DER II. GRUNDSATZ
16. Die Dauerhaftigkeit des Gebäudes hat man aus der Länge
der Zeit zu urteilen, durch welche die Verrichtungen währen,
die in demfelben vorzunehmen find (§ 6). n
DER III. GRUNDSATZ
17. Ein jedes Gebäude muß bequem gebaut werden (§ 7).
DER I. LEHRSHTZ
18. Ein Gebäude muß fcbön und zierlich gebaut werden. □
Beweis
Denn es muß mit den Hauptabüchten des Bauherrn völlig
übereinftimmen (§ 1), und alfo feine wefentlicbe Vollkommen»
beit haben (§ 8). Wenn man aber diefe wahrnimmt, fo ver»
urfacht fie in uns einen Gefallen (§ 304 Met.), und darum nennen
wir das Gebäude fcbön (§ 9). Und weil ein Schein des Mangels
einer zur Vollkommenheit des Gebäudes nötigen Sache leicht
zu einem Vorurteil ffnlaß geben kann, als wenn dem Gebäude
etwas fehlte, und dadurch ein Mißfallen in der Betrachtung ent»
fteben würde (§ 10), fo muß der Baumeifter bei einem Gebäude
auch dasjenige anbringen, wenn es auch nur einen unvermeidliehen
Schein der Notwendigkeit bat, um dergleichen Vorurteile
zu verhindern, in die man verfallen kann, auch wenn man nach
den Flbfichten des ganzen Gebäudes und feiner Teile ficb er»
kündigt. Deswegen muß ein Gebäude fcbön gebaut werden.
(§ 9). Welches das erftere war. □
Weil uns aber kein Gebäude fcbön dünken kann, welches wir
nicht mit Fleiß betrachten, fo muß der Baumeifter bei dem
Gebäude auch bin und wieder etwas anbringen, wodurch die
Leute gezwungen werden, es mit Ernft anzufchauen. Und des»
halb muß ein Gebäude auch zierlich fein (§ 12). Welches das
andere war. D
DER II. LEHRSATZ
19. Die außerwefentlicben Zieraten müffen weder der wefent»
liehen Vollkommenheit des Gebäudes noch ihrem unvermeid»
liehen Schein im Geringften etwas nehmen. □
Beweis
Denn, weil der Baumeifter ein Gebäude fcbön angeben foll
(§ 18), fo muß er fowobl deffen Vollkommenheit, als auch ihren
unvermeidlichen Schein völlig bedenken (§ 9). Und alfo darf
dasjenige, welches uns dazu bringen foll, daß wir wabrnebmen,
wie er beides wohl bedacht bat, das ift, der außerwefentliche
Zierat (§ 12), keinem etwas im Geringften benehmen. W. Z. E. W.
DER III. LEHRSHTZ
20. Diejenigen Verbältniffe find in der Baukunft die beften,
welche fich nicht durch allzugroße Zahlen ausfpreeben laffen.
Beweis
Diejenigen Verbältniffe find für fcbön zu achten, welche einen
Gefallen in uns verurfachen, indem wir fie wabrnebmen (§ 9).
Wir können fie aber nicht wabrnebmen, wenn wir fie nicht
durch das Augenmaß meffen können; welches auch bei Geübten
nicht angebt als in den Verbältniffen, welche ficb durch nicht
allzu große Zahlen ausfpreeben laffen. Deswegen find diefe für
die beften Verbältniffe zu achten. W. Z. E. W. □
Der 1. Zufatj
21. Die guten Verbältniffe find demnach 1:1, 1:2, 1:3, 1:4,
1:5, 1:6 ufw., desgleichen 2:3, 3:4, 4:5, 5:6 ufw., noch mehr
3:5, 5:7, 7:9 ufw, □
Der 2. Zufat}
22. Weil das bloße Augenmaß auch der Geübten die Verhält»
niffe nicht auf ein Haar treffen kann, fo mag man ohne Gewiffen,
befonders wenn es andere Umftände erfordern, von den er»
zählten Kleinigkeiten abweichen. a
Der 3. Zufa^
23. Durch das Augenmaß kann man am beften urteilen, ob
etwas noch einmal fo groß ift, als das andere. Deswegen ift
das Verhältnis wie 1:2 das zierlicbfte unter allen. □
Anmerkung
24. Die Alten haben die Verbältniffe von dem menfcblicben
Körper genommen; andere haben fie aus der Mufik hergebolt,
wie aus dem Vitruvie zu erfeben ift. Ungeachtet aber bat
keiner von allen Baumeiftern zeigen können, mit was für Recht
man von dem menfcblicben Körper und der Mufik auf ein Ge»
bäude fcbließen kann; fo bat dennoch um diefer Urfacben willen
Perrault in der Vorrede über fein Werk von den fünf Ord»
nungen und in den Anmerkungen über den Vitruvium den
Grund der Verbältniffe nicht wohl in der bloßen Gewohnheit
gefuebt, und deshalb Blondell in feinem Cours d Arcbitecture
ihm mit Recht widerfproeben. Aus der Urfache, die ich gebe,
ift klar, warum einerlei Verbältniffe überall gefallen müffen,
nämlich überall gefallen diejenigen, die man leicht wabrnebmen
kann. Die Seele bat Luft an dem, was fie leicht begreifen kann,
aber Mißfallen daran, das fie verwirrt. D
DIE I. AUFGABE
25. In einem jeden vorkommenden Falle aus den guten Ver»
bältniffen die beften wählen. D
Auflöfung
1. Weil die Verbältniffe auch mit den Abfichten der Teile des
Gebäudes, in welchen fie gebraucht werden, Übereinkommen
müffen (§ 1), fo könnt Ihr aus Erwägung derfelben urteilen,
welche Abmeffung größer fein foll, als die andere. Z. B. ob
die Höbe größer fein foll, als die Breite: Ja, Ihr könnt auch
daraus fcbließen, ob die größere viel oder wenig größer fein
foll, als die kleinere. D
2. Nachdem Ihr diefes gefunden habt, fo wählt aus dem erften
Zufat) des III. Lebrfa^es (§ 21) ein Verhältnis, da die beiden
Glieder entweder viel oder wenig nach Erforderung der Sache
voneinander abgeben. 1=1
Z. B. eine Gemachtüre muß fo hoch fein, daß man aufgerichtet
durchgeben kann, alfo nicht unter 6 Vs Schub. Da nun die Hälfte
davon S 1 /* nicht viel größer ift, als die Breite eines angeklei»
deten Menfchen, fo fcbickt ficb am beften für das Verhältnis der
Breite einer Gemachtür zu der Höbe wie 1:2. n
DIE VIII. ERKLÄRUNG
26. Die Eurytbmie oder Wohlgereimtbeit ift die Ähnlichkeit
der Seiten bei einem unähnlichen Mittel. Die Franzofen nennen
fie Symmetrie. Ein Exempel gibt die äußere Geftalt unteres
Leibes. 1:5
Der 1. Zufatj
27. Da nun die Erfahrung lehrt, daß wenn man auch nur im
geringften von der Eurytbmie abweicht, das gute Ausfeben,
fobald verdorben wird, fo muß der Baumeifter diefelbe forg»
fältig in allem, was man auf einmal überfeben kann, in acht
nehmen. (Fortfetjung folgt!)