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darin zu verbleiben. Bedingung der Aufnahme ist allein
die kunstindustrielle Bedeutung des Gegenstandes; derselbe
muss nach seiner Beschaffenheit in den Rahmen der
Aufgabe des Museums fallen und von wenigstens relativer
Güte sein. Ueber zurückgewiesene Gegenstände entscheidet,
wenn es verlangt wird, eine Jury, für welche besondere
Vorschriften gegeben sind. Der Aussteller oder
Bigenthümer hat für die Ausstellung der Gegenstände
keinerlei Entgelt zu zahlen; es findet aber auch kein Verkauf
der Gegenstände durch die Beamten oder Diener
des Museums statt. Der etwaige Käufer hat Sich an den
Eigenthümer oder Verfertiger zu wenden, dessen Adresse
iin Museum angegeben wird.
Da die Ausstellung eine stets wechselnde ist, so erscheint
eine Aufzählung der Aussteller nicht angemessen.
Den Gegenständen ist der Name des Fabrikanten, des
Kaufmanns, des Eigenthümers beigefügt. Die erste Ausstellung
zeigt gleich, dass die Gelegenheit, die hier geboten
wird, von der Industrie verschiedener Länder benutzt
worden. Wir finden neben den Producten der Wiener
und überhaupt der österreichischen Industrie auch Berliner
I abricate (Bronzen und Chromolithographien), französische
Arbeiten (Uhren), verschiedene Erzeugnisse Indiens in Geweben
und anderen Artikeln u.s. w. Gegenständlich betrachtet
sind Möbel ausgestellt, Bronzefabricate, Glaswaaren, Fayencen
(aus Znaim), Gewebe in Seide und Wolle, Farbendruckbilder,
Schnitzarbeiten, Rahmen, Stickereien, Spitzen
u. s. w.
Es liegt im Wunsche des Museums, dass dieser Saal
und die Gelegenheit, die er bietet, auf’s reichlichste benützt
werde.