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Full text : Hohe Warte - Illustrierte Halbmonatsschrift zur Pflege der künstlerischen Bildung und der städtischen Kultur, 1. Jahrgang 1904/05

über  die  Kleidung.  Wenn  er  sich  gleich  in  dem  weitaus  größten  Teil
dieses  Buches  mit  der  Frauenkleidung  befaßt  hat,  so  bespricht  er  zum
Schlüsse  mit  der  ihm  eigenen  Sachlichkeit  eine  Frage,  die  uns  alle,
Frauen  und  Männer,  gleich  angeht:  Die  Fußbekleidung.  Nebenbei  bemerkt
  ist  es  ganz  naturgemäß,  daß  die  Kleidung  der  Frauen  den
Hauptgegenstand  der  Betrachtung  bildete,  und  das  möchte  ich  gerne
allen  den  vielen  Mädchen  und  Frauen  sagen,  die  meinen,  Schultze-Naumburg
  hätte  doch  wohl  auch  ebensogut  zunächst  die  Männerkleidung
  besprechen  können,  die  mindestens  ebenso  häßlich  sei  wie
die  der  Frauen.  Aber  die  Kleidung  der  Männer,  zugegeben  daß  sie
häßlicher  ist,  als  sie  in  vergangenen  Zeiten  war,  meinethalben  zugegeben, ­
  daß  sie  häßlicher  als  die  Frauentracht  ist,  sie  ist  zumindest
nicht  SINNWIDRIG,  widerspricht  nicht  dem  anatomischen  Aufbau
des  Körpers,  ist  also  nicht  SCHÄDLICH,  WIE  JENE  ES  WOHL  IST.
Doch  das  für  ein  andermal.  Ich  wollte  von  der  Fußbekleidung  sprechen.
Ich  kenne  eine  ziemliche  Zahl  von  Männern,  denen  Schultze-Naumburgs
Beschreibung  des  normalen  Fußes  und  seine  daraus  abgeleitete  Folgerung,
daß  unser  Schuhwerk  ein  Nonsens  sei,  vollkommen  eingeleuchtet  hat.
Ist  es  möglich,  daß  sich  unter  den  vielen  Lesern  des  Buches  kein
einziger  Schuster  befunden  haben  sollte?  Oder  wie  soll  man  es  erklären, ­
  daß  es  HEUTE  NOCH  IMMER  NICHT  MÖGLICH  IST,  DASS
EIN  MENSCH  MIT  GUTEM  WILLEN  SICH  IN  ÖSTERREICH  EIN
PAAR  NORMAL  GEBAUTER  SCHUHE  VERSCHAFFEN  KANN?
Warum  fängt  nicht  einer,  meinethalben  aus  Gewinnsucht,  als  Erster
an,  was  liegt  mir  an  seinem  Motiv,  wenn  das  Ergebnis  nur  ein  gutes
ist.  Tatsächlich  ist  mir  trotz  ernstlicher  Bemühungen  nur  ein  Schuster
bekannt,  bei  dem  man  Schuhe  nach  Professor  Schultze-Naumburgs
System,  will  sagen  nach  den  logischen  Forderungen  der  Natur  erhält,
und  der  ist  —  in  der  Pfalz.  Natürlich  passen  einem  die  Schuhe  nicht,
die  man  sich,  ohne  sie  gesehen  und  versucht  zu  haben,  kommen  läßt,
und  nach  ein  paar  Scherereien  auf  dem  Zollamt  gibt  selbst  der  zum
Guten  Entschlossene  die  Sache  auf.  Ich  glaube  nun,  daß  der  Grund
für  diese  merkwürdige  Erscheinung  in  der  Tatsache  liegt,  daß  Schultze-Naumburgs
  Schrift  über  die  Fußbekleidung  zu  wenig  bekannt  ist.
Ließe  er  sie  —  sie  ist  ja  nicht  umfangreich  —  als  Flugschrift  erscheinen,
oder  verfaßte  er  einen  kurzen  Auszug  z.  B.  für  Ihre  Zeitschrift,  so
wäre  damit,  glaube  ich,  schon  geholfen.  Denn  daß  mit  den  sogenannten
„einballigen"  Schuhen  bestenfalls  halbe  Arbeit  geleistet  wird  und  daß
die  sogenannten  „amerikanischen"  Schuhe  mit  ihrer  zwecklosen  kugelförmigen ­
  Abrundung  des  vorderen  Stiefelendes  (der  menschliche  Fuß
endet  dort  nicht  in  eine  Halbkugel!)  eine  Abhilfe  nicht  bedeuten,  ist
jedem  Einsichtigen  klar.  Wer  heute  in  Österreich  normale,  d.  h.  den
einfachen  Anforderungen  der  Natur  Rechnung  tragende  Schuhe  haben
will,  muß  zum  —  „orthopädischen  Schuster“  gehen.
PRAG,  März  1905.  ARCH.  DR.  JARAY.

PREISAUSSCHREIBUNG
DES  LANDESAUSSCHUSSES  DES  HERZOGTUMES
SALZBURG  FÜR  NEUE  GEWERBLICHE  FREMDENARTIKEL. ­

Der  Landesausschuß  des  Herzogtumes  Salzburg  erläßt  hiemit  eine  Preisausschreibung,
  bei  welcher  jedermann  in  Konkurrenz  treten  kann,
behufs  Erlangung  von  Modellen  und  Entwürfen  für  verschiedene  Neuheiten ­
  kleiner  Gebrauchs-  und  Ziergegenstände,  die  als  typische  und
eigenartige  Erinnerungsobjekte  an  STADT  UND  LAND  SALZBURG
für  die  zahlreichen  Salzburg  besuchenden  Fremden  geeignet  wären,
i.  Als  Preise  sind  im  ganzen  3000  Kronen  ausgesetzt,  und  zwar:
1  Preis  zu  600  Kronen
2  Preise  zu  je  400  „
3  Preise  zu  je  200  „
5  Preise  zu  je  100  „
und  10  Preise  zu  je  50  „
Ferner  sind  je  ein  Ehrenpreis  von  der  Landeshauptstadt  Salzburg  und
der  Handels-  und  Gewerbekammer  Salzburg  in  Aussicht  gestellt.
Der  Landesausschuß  behält  sich  eine  Änderung  des  ersten  Preises  nach
Maßgabe  der  eingereichten  Entwürfe  vor.

2.  Die  Gegenstände  sollen  im  wesentlichen  aus  einheimischem  Materiale
ausgeführt  werden  können  und  in  Form  und  Ausstattung  an  Salzburg
(Stadt  und  Land)  erinnern.
3.  Die  Herstellung  ist  nicht  für  die  Fabriksindustrie,  sondern  vor
allem  für  das  Gewerbe  und  Kunstgewerbe,  in  zweiter  Linie  für  die
Belebung  der  Hausindustrie  gedacht,  wobei  sämtliche  im  Lande  vorhandenen ­
  Erzeugungsgewerbe  in  Betracht  kommen.
4.  Der  Verkaufspreis  eines  ausgeführten  Gegenstandes  soll  sich  ungefähr ­
  zwischen  1  bis  30  Kronen  bewegen.
5.  Alle  Modelle  —  diese  sind  vormeist  èrwünscht  —  müssen  in  natürlicher ­
  Größe  gehalten  sein,  dasselbe  gilt  auch  bei  den  Entwürfen.
6.  Die  Arbeiten  sind  bis  31.  Oktober  1905  an  den  gefertigten  Landesausschuß
  kostenfrei  einzusenden.
7.  Jede  Arbeit  muß  mit  einem  Kennwort  und  der  Angabe  des  beiläufigen
Verkaufspreises  versehen  sein;  ein  geschlossener  Briefumschlag  mit
demselben  Kennwort  hat  die  genaue  Adresse  des  Preisbewerbers  zu
enthalten.
8.  Maßgebend  für  die  Zuerkennung  des  Preises  sind  der  Erfindungsgedanke, ­
  die  eigenartige  salzburgische  Form  oder  die  Technik  im
Verfahren  und  in  der  Dekoration.  Auch  neue  Verfahrensarten,  welche
bei  Herstellung  von  Gattungsartikeln  Verwendung  finden,  können
prämiiert  werden.  Der  Erfinder  ist  jedoch  verpflichtet,  eventuelle  Geheimnisse ­
  der  Erzeugung  dem  die  Arbeit  ausführenden  Gewerbetreibenden
mitzuteilen.
9.  Die  Preise  gelangen  unter  der  Voraussetzung  der  Erfüllung  der  in
dieser  Preisausschreibung  enthaltenen  Bedingungen  binnen  14  Tagen
nach  der  Schlußfassung  der  Jury  durch  den  Landesausschuß  zur  Auszahlung. ­

10.  Die  prämiierten  Modelle  und  Entwürfe  gehen  durch  die  Prämiierung
in  das  Eigentum  des  Landesausschusses  über.
Der  Landesausschuß  erwirkt  nach  Wahl  für  die  mit  den  ersten  Preisen
bedachten,  für  einzelne  oder  für  alle  bepreisten  Gegenstände  den
Musterschutz.
11.  Dem  Einsender  eines  bepreisten  Modells  oder  Entwurfes  steht  das
Recht  zu,  zu  verlangen,  daß  auf  jedem,  nach  diesem  Entwürfe  hergestellten ­
  Gegenstände,  soweit  dies  möglich  ist,  sein  Name  und  die
Prämiierung  vermerkt  wird;  z.  B.  durch  die  Worte:  „Entwurf  von  N.  N„
preisgekrönt  vom  Landesausschusse  Salzburg“.
Im  Falle  dieses  Anspruches  muß  jedoch  die  Meldung  an  den  Landesausschuß ­
  umgehend  nach  erlangter  Kenntnis  der  Prämiierung  erfolgen.
Ist  der  Entwurf  so  originell  und  gelungen,  daß  der  zuerkannte  Preis
augenscheinlich  zum  Werte  des  Erzeugungsgeheimnisses  in  keinem
Verhältnisse  steht,  so  kann  der  Landesausschuß  dem  Erfinder  über
ein  schon  bei  der  Einsendung  des  Entwurfes  gestelltes  Verlangen  das
Recht  zuerkennen,  von  dem  mit  der  Ausführung  des  Entwurfes  betrauten ­
  Gewerbetreibenden  für  jedes  erzeugte  Stück  eine  vom  Landesausschusse ­
  zu  bestimmende  Erfindungsgebühr  zu  beanspruchen.
12.  Dem  Landesausschusse  steht  das  Vorkaufsrecht  der  nicht  prämiierten
Modelle  und  Entwürfe  zu.
13.  Das  Preisrichterkollegium  besteht  aus
a)  Fachleuten:  4  Vertretern  der  bildenden  Künste,  und  zwar:  2  Malern,
1  Architekten  und  i  Bildhauer;  ferner  i  Kunstgewerbetreibenden  und
3  Kaufleuten,
b)  2  Mitgliedern  des  Landesausschusses,
2  Mitgliedern  des  Gewerbeförderungsbeirates,
i  Mitglied  der  Handels-  und  Gewerbekammer  Salzburg,
i  Mitglied  der  Kommission  für  modernes  Kunstgewerbe,
i  Mitglied  der  Museumskommission,
i  Mitglied  der  Gewerbe-  und  Kunstgewerbeausstellung  in  Salzburg,
i  Mitglied  des  Landesverbandes  zur  Hebung  des  Fremdenverkehres.
Die  Jury  kann  sich  jedoch  durch  Kooption  erweitern.  Selbstverständlich ­
  dürfen  Bewerber  um  einen  Preis  der  Jury  nicht  angehören.
14.  Nicht  prämiierte  und  nicht  angekaufte  Entwürfe  werden  portofrei
zurückgesendet.
LANDESAUSSCHUSS  des  HERZOGTUMES  SALZBURG
am  19.  März  1905
Der  Landeshauptmann:
DR.  ALBERT  SCHUMACHER.

Die  Wachauer  Bilder  auf  Seite  226—231  sind  vom  Landschaftsphotographen
  KONRAD  HELLER,  Wien  VIL,  Kirchberggasse  22,  aufgenommen. ­

NACHDRUCKVERBOT  für  sämtliche  in  den  Heften  der  „Hohen  Warte"
erscheinenden  Artikel  und  Illustrationen.
Alle  Zuschriften  und  Sendungen  Wien  I,  Wallfischgasse  No.  4.  Telephon  5461.
Verlag  „Hohe  Warte“  (Lux  &  Lässig).  Für  die  Redaktion  Joseph  Aug.  Lux.
Druck  von  Christoph  Reisser's  Söhne,  Wien  V.
Papier  von  der  Neusiedler  Aktiengesellschaft  für  Papierfabrikation,  Wien.

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