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Alle Gegenstände der Säle I — V, sowie im Saal VIII
dürfen gezeichnet werden.
Gegenstände der modernen Ausstellung (Saal VI) können
nur mit besonderer Erlaubniss gezeichnet werden.
Den Verkauf der Gypsabgüsse und Photographien,
sowie der literarisch-künstlerischen Publica tionen des Museums,
soweit solche nicht bei dem Portier zu haben sind, — vergl. das Verzeichniss
am Ende dieses Wegweisers — besorgt Herr Blümmel,
Bureau im Mezzanin, zwischen 9—12 Uhr Vormittags.
An der Garderobe ist für das Stück eine Gebühr von 10 kr.
zu entrichten. Stöcke und Schirme brauchen nicht abgegeben
zu werden.
Es ist durchaus nicht gestattet, ausgestellte Gegenstände
zu berühren, oder Stöcke, Schirme u. dgl. so
unter dem Arm zu tragen, dass durch unwillkürliche
Bewegung Gypsabgüsse, Glasscheiben etc. beschädigt
werden könnten; das Aufsichtspersonal ist strengstens angewiesen,
diese Bestimmung aufrecht zu erhalten.
Da seitens der Museumsdirection allen billigen Wünschen der
Besucher entgegengekommen und die Benützung der Sammlungen
in jeder Weise erleichtert wird, darf sie auch um so zuversichtlicher
auf genaue Beobachtung der Hausordnung und auf das Respectiren
der etwaigen Weisungen der Aufseher rechnen, denen die
grösste Höflichkeit zur Pflicht gemacht ist.
Veränderungen oder Vervollständigungen werden in den folgenden
Auflagen dieses Wegweisers nachgetragen werden.
Das Erscheinen der Specialkataloge wird durch die Zeitungen
und durch Anschlag im Museum bekannt gemacht werden.