Skip to main content Jump to sidebar
MAK

Full text : Hohe Warte - Illustrierte Halbmonatsschrift zur Pflege der künstlerischen Bildung und der städtischen Kultur, 1. Jahrgang 1904/05

2.  INGENIEUR-  UND  GEOMETRISCHE  ARBEITEN.
a)  Feldarbeiten:  Tachymetrische  Höhenmessungen,  Aufnahme
von  Querprofilen  bei  Straßen  an  Hängen,  Übertragung  des
Planentwurfes  in  die  Örtlichkeit  durch  unterirdische  Ver"
merkung  der  (Baulinien)  Fixpunkte  (Straßenachsenpunkte,
Schnittpunkte  der  Baulinien  mit  Eigentumsgrenzen,  Knick"
und  Eckpunkte  der  Straßenlinien,  Höhenmarken  etc.)  und
deren  Einmessung  auf  Grund  des  alten  bestehenden  Messungs"
liniennetzes  der  Neuvermessung  und  nicht  mit  Zugrunde"
nähme  von  eventuell  unrichtig  stehenden  Häusern.
b)  Kanzleiarbeiten,  Ausfertigung  der  Pläne.
Weiters  hat  sich  der  Ingenieur  (Geometer)  mit  den  interessierten
Behörden  und  Verwaltungen  ins  Einvernehmen  zu  setzen.
3 .  ARBEITEN  DES  ARCHITEKTEN:
a)  Ausgestaltung  der  Plätze  und  Anlagen  um  öffentliche  Ge"
bäude  und  deren  Beziehung  auf  Aussichtspunkte,  Umgebung
und  zu  den  Straßenachsen.  ^  u-  j
b)  Unterbringung  der  neu  zu  schaffenden  öffentlichen  Gebäude
im  Erweiterungsplan.  „
c)  Ausgestaltung  des  Regulierungsplanes  nach  künstlerischen
Grundsätzen  in  bezug  auf  Platzbildung,  Straßenverknotung,
Straßenführung  und  Abwechslung  im  Straßenbilde,  Park"
anlagen,  Spielplätze.
d)  Vorschläge  bezüglich  Errichtung  von  kleinen  Architekturen,
(Brunnen,  Wetterhäuschen,  Springbrunnen,  Ruheplätzen  mit
einfachen  und  leicht  ausführbaren  Mitteln  hergestellt,  u.  s.  w.).
e)  Ausgestaltung  der  Eckhäuser  bei  sternförmigen  Platzen,
spitzen  Baustellen  vom  schönheitlichen  Standpunkte.
f)  Vorschläge  bezüglich  Bauweise  in  den  verschiedenen  Stadt"
teilen  (Zonen),  Haustypen  und  deren  passende  Unterbringung
in  den  Baublöcken,  Beziehung  zur  Straßenbreite.
g)  Vorschläge  bezüglich  Erhaltung  historischer  Denkmäler,
Räumung  störender  Objekte  und  Anlagen.
IV.
BERATUNGSGEGENSTÄNDE  FÜR  DIE
REGULIERUNGS"KOMMISSION.
1.  ÖFFENTLICHE  BAUTEN:
Bezirks",  Stadtarmenhaus,  Waisenhaus,  BürgerversorgungS"
haus,
Spitalausbau,
Militärinstitut,  Kasernen,  Truppenspital,
Amtsgebäudeerweiterung,
BahnhoTNeuanlage,  Bahnwerkstätten,
Wasserreservoir  für  hochgelegene  Häuser,
Schule  zur  Entlastung  der  bestehenden  (Bürgerschule  allem),
Gymnasium,  Lehrerbildungsanstalt,  Kindergarten,
Sparkassegebäude,
Schlachthausanlage,
Vereinshaus  (Kasino,  Theater,  Festsaal,  Turnhalle),
Dampf"  und  Warmbad,  Verlegung  des  Kaltbades,
Pfarrhaus  zur  Jubiläumskirche.
2.  ANLAGEN:
Neuanlage  oder  Erhaltung  des  Brunnendenkmals  auf  dem
Hauptplatze,
Hauptplatz,
Parkanlage  (Rothschild"Säge),
Ausgestaltung  des  Platzes  um  die  Jubiläumskirche,
Friedhof,
Reitbauernberg"Ausblick,  Pira"Aussichtswarte,
Eislauf"  und  Radfahrplatz,  Parkhöfe,
Brunnen  und  Denkmäler  (Platzvorsorge),

Anstandshütten  und  deren  Maskierung,
Alleen,  Promenadewege.
3.  VERKEHR  UND  FLUSSREGULIERUNG:
Verlegung  der  Reichsstraße  (Bahnhoferweiterung),
Verkehrsverbindungen  zwischen  den  Stadtteilen  nördlich  und
südlich  der  Bahn,
Marktanlage,
Unterbringung  von  kleinen  Plätzen,
Eisenbahnverbindung:  AmstettemGrein  und  AmstettemYbbs,
Ybbsregulierung  (Ausbau  hinter  Rennbahn),
Einwölbung  des  Edlabaches.
4.  BAUZONENEINTEILUNG.
Offene  und  geschlossene  Bauweise,
Villenanlagen  (Spitalstraße,  Reitbauernberg,  Krautberg,  Ar"
dagger  Straße),
Wohnviertel,
GeschäftS"Und  Verkehrsviertel,
Fabrikanlagen,  Industrieviertel,  Arbeiterhäuser.

KUNST  UND  WISSENSCHAFT.
■'•r  T"  T  enn  man  einem  Forscher  sagte,  die  Ergebnisse
"V  /  seiner  Experimente  und  die  Schlüsse,  zu  denen
^y\/  er  gelangte,  müßten  dergestalt  sein,  daß  sie  die
^  *  hergebrachten  populären  Vorstellungen  über  den
Gegenstand  nicht  umstürzten  oder  das  populäre  Vorurteil
nicht  verwirrten  oder  die  Empfindlichkeiten  von  Leuten
nicht  störten,  die  nichts  von  der  Wissenschaft  verstehen:
wenn  man  einem  Philosophen  sagte,  er  habe  ein  vollkommenes
Recht,  in  den  höchsten  Sphären  des  Denkens  zu  spekulieren,
vorausgesetzt,  daß  er  zu  denselben  Schlüssen  käme,  wie  sie
bei  denen  in  Geltung  sind,  die  überhaupt  niemals  in  irgend
einer  Sphäre  gedacht  haben  —  nun,  heutzutage  wurde  der
Forscher  und  der  Philosoph  beträchtlich  darüber  lachen.  Aber
es  ist  in  der  Tat  nur  sehr  wenige  Jahre  her,  daß  Philosophie
wie  Wissenschaft  der  rohen  Volksherrschaft  und  in  Wirklich"
keit  der  Autorität  unterworfen  waren  —  entweder  der  Autori"
tät  der  in  der  Gemeinschaft  herrschenden  allgemeinen  Um
wissenheit  oder  der  Schreckensherrschaft  und  der  Machtgier
einer  kirchlichen  oder  Regierungsgewalt.  Nun  sind  wir  zwar
bis  zu  sehr  hohem  Grade  alle  Versuche  von  seiten  der  Ue"
meinschaft  oder  der  Kirche  oder  der  Regierung,  sich  in  den
Individualismus  des  spekulativen  Denkens  einzumischen,  los"
geworden,  aber  das  Unterfangen,  sich  in  den  Individualismus
der  Phantasie  und  der  Kunst  einzumischen,  ist  immer  noch
am  Leben.  Oder  vielmehr:  es  lebt  noch  seh £
aggressiv,  gewalttätig  und  brutal.  OSKAR  WiLDü.

313
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.