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Full text : Hohe Warte - Illustrierte Halbmonatsschrift zur Pflege der künstlerischen Bildung und der städtischen Kultur, 3. Jahrgang 1906/07

DER  II.  GRUNDSATZ
16.  Die  Dauerhaftigkeit  des  Gebäudes  hat  man  aus  der  Länge
der  Zeit  zu  urteilen,  durch  welche  die  Verrichtungen  währen,
die  in  demfelben  vorzunehmen  find  (§  6).  n
DER  III.  GRUNDSATZ
17.  Ein  jedes  Gebäude  muß  bequem  gebaut  werden  (§  7).
DER  I.  LEHRSHTZ
18.  Ein  Gebäude  muß  fcbön  und  zierlich  gebaut  werden.  □
Beweis
Denn  es  muß  mit  den  Hauptabüchten  des  Bauherrn  völlig
übereinftimmen  (§  1),  und  alfo  feine  wefentlicbe  Vollkommen»
beit  haben  (§  8).  Wenn  man  aber  diefe  wahrnimmt,  fo  ver»
urfacht  fie  in  uns  einen  Gefallen  (§  304  Met.),  und  darum  nennen
wir  das  Gebäude  fcbön  (§  9).  Und  weil  ein  Schein  des  Mangels
einer  zur  Vollkommenheit  des  Gebäudes  nötigen  Sache  leicht
zu  einem  Vorurteil  ffnlaß  geben  kann,  als  wenn  dem  Gebäude
etwas  fehlte,  und  dadurch  ein  Mißfallen  in  der  Betrachtung  ent»
fteben  würde  (§  10),  fo  muß  der  Baumeifter  bei  einem  Gebäude
auch  dasjenige  anbringen,  wenn  es  auch  nur  einen  unvermeidliehen
  Schein  der  Notwendigkeit  bat,  um  dergleichen  Vorurteile
zu  verhindern,  in  die  man  verfallen  kann,  auch  wenn  man  nach
den  Flbfichten  des  ganzen  Gebäudes  und  feiner  Teile  ficb  er»
kündigt.  Deswegen  muß  ein  Gebäude  fcbön  gebaut  werden.
(§  9).  Welches  das  erftere  war.  □
Weil  uns  aber  kein  Gebäude  fcbön  dünken  kann,  welches  wir
nicht  mit  Fleiß  betrachten,  fo  muß  der  Baumeifter  bei  dem
Gebäude  auch  bin  und  wieder  etwas  anbringen,  wodurch  die
Leute  gezwungen  werden,  es  mit  Ernft  anzufchauen.  Und  des»
halb  muß  ein  Gebäude  auch  zierlich  fein  (§  12).  Welches  das
andere  war.  D
DER  II.  LEHRSATZ
19.  Die  außerwefentlicben  Zieraten  müffen  weder  der  wefent»
liehen  Vollkommenheit  des  Gebäudes  noch  ihrem  unvermeid»
liehen  Schein  im  Geringften  etwas  nehmen.  □
Beweis
Denn,  weil  der  Baumeifter  ein  Gebäude  fcbön  angeben  foll
(§  18),  fo  muß  er  fowobl  deffen  Vollkommenheit,  als  auch  ihren
unvermeidlichen  Schein  völlig  bedenken  (§  9).  Und  alfo  darf
dasjenige,  welches  uns  dazu  bringen  foll,  daß  wir  wabrnebmen,
wie  er  beides  wohl  bedacht  bat,  das  ift,  der  außerwefentliche
Zierat  (§  12),  keinem  etwas  im  Geringften  benehmen.  W.  Z.  E.  W.
DER  III.  LEHRSHTZ
20.  Diejenigen  Verbältniffe  find  in  der  Baukunft  die  beften,
welche  fich  nicht  durch  allzugroße  Zahlen  ausfpreeben  laffen.
Beweis
Diejenigen  Verbältniffe  find  für  fcbön  zu  achten,  welche  einen
Gefallen  in  uns  verurfachen,  indem  wir  fie  wabrnebmen  (§  9).
Wir  können  fie  aber  nicht  wabrnebmen,  wenn  wir  fie  nicht
durch  das  Augenmaß  meffen  können;  welches  auch  bei  Geübten
nicht  angebt  als  in  den  Verbältniffen,  welche  ficb  durch  nicht
allzu  große  Zahlen  ausfpreeben  laffen.  Deswegen  find  diefe  für
die  beften  Verbältniffe  zu  achten.  W.  Z.  E.  W.  □
Der  1.  Zufatj
21.  Die  guten  Verbältniffe  find  demnach  1:1,  1:2,  1:3,  1:4,
1:5,  1:6  ufw.,  desgleichen  2:3,  3:4,  4:5,  5:6  ufw.,  noch  mehr
3:5,  5:7,  7:9  ufw,  □

Der  2.  Zufat}
22.  Weil  das  bloße  Augenmaß  auch  der  Geübten  die  Verhält»
niffe  nicht  auf  ein  Haar  treffen  kann,  fo  mag  man  ohne  Gewiffen,
befonders  wenn  es  andere  Umftände  erfordern,  von  den  er»
zählten  Kleinigkeiten  abweichen.  a
Der  3.  Zufa^
23.  Durch  das  Augenmaß  kann  man  am  beften  urteilen,  ob
etwas  noch  einmal  fo  groß  ift,  als  das  andere.  Deswegen  ift
das  Verhältnis  wie  1:2  das  zierlicbfte  unter  allen.  □
Anmerkung
24.  Die  Alten  haben  die  Verbältniffe  von  dem  menfcblicben
Körper  genommen;  andere  haben  fie  aus  der  Mufik  hergebolt,
wie  aus  dem  Vitruvie  zu  erfeben  ift.  Ungeachtet  aber  bat
keiner  von  allen  Baumeiftern  zeigen  können,  mit  was  für  Recht
man  von  dem  menfcblicben  Körper  und  der  Mufik  auf  ein  Ge»
bäude  fcbließen  kann;  fo  bat  dennoch  um  diefer  Urfacben  willen
Perrault  in  der  Vorrede  über  fein  Werk  von  den  fünf  Ord»
nungen  und  in  den  Anmerkungen  über  den  Vitruvium  den
Grund  der  Verbältniffe  nicht  wohl  in  der  bloßen  Gewohnheit
gefuebt,  und  deshalb  Blondell  in  feinem  Cours  d  Arcbitecture
ihm  mit  Recht  widerfproeben.  Aus  der  Urfache,  die  ich  gebe,
ift  klar,  warum  einerlei  Verbältniffe  überall  gefallen  müffen,
nämlich  überall  gefallen  diejenigen,  die  man  leicht  wabrnebmen
kann.  Die  Seele  bat  Luft  an  dem,  was  fie  leicht  begreifen  kann,
aber  Mißfallen  daran,  das  fie  verwirrt.  D
DIE  I.  AUFGABE
25.  In  einem  jeden  vorkommenden  Falle  aus  den  guten  Ver»
bältniffen  die  beften  wählen.  D
Auflöfung
1.  Weil  die  Verbältniffe  auch  mit  den  Abfichten  der  Teile  des
Gebäudes,  in  welchen  fie  gebraucht  werden,  Übereinkommen
müffen  (§  1),  fo  könnt  Ihr  aus  Erwägung  derfelben  urteilen,
welche  Abmeffung  größer  fein  foll,  als  die  andere.  Z.  B.  ob
die  Höbe  größer  fein  foll,  als  die  Breite:  Ja,  Ihr  könnt  auch
daraus  fcbließen,  ob  die  größere  viel  oder  wenig  größer  fein
foll,  als  die  kleinere.  D
2.  Nachdem  Ihr  diefes  gefunden  habt,  fo  wählt  aus  dem  erften
Zufat)  des  III.  Lebrfa^es  (§  21)  ein  Verhältnis,  da  die  beiden
Glieder  entweder  viel  oder  wenig  nach  Erforderung  der  Sache
voneinander  abgeben.  1=1
Z.  B.  eine  Gemachtüre  muß  fo  hoch  fein,  daß  man  aufgerichtet
durchgeben  kann,  alfo  nicht  unter  6  Vs  Schub.  Da  nun  die  Hälfte
davon  S 1 /*  nicht  viel  größer  ift,  als  die  Breite  eines  angeklei»
deten  Menfchen,  fo  fcbickt  ficb  am  beften  für  das  Verhältnis  der
Breite  einer  Gemachtür  zu  der  Höbe  wie  1:2.  n
DIE  VIII.  ERKLÄRUNG
26.  Die  Eurytbmie  oder  Wohlgereimtbeit  ift  die  Ähnlichkeit
der  Seiten  bei  einem  unähnlichen  Mittel.  Die  Franzofen  nennen
fie  Symmetrie.  Ein  Exempel  gibt  die  äußere  Geftalt  unteres
Leibes.  1:5
Der  1.  Zufatj
27.  Da  nun  die  Erfahrung  lehrt,  daß  wenn  man  auch  nur  im
geringften  von  der  Eurytbmie  abweicht,  das  gute  Ausfeben,
fobald  verdorben  wird,  fo  muß  der  Baumeifter  diefelbe  forg»
fältig  in  allem,  was  man  auf  einmal  überfeben  kann,  in  acht
nehmen.  (Fortfetjung  folgt!)
            
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