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Full text: Hohe Warte - Illustrierte Halbmonatsschrift zur Pflege der künstlerischen Bildung und der städtischen Kultur, 3. Jahrgang 1906/07

HAUSBAU 
HNFHNGSGRÜNDE DER BHUKUNST 
VON CHRISTIAN FREIHERRN VON WOLFE. 1710 
(flus dem Werke: »Der Anfangs»Gründe aller matbematifcben Wiffen» 
fcbaften Erfter Teil, welcher einen Unterricht von der mathematifchen 
> Lebr=Hrt, die Rechenkunft, Geometrie, Trigonometrie und Baukunft in 
fich enthält, zu mehrerem Aufnehmen der Mathematik fowohl auf 
hohen als niedrigen Schulen aufgelegt worden von CHRISTIAN FREY» 
HERRN VON WOLFE, Seiner königl. Majeftät in Preußen geheimem 
Rate, und Kanzler der Univerfität Halle, Profeffore honorario zu St. Peters» 
bürg, der königl. Akademie der Wiffenfchaften zu Paris, wie auch der 
königl. Groß = Brittannifchen und der königl. Preuß. Societät der 
Wiffenfchaften Mitgliede.) 
Z u den Hnfangsgründen der Mathematik und Geometrie 
gehörten im 18. Jahrhundert auch die Anfangsgründe der 
Baukunft, was ungefähr der kürzlich hier behandelten 
Forderung entfpricbt, daß im Intereffe der baukünftlerifdten 
Erziehung des Publikums auch die niederen allgemeinen Schulen 
gewonnen werden müßten, um neben der fcbematifcben Raum» 
* lehre als Geometrie die künftlerifche Raumlehre als Baukunft 
dem bereitwillig aufnehmenden Verftändnis der Jugend bei» 
zubringen. Nur fo können wir auf ein Publikum hoffen, das 
ein Echo gibt. Im 18. Jahrhundert gehörte dies Verftändnis 
für die Fragen der bürgerlichen Baukunft zur allgemeinen 
Schulbildung. Die Sachlichkeit, mit der die Sache im unmittel» 
baren Hnfcbluß an die genannten Elementarfächer erledigt 
wurde, ift für uns noch muftergültig. Cbriftian Wolffs Buch ift 
1710 gefchrieben; es ift, von Kleinigkeiten abgefeben, durchaus 
modern und bringt eine Fülle von Kenntniffen und Erfabrun» 
gen, die nicht nur der heutigen Durchfchnittsbildung, fondern 
leider auch zum großen Teil den Fachleuten abgeben. Daß wir 
die Lebrfä^e in möglichft ungekürzter Form bringen, werden 
uns die Hobe»Warte»Lefer zu danken wiffen. (Anmerkung des 
Herausgebers.) □ 
DIE I. ERKLÄRUNG 
1. Die Baukunft ift eine Wiffenfcbaft, ein Gebäude recht an» 
zugeben, daß es nämlich mit den Hauptabfichten des Bauherrn 
in allem völlig übereinkommt. □ 
Der 1. Zufatj 
2. Weil die Wiffenfcbaft in einer Fertigkeit des Gemütes be= 
ftebt, von allen dem, was man von einer Sache behauptet, 
richtigen und genügenden Grund zu geben: So muß der Bau» 
meifter, von dem ganzen Bau zulängliche Raifon zu geben wiffen, 
das ift, nicht allein fagen können, warum er jedes fo und nicht 
anders angibt, fondern auch darzutun vermögend fein, es fei 
der Bau den Abfichten des Bauherrn gemäß. □ 
Der 2. Zufatj 
3. Und weil alles in dem Gebäude mit den Hauptabfichten des 
Bauherrn Übereinkommen foll; fo werden die Regeln der Bau» 
kunft gefunden, und nachdem fie gefunden worden, gefchickt 
angebracht, auch wird von jedem Gebäude ein vernünftiges Ur 
teil gefällt werden können; wenn man bei jedem, auch dem 
allergeringften Teil nachforfcht, warum es gemacht wird, und 
wie es befchaffen fein müffe, damit man feiner Abficht in allem 
auf die leicbtefte Weife ein Genügen tue. □ 
DIE II. ERKLÄRUNG 
4. Durch das Gebäude verfteben wir einen Raum, der durch 
die Kunft eingefcbloffen wird, um ficher und ungehindert ge» 
wiffe Verrichtungen darinnen vorzunebmen. □ 
Zufat) 
5. Daher entfteht aller Unterfcbied der Gebäude aus dem 
Unterfchied der Verrichtungen, welche darinnen vorgenommen 
werden. □ 
DIE III. ERKLÄRUNG 
6. Ein Gebäude wird feft genannt, wenn keine Gefahr ift, daß 
es einfällt oder in kurzem durch den Gebrauch verfcblimmert 
und unbrauchbar gemacht wird. □ 
DIE IV. ERKLÄRUNG 
7. Ein Gebäude ift bequem, wenn man alle nötigen Verrieb» 
tungen ohne Hindernis und Verdruß darinnen vornehmen kann. 
DIE V. ERKLÄRUNG 
8. Die Vollkommenheit des Gebäudes beftebt in einer völligen 
Übereinftimmung desfelben mit den Hauptabfichten des Bau» 
berren, gleichwie die Vollkommenheiten der Teile in einer 
Übereinftimmung mit ihren Abfichten. □ 
DIE VI. ERKLÄRUNG 
9. Die Schönheit ift die Vollkommenheit oder ein nötiger 
Schein derfelben, infoweit fowohl jene als diefer wabrgenommen 
wird und einen Gefallen in uns verurfacht. □ 
Der 1. Zufatj 
10. Weil uns eines Vorteils willen etwas gefallen kann, fo 
können wir für febön halten, was in der Tat nicht febön ift: 
und im Gegenteil entweder die Schönheit nicht merken, oder 
gar einen Übelftand daraus machen. Daher ift es möglich, daß 
einer etwas für febön hält, der andere nicht. □ 
Der 2. Zufatj 
11. Weil aber die wahre Vollkommenheit eine notwendige 
Verknüpfung mit den Hauptabfichten des Gebäudes und den 
Abfichten der Teile haben muß (§ 8), fo können dergleichen 
Vorurteile leicht vermieden werden, wenn man fich nach den 
Hauptabfichten des Gebäudes und den Abfichten der Teile er» 
kündigt: folcherart kann man die wahre Schönheit von der 
falfcben unterfcheiden. □ 
DIE VII. ERKLÄRUNG 
12. Außer wefentlicben Zieraten des Gebäudes nennt man 
alles dasjenige, was bloß zu dem Zweck gemacht wird, damit 
die Vorbeigebenden dadurch angelockt werden, das Gebäude 
anzufchauen. □ 
Zufat) 
13. Damit man nun nicht an ihnen allein bangen bleibe, und 
dadurch von den Betrachtungen des Gebäudes abgehalten werde, 
fo müffen fie nicht überflüffig gemacht werden. □ 
Anmerkung 
14. Will man demnach dem Anfchauenden Gedanken von der 
Koftbarkeit des Gebäudes beibringen, fo kann diefes viel beffer 
durch die Koftbarkeit des Materials und der Arbeit, als durch 
den Überfluß der außerwefentlichen Zieraten gefebeben. □ 
DER I. GRUNDSATZ 
15. Ein jedes Gebäude muß feft aufgefübrt werden (§ 6). □ 
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