über die Kleidung. Wenn er sich gleich in dem weitaus größten Teil
dieses Buches mit der Frauenkleidung befaßt hat, so bespricht er zum
Schlüsse mit der ihm eigenen Sachlichkeit eine Frage, die uns alle,
Frauen und Männer, gleich angeht: Die Fußbekleidung. Nebenbei bemerkt
ist es ganz naturgemäß, daß die Kleidung der Frauen den
Hauptgegenstand der Betrachtung bildete, und das möchte ich gerne
allen den vielen Mädchen und Frauen sagen, die meinen, Schultze-Naumburg
hätte doch wohl auch ebensogut zunächst die Männerkleidung
besprechen können, die mindestens ebenso häßlich sei wie
die der Frauen. Aber die Kleidung der Männer, zugegeben daß sie
häßlicher ist, als sie in vergangenen Zeiten war, meinethalben zugegeben,
daß sie häßlicher als die Frauentracht ist, sie ist zumindest
nicht SINNWIDRIG, widerspricht nicht dem anatomischen Aufbau
des Körpers, ist also nicht SCHÄDLICH, WIE JENE ES WOHL IST.
Doch das für ein andermal. Ich wollte von der Fußbekleidung sprechen.
Ich kenne eine ziemliche Zahl von Männern, denen Schultze-Naumburgs
Beschreibung des normalen Fußes und seine daraus abgeleitete Folgerung,
daß unser Schuhwerk ein Nonsens sei, vollkommen eingeleuchtet hat.
Ist es möglich, daß sich unter den vielen Lesern des Buches kein
einziger Schuster befunden haben sollte? Oder wie soll man es erklären,
daß es HEUTE NOCH IMMER NICHT MÖGLICH IST, DASS
EIN MENSCH MIT GUTEM WILLEN SICH IN ÖSTERREICH EIN
PAAR NORMAL GEBAUTER SCHUHE VERSCHAFFEN KANN?
Warum fängt nicht einer, meinethalben aus Gewinnsucht, als Erster
an, was liegt mir an seinem Motiv, wenn das Ergebnis nur ein gutes
ist. Tatsächlich ist mir trotz ernstlicher Bemühungen nur ein Schuster
bekannt, bei dem man Schuhe nach Professor Schultze-Naumburgs
System, will sagen nach den logischen Forderungen der Natur erhält,
und der ist — in der Pfalz. Natürlich passen einem die Schuhe nicht,
die man sich, ohne sie gesehen und versucht zu haben, kommen läßt,
und nach ein paar Scherereien auf dem Zollamt gibt selbst der zum
Guten Entschlossene die Sache auf. Ich glaube nun, daß der Grund
für diese merkwürdige Erscheinung in der Tatsache liegt, daß Schultze-Naumburgs
Schrift über die Fußbekleidung zu wenig bekannt ist.
Ließe er sie — sie ist ja nicht umfangreich — als Flugschrift erscheinen,
oder verfaßte er einen kurzen Auszug z. B. für Ihre Zeitschrift, so
wäre damit, glaube ich, schon geholfen. Denn daß mit den sogenannten
„einballigen" Schuhen bestenfalls halbe Arbeit geleistet wird und daß
die sogenannten „amerikanischen" Schuhe mit ihrer zwecklosen kugelförmigen
Abrundung des vorderen Stiefelendes (der menschliche Fuß
endet dort nicht in eine Halbkugel!) eine Abhilfe nicht bedeuten, ist
jedem Einsichtigen klar. Wer heute in Österreich normale, d. h. den
einfachen Anforderungen der Natur Rechnung tragende Schuhe haben
will, muß zum — „orthopädischen Schuster“ gehen.
PRAG, März 1905. ARCH. DR. JARAY.
PREISAUSSCHREIBUNG
DES LANDESAUSSCHUSSES DES HERZOGTUMES
SALZBURG FÜR NEUE GEWERBLICHE FREMDENARTIKEL.
Der Landesausschuß des Herzogtumes Salzburg erläßt hiemit eine Preisausschreibung,
bei welcher jedermann in Konkurrenz treten kann,
behufs Erlangung von Modellen und Entwürfen für verschiedene Neuheiten
kleiner Gebrauchs- und Ziergegenstände, die als typische und
eigenartige Erinnerungsobjekte an STADT UND LAND SALZBURG
für die zahlreichen Salzburg besuchenden Fremden geeignet wären,
i. Als Preise sind im ganzen 3000 Kronen ausgesetzt, und zwar:
1 Preis zu 600 Kronen
2 Preise zu je 400 „
3 Preise zu je 200 „
5 Preise zu je 100 „
und 10 Preise zu je 50 „
Ferner sind je ein Ehrenpreis von der Landeshauptstadt Salzburg und
der Handels- und Gewerbekammer Salzburg in Aussicht gestellt.
Der Landesausschuß behält sich eine Änderung des ersten Preises nach
Maßgabe der eingereichten Entwürfe vor.
2. Die Gegenstände sollen im wesentlichen aus einheimischem Materiale
ausgeführt werden können und in Form und Ausstattung an Salzburg
(Stadt und Land) erinnern.
3. Die Herstellung ist nicht für die Fabriksindustrie, sondern vor
allem für das Gewerbe und Kunstgewerbe, in zweiter Linie für die
Belebung der Hausindustrie gedacht, wobei sämtliche im Lande vorhandenen
Erzeugungsgewerbe in Betracht kommen.
4. Der Verkaufspreis eines ausgeführten Gegenstandes soll sich ungefähr
zwischen 1 bis 30 Kronen bewegen.
5. Alle Modelle — diese sind vormeist èrwünscht — müssen in natürlicher
Größe gehalten sein, dasselbe gilt auch bei den Entwürfen.
6. Die Arbeiten sind bis 31. Oktober 1905 an den gefertigten Landesausschuß
kostenfrei einzusenden.
7. Jede Arbeit muß mit einem Kennwort und der Angabe des beiläufigen
Verkaufspreises versehen sein; ein geschlossener Briefumschlag mit
demselben Kennwort hat die genaue Adresse des Preisbewerbers zu
enthalten.
8. Maßgebend für die Zuerkennung des Preises sind der Erfindungsgedanke,
die eigenartige salzburgische Form oder die Technik im
Verfahren und in der Dekoration. Auch neue Verfahrensarten, welche
bei Herstellung von Gattungsartikeln Verwendung finden, können
prämiiert werden. Der Erfinder ist jedoch verpflichtet, eventuelle Geheimnisse
der Erzeugung dem die Arbeit ausführenden Gewerbetreibenden
mitzuteilen.
9. Die Preise gelangen unter der Voraussetzung der Erfüllung der in
dieser Preisausschreibung enthaltenen Bedingungen binnen 14 Tagen
nach der Schlußfassung der Jury durch den Landesausschuß zur Auszahlung.
10. Die prämiierten Modelle und Entwürfe gehen durch die Prämiierung
in das Eigentum des Landesausschusses über.
Der Landesausschuß erwirkt nach Wahl für die mit den ersten Preisen
bedachten, für einzelne oder für alle bepreisten Gegenstände den
Musterschutz.
11. Dem Einsender eines bepreisten Modells oder Entwurfes steht das
Recht zu, zu verlangen, daß auf jedem, nach diesem Entwürfe hergestellten
Gegenstände, soweit dies möglich ist, sein Name und die
Prämiierung vermerkt wird; z. B. durch die Worte: „Entwurf von N. N„
preisgekrönt vom Landesausschusse Salzburg“.
Im Falle dieses Anspruches muß jedoch die Meldung an den Landesausschuß
umgehend nach erlangter Kenntnis der Prämiierung erfolgen.
Ist der Entwurf so originell und gelungen, daß der zuerkannte Preis
augenscheinlich zum Werte des Erzeugungsgeheimnisses in keinem
Verhältnisse steht, so kann der Landesausschuß dem Erfinder über
ein schon bei der Einsendung des Entwurfes gestelltes Verlangen das
Recht zuerkennen, von dem mit der Ausführung des Entwurfes betrauten
Gewerbetreibenden für jedes erzeugte Stück eine vom Landesausschusse
zu bestimmende Erfindungsgebühr zu beanspruchen.
12. Dem Landesausschusse steht das Vorkaufsrecht der nicht prämiierten
Modelle und Entwürfe zu.
13. Das Preisrichterkollegium besteht aus
a) Fachleuten: 4 Vertretern der bildenden Künste, und zwar: 2 Malern,
1 Architekten und i Bildhauer; ferner i Kunstgewerbetreibenden und
3 Kaufleuten,
b) 2 Mitgliedern des Landesausschusses,
2 Mitgliedern des Gewerbeförderungsbeirates,
i Mitglied der Handels- und Gewerbekammer Salzburg,
i Mitglied der Kommission für modernes Kunstgewerbe,
i Mitglied der Museumskommission,
i Mitglied der Gewerbe- und Kunstgewerbeausstellung in Salzburg,
i Mitglied des Landesverbandes zur Hebung des Fremdenverkehres.
Die Jury kann sich jedoch durch Kooption erweitern. Selbstverständlich
dürfen Bewerber um einen Preis der Jury nicht angehören.
14. Nicht prämiierte und nicht angekaufte Entwürfe werden portofrei
zurückgesendet.
LANDESAUSSCHUSS des HERZOGTUMES SALZBURG
am 19. März 1905
Der Landeshauptmann:
DR. ALBERT SCHUMACHER.
Die Wachauer Bilder auf Seite 226—231 sind vom Landschaftsphotographen
KONRAD HELLER, Wien VIL, Kirchberggasse 22, aufgenommen.
NACHDRUCKVERBOT für sämtliche in den Heften der „Hohen Warte"
erscheinenden Artikel und Illustrationen.
Alle Zuschriften und Sendungen Wien I, Wallfischgasse No. 4. Telephon 5461.
Verlag „Hohe Warte“ (Lux & Lässig). Für die Redaktion Joseph Aug. Lux.
Druck von Christoph Reisser's Söhne, Wien V.
Papier von der Neusiedler Aktiengesellschaft für Papierfabrikation, Wien.
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