einrichtungen zu, fo daß 
einer ungefunden Privatfpekulation von vornherein ein Riegel 
vorgefcboben ift. Es ift jedoch vorgefeben, daß der Bodenpreis 
für die Käufer der Kunftbandwerker überhaupt keine wefent- 
licbe Steigerung erfährt. Die Baugenoffenfcbaft als Eigentümerin 
diefer Wohnbäufer und des dazu gehörigen Grund und Bodens 
vermietet die Käufer an die Handwerkerfamilien zu einem 
Mietpreis, der 5 Prozent der Baukoften inklufive Bodenpreis 
nicht überfteigt und im Durcbfcbnitt etwa ein Sechftel des Lobn 
einkommens beträgt. Die etwaige Eigentumserwerbung von 
feiten der Arbeiterfchaft ift ebenfalls vorgefeben und an ge« 
meinfam befchloffene Beftimmungen gebunden. Die Bauge« 
noffenfchaft als Eigentümerin der betreffenden Käufer bildet 
gleichzeitig eine Sparkaffe für die Arbeiterfchaft, indem ficb 
jeder Arbeiter in die Baugenoffenfcbaft einkaufen kann zu 
einem kleinweife zu bezahlenden Betrag, der verzinft wird. 
Die Arbeiterfchaft ift durch die von ihr gebildete Baugenoffen- 
fcbaft Eigentümerin der Wohnkolonie der Kunftbandwerker 
und zur Selbftregierung in allen wirtfcbaftlicben und kulturellen 
Angelegenheiten berufen. □ 
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