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MAK

Full text : Wegweiser durch das k. k. Oesterreichische Museum für Kunst und Industrie, Stubenring 5

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Alle  Gegenstände  der  Säle  I  —  V,  sowie  im  Saal  VIII
dürfen  gezeichnet  werden.
Gegenstände  der  modernen  Ausstellung  (Saal  VI)  können
nur  mit  besonderer  Erlaubniss  gezeichnet  werden.

Den  Verkauf  der  Gypsabgüsse  und  Photographien,
sowie  der  literarisch-künstlerischen  Publica  tionen  des  Museums,
soweit  solche  nicht  bei  dem  Portier  zu  haben  sind,  —  vergl.  das  Verzeichniss ­
  am  Ende  dieses  Wegweisers  —  besorgt  Herr  Blümmel,
Bureau  im  Mezzanin,  zwischen  9—12  Uhr  Vormittags.

An  der  Garderobe  ist  für  das  Stück  eine  Gebühr  von  10  kr.
zu  entrichten.  Stöcke  und  Schirme  brauchen  nicht  abgegeben
zu  werden.
Es  ist  durchaus  nicht  gestattet,  ausgestellte  Gegenstände ­
  zu  berühren,  oder  Stöcke,  Schirme  u.  dgl.  so
unter  dem  Arm  zu  tragen,  dass  durch  unwillkürliche
Bewegung  Gypsabgüsse,  Glasscheiben  etc.  beschädigt
werden  könnten;  das  Aufsichtspersonal  ist  strengstens  angewiesen, ­
  diese  Bestimmung  aufrecht  zu  erhalten.
Da  seitens  der  Museumsdirection  allen  billigen  Wünschen  der
Besucher  entgegengekommen  und  die  Benützung  der  Sammlungen
in  jeder  Weise  erleichtert  wird,  darf  sie  auch  um  so  zuversichtlicher ­
  auf  genaue  Beobachtung  der  Hausordnung  und  auf  das  Respectiren
  der  etwaigen  Weisungen  der  Aufseher  rechnen,  denen  die
grösste  Höflichkeit  zur  Pflicht  gemacht  ist.

Veränderungen  oder  Vervollständigungen  werden  in  den  folgenden ­
  Auflagen  dieses  Wegweisers  nachgetragen  werden.
Das  Erscheinen  der  Specialkataloge  wird  durch  die  Zeitungen
und  durch  Anschlag  im  Museum  bekannt  gemacht  werden.
            
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