HAUSBAU
HNFHNGSGRÜNDE DER BHUKUNST
VON CHRISTIAN FREIHERRN VON WOLFE. 1710
(flus dem Werke: »Der Anfangs»Gründe aller matbematifcben Wiffen»
fcbaften Erfter Teil, welcher einen Unterricht von der mathematifchen
> Lebr=Hrt, die Rechenkunft, Geometrie, Trigonometrie und Baukunft in
fich enthält, zu mehrerem Aufnehmen der Mathematik fowohl auf
hohen als niedrigen Schulen aufgelegt worden von CHRISTIAN FREY»
HERRN VON WOLFE, Seiner königl. Majeftät in Preußen geheimem
Rate, und Kanzler der Univerfität Halle, Profeffore honorario zu St. Peters»
bürg, der königl. Akademie der Wiffenfchaften zu Paris, wie auch der
königl. Groß = Brittannifchen und der königl. Preuß. Societät der
Wiffenfchaften Mitgliede.)
Z u den Hnfangsgründen der Mathematik und Geometrie
gehörten im 18. Jahrhundert auch die Anfangsgründe der
Baukunft, was ungefähr der kürzlich hier behandelten
Forderung entfpricbt, daß im Intereffe der baukünftlerifdten
Erziehung des Publikums auch die niederen allgemeinen Schulen
gewonnen werden müßten, um neben der fcbematifcben Raum»
* lehre als Geometrie die künftlerifche Raumlehre als Baukunft
dem bereitwillig aufnehmenden Verftändnis der Jugend bei»
zubringen. Nur fo können wir auf ein Publikum hoffen, das
ein Echo gibt. Im 18. Jahrhundert gehörte dies Verftändnis
für die Fragen der bürgerlichen Baukunft zur allgemeinen
Schulbildung. Die Sachlichkeit, mit der die Sache im unmittel»
baren Hnfcbluß an die genannten Elementarfächer erledigt
wurde, ift für uns noch muftergültig. Cbriftian Wolffs Buch ift
1710 gefchrieben; es ift, von Kleinigkeiten abgefeben, durchaus
modern und bringt eine Fülle von Kenntniffen und Erfabrun»
gen, die nicht nur der heutigen Durchfchnittsbildung, fondern
leider auch zum großen Teil den Fachleuten abgeben. Daß wir
die Lebrfä^e in möglichft ungekürzter Form bringen, werden
uns die Hobe»Warte»Lefer zu danken wiffen. (Anmerkung des
Herausgebers.) □
DIE I. ERKLÄRUNG
1. Die Baukunft ift eine Wiffenfcbaft, ein Gebäude recht an»
zugeben, daß es nämlich mit den Hauptabfichten des Bauherrn
in allem völlig übereinkommt. □
Der 1. Zufatj
2. Weil die Wiffenfcbaft in einer Fertigkeit des Gemütes be=
ftebt, von allen dem, was man von einer Sache behauptet,
richtigen und genügenden Grund zu geben: So muß der Bau»
meifter, von dem ganzen Bau zulängliche Raifon zu geben wiffen,
das ift, nicht allein fagen können, warum er jedes fo und nicht
anders angibt, fondern auch darzutun vermögend fein, es fei
der Bau den Abfichten des Bauherrn gemäß. □
Der 2. Zufatj
3. Und weil alles in dem Gebäude mit den Hauptabfichten des
Bauherrn Übereinkommen foll; fo werden die Regeln der Bau»
kunft gefunden, und nachdem fie gefunden worden, gefchickt
angebracht, auch wird von jedem Gebäude ein vernünftiges Ur
teil gefällt werden können; wenn man bei jedem, auch dem
allergeringften Teil nachforfcht, warum es gemacht wird, und
wie es befchaffen fein müffe, damit man feiner Abficht in allem
auf die leicbtefte Weife ein Genügen tue. □
DIE II. ERKLÄRUNG
4. Durch das Gebäude verfteben wir einen Raum, der durch
die Kunft eingefcbloffen wird, um ficher und ungehindert ge»
wiffe Verrichtungen darinnen vorzunebmen. □
Zufat)
5. Daher entfteht aller Unterfcbied der Gebäude aus dem
Unterfchied der Verrichtungen, welche darinnen vorgenommen
werden. □
DIE III. ERKLÄRUNG
6. Ein Gebäude wird feft genannt, wenn keine Gefahr ift, daß
es einfällt oder in kurzem durch den Gebrauch verfcblimmert
und unbrauchbar gemacht wird. □
DIE IV. ERKLÄRUNG
7. Ein Gebäude ift bequem, wenn man alle nötigen Verrieb»
tungen ohne Hindernis und Verdruß darinnen vornehmen kann.
DIE V. ERKLÄRUNG
8. Die Vollkommenheit des Gebäudes beftebt in einer völligen
Übereinftimmung desfelben mit den Hauptabfichten des Bau»
berren, gleichwie die Vollkommenheiten der Teile in einer
Übereinftimmung mit ihren Abfichten. □
DIE VI. ERKLÄRUNG
9. Die Schönheit ift die Vollkommenheit oder ein nötiger
Schein derfelben, infoweit fowohl jene als diefer wabrgenommen
wird und einen Gefallen in uns verurfacht. □
Der 1. Zufatj
10. Weil uns eines Vorteils willen etwas gefallen kann, fo
können wir für febön halten, was in der Tat nicht febön ift:
und im Gegenteil entweder die Schönheit nicht merken, oder
gar einen Übelftand daraus machen. Daher ift es möglich, daß
einer etwas für febön hält, der andere nicht. □
Der 2. Zufatj
11. Weil aber die wahre Vollkommenheit eine notwendige
Verknüpfung mit den Hauptabfichten des Gebäudes und den
Abfichten der Teile haben muß (§ 8), fo können dergleichen
Vorurteile leicht vermieden werden, wenn man fich nach den
Hauptabfichten des Gebäudes und den Abfichten der Teile er»
kündigt: folcherart kann man die wahre Schönheit von der
falfcben unterfcheiden. □
DIE VII. ERKLÄRUNG
12. Außer wefentlicben Zieraten des Gebäudes nennt man
alles dasjenige, was bloß zu dem Zweck gemacht wird, damit
die Vorbeigebenden dadurch angelockt werden, das Gebäude
anzufchauen. □
Zufat)
13. Damit man nun nicht an ihnen allein bangen bleibe, und
dadurch von den Betrachtungen des Gebäudes abgehalten werde,
fo müffen fie nicht überflüffig gemacht werden. □
Anmerkung
14. Will man demnach dem Anfchauenden Gedanken von der
Koftbarkeit des Gebäudes beibringen, fo kann diefes viel beffer
durch die Koftbarkeit des Materials und der Arbeit, als durch
den Überfluß der außerwefentlichen Zieraten gefebeben. □
DER I. GRUNDSATZ
15. Ein jedes Gebäude muß feft aufgefübrt werden (§ 6). □
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