KÜNSTLERISCHE KONKURRENZEN.
EIN VORSCHLAG.
un hat in Wien wieder einmal eine große künst^
lerische Preisausschreibung eine arge Enttäuschung
gebracht. Für den Bau der Niederösterr. Handels^ und
Gewerbekammer war ein Wettbewerb ausgeschrieben,
und trotz einiger bemerkenswerten Arbeiten sind ein paar
künstlerisch indifferente Entwürfe prämiiert worden. Daß
die Niederösterr. Handels^ und Gewerbekammer nicht den
Beruf verspürt, das TALENT gelten zu lassen, ist durch
ihren Jahresbericht unseren Lesern bekannt geworden. Eine
Institution, die laut Bericht fabriksmäßige Schundware für
moderne Kunst und die moderne Kunst für Schund hält,
weiß von vornherein, daß sie keinem modernen Künstler
einen Auftrag geben wird. Warum werden also die Künstler
bemüht und zu der ungeheuren Arbeitsvergeudung, die in
jeder allgemeinen Konkurrenz liegt, verleitet? Daß sich trotz'
dem eine verhältnismäßig große Zahl von Künstlern dazu bereit
fand, erklärt sich aus dem Umstand, daß der Jury zum Teil
Fachleute und Künstler angehörten, deren Objektivität nicht
in Frage steht. Um so fragwürdiger ist das Juryergebnis, das
dem kunstfeindlichen Hausgeist recht zu geben scheint.
Das ist der Punkt, wo das Interesse der Kunst, deren
Wahrung die eigentliche Aufgabe der Jury sein soll, dem
herrschenden Konkurrenzenunwesen gegenüber betont und
verteidigt werden muß. Werden Konkurrenzen ausgeschrieben,
damit die Mittelmäßigkeit triumphiere, die auch ohne den
umständlichen Apparat eines öffentlichen Wettbewerbs ge'
funden wird, oder werden Konkurrenzen ausgeschrieben,
damit Talente ans Tageslicht gebracht und nach Verdienst
ausgezeichnet werden? Gehört eine Konkurrenz, die nicht
das letztere Ziel, die Auslösung des Talentes, unbeirrt im
Auge behält, nicht in das Gebiet des groben Unfugs? Können
in einer Konkurrenz jemals vollkommen „baureife" Projekte
erwartet werden, und ist es nicht selbstverständlich, daß
abzustellende Mängel der Projekte nicht als Ausschließungs'
grund zu betrachten, sondern einer nachträglichen Berich'
tigung auf Grund späterer Beratungen mit dem Bauherrn
anheimzugeben sind? Ist es also nicht selbstverständlich, daß
ein Wettbewerb nichts anderes als eine Ideenkonkurrenz
darstellt, in der die höchste künstlerische Qualität den Sieg
entscheidet? Bedeutet es nicht eine Schädigung der Kunst'
interessen und eine Kränkung der Künstler, wenn die
Mittelmäßigkeit im öffentlichen Wettbewerb höher gestellt
wird als die künstlerisch hochqualifizierte Leistung, und ist
anderseits nicht jeder wahrhaft künstlerisch Denkende taktvoll
genug, der höheren Leistung den Vorzug zu gönnen? Diese
Fragen sind natürlich auf das beste erledigt — in der Theorie.
Aber wie sieht es in der Praxis aus?
Konkurrenzen, in deren Verlauf die Kunst skandalisiert wird,
gehören zu den Alltagserscheinungen und haben eine Flut
von Besserungsvorschlägen gezeitigt, die sich augenscheinlich
nicht bewährt haben. Die Erfahrung hat gezeigt, daß allen
versuchten Arten empfindliche Mängel anhaften, den großen
Wettbewerben, wie den kleinen, den allgemeinen wie den
beschränkten, ungeachtet aller möglichen versuchten Jury'
Zusammensetzungen.
Was ist also zu tun? Die Konkurrenzen abschaffen? Das hieße
das Kind mit dem Bade verschütten. Ich will in diesem
Zusammenhang eine Idee mitteilen, die Professor Alfred Roller
zur Reform des Konkurrenzenwesens gelegentlich einer
früheren Unterredung vorschlug.
Warum versucht man es nicht anstatt der vielköpfigen Jury
einmal mit einer einköpfigen?
Der Veranstalter einer künstlerischen Preiskonkurrenz bestellt
einen Künstler, dessen Werke und Kunstanschauungen all'
gemein bekannt sind, als einzigen Juror. Sein Name wird
gleichzeitig mit den übrigen Konkurrenzbedingungen ver'
lautbart und er trägt der Öffentlichkeit gegenüber die Ver'
antwortung für seine Entscheidung, die für den Veranstalter
der Konkurenz verbindlich ist. Der Veranstalter drückt durch
die Wahl des Jurors seine Geschmacksrichtung aus, sagt, ob
er eine zeitgemäße Arbeit verlange und die Künstler ver'
mögen im Hinblick auf die Persönlichkeit des Jurors zu
erkennen, ob sie sich mit Aussicht auf Erfolg an dem
Wettbewerb beteiligen können oder nicht. Der schwerste
Fehler der bisherigen Konkurrenzen, die unsinnige Ver'
geudung künstlerischer Arbeitskraft ist solcherart erheblich
eingeschränkt. Diese Reform bedeutet gleichzeitig denVersuch,
mit dem Kompromiß einer aus verschiedenen Künstlerlagern
zusammengesetzten Jury, daraus die meisten Mißhelligkeiten
erwachsen und in den seltensten Fällen ein künstlerisch
wirklich befriedigendes Ergebnis hervorgegangen ist, zu
brechen, und eine reinliche Scheidung, die die Gegensätze
auf die Spitze treibt, herbeizuführen. Es ist natürlich voraus'
Zusehen, daß zunächst dem Akademismus die Mehrzahl der
Konkurrenzen zufallen wird. Aber was tut’s? Der individuelle
große Künstler, der bei der Kompromißjury in der Regel
kein Glück hat, kann keinesfalls weniger als keinen Einfluß
haben. Kommt aber einmal ein intelligenter Konkurrenz'
Veranstalter, der durch die geeignete Wahl des richtigen
Jurors das Verlangen nach echter, moderner Kunst ausdrückt,
dann wird sicherlich jeweils der größte und individuellste
Künstler zu Wort kommen. Dem Veranstalter der Kon'
kurrenz aber ist auf diese Art die Möglichkeit benommen,
sich, wenn das fertige Werk dem Juryurteil unrecht gibt,
auf dieses auszureden und sich selbst als Opfer der ent'
standenen Rechtslage hinzustellen. Er, der Juror und der
preisgekrönte Künstler sind dann in unzweifelhafter Weise
der Kritik ausgesetzt und die jetzt beliebte Streiterei, wer
an dem neuen Unglück die Schuld trage, hat ein Ende.
Es liegt nun an der Künstlerschaft, ob diesem Reformgedanken
Geltung verschafft werden soll; unter dem Eindruck des
jüngsten Konkurrenzskandals ist vorauszusetzen, daß die
gegebene Anregung auf empfänglichen Boden fallen wird.
NACH EINEM WORTE LICHTWARKS HANDELT ES
SICH UM DIE GABE, DAS LEISTUNGSVERMÖGEN
WERDENDER KRÄFTE ZU ERKENNEN UND IHM
ENTSPRECHENDE AUFGABEN ZUZUERTEILEN.
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