Skip to main content Jump to sidebar
MAK

Full text : Landhaus und Garten

XXI

noch  nicht  eingesehen,  daß  das  Landhaus  ein  freies  ungebundenes  Wesen  ist,  das  man
anlegen  und  gestalten  kann,  wie  man  will,  daß  hier  den  Einzelwünschen  des  Bewohners
in  der  weitgehendsten  Weise  Rechnung  getragen  werden  kann,  daß  jedes  Zimmer
individuell  gestaltet,  die  Küche  groß,  die  Neben-  und  Vorratsräume  reich  bemessen
werden  können.  Aber  nicht  nur  das,  der  Villenbewohner  selbst  hat  sich  noch  nicht
die  Untugenden  abgewöhnt,  die  der  Aufenthalt  in  der  großstädtischen  Etage  in  ihm
gezüchtet  hat.  Er  will,  obgleich  er  jetzt  aufs  Land  gezogen  ist,  auf  die  Prunkräume
nicht  verzichten.  Er  verlangt  im  kleinen  Eigenhause  dieselben  fünf  Meter  hohen  Zimmer
und  den  Riesenspeisesaal,  die  er  in  der  Etage  hatte.  Die  Freuden  des  Landlebens  und
der  verinnerlichende  Einfluß  der  ländlichen  Umwelt  haben  noch  nicht  nachhaltig  genug
gewirkt,  um  ihm  die  Prahlerei  der  Großstadt  abzugewöhnen,  die  bei  vielen  über  ihre
Mittel  geht,  wenn  sie  sie  im  eigenen  Hause  durchführen  wollen.
Aber  in  alledem  liegt  noch  nicht  die  schlimmste  Beeinflussung  des  Landhauses
von  der  großstädtischen  Etage  her.  Diese  spricht  sich  vielmehr  darin  aus,  daß
über  die  sachgemäße  Grundrißanlage  des  Landhauses  in  Deutschland  noch  die  allerungeklärtesten ­
  Ansichten  herrschen.  Den  Durchschnittsarchitekten,  der  auf  seinem
Reißbrett  ein  Landhaus  entstehen  läßt,  leiten  dabei  die  allerverschiedensten  Gesichtspunkte, ­
  nur  nicht  die  sachlichen.  Er  denkt  zunächst  ans  Äußere,  das  Haus  soll  von
der  Straße  hübsch  aussehen.  In  der  Grundrißgestaltung  wird  hoher  Wert  auf  den
Zusammenhang  der  Hauptwohnräume  für  Gesellschaftszwecke  gelegt.  Wieviel  Personen
im  Speisezimmer  gesetzt  werden  können,  wohin  sich  die  Gesellschaft  nach  Verlassen
des  Tisches  begibt,  wie  sie  dort  zirkuliert,  das  sind  die  Hauptgesichtspunkte  beim
Entwurf.  Die  erste  Frage,  die  der  Architekt  in  Deutschland  dem  Bauherrn  vorzulegen
hat,  ist  die,  wieviele  Personen  er  zu  setzen  wünscht,  eine  Frage,  bei  der  man  doch
meinen  sollte,  daß  es  sich  vielmehr  um  ein  Wirtshaus  als  um  ein  Wohnhaus  handelte.
Sodann  muß  das  Landhaus  vor  allem  eine  pompöse  Halle  haben,  die  möglichst  durch
zwei  Stockwerke  geht.  Viele  Bauherren  wünschen  für  diese  sogar  Oberlicht  (einen
Notbehelf  im  eingeklemmten  Stadthause!).  Im  Keller  wird  eine  „gemütliche  Kneipstube“ ­
  verlangt.  Damit  ist  der  Wunsch  des  Bauherrn  für  sein  Haus  und  das  Streben
des  Architekten  in  den  meisten  Fällen  erledigt.  Die  Küche  und  die  Wirtschaftsräume
ergeben  sich  im  Keller  von  selbst,  die  Schlafzimmer  werden  im  ersten  Stockwerk
untergebracht,  wie  es  gerade  kommt.  Die  Stellung  des  Hauses  auf  dem  Grundstück  ist
von  vornherein  dadurch  gegeben,  daß  das  Haus  an  der  Straße  liegt,  so  weit  von  dieser  abgerückt, ­
  als  die  amtlich  vorgeschriebene  Vorgartenbreite  beträgt,  und  selbstverständlich
werden  die  Wohnräunu  an  die  Straßenfront  gelegt.  Liegt  diese  Straßenfront  nach
Norden,  so  wohnt  man  eben  nach  Norden,  liegt  sie  westlich,  so  wohnt  man  westlich.  An
die  Himmelsrichtung  wird  bei  der  ganzen  Anlage  des  Hauses  überhaupt  nicht  gedacht.
In  der  Übertragung  der  Eigenheiten  des  Stadthauses  auf  das  Landhaus  ist  im
übrigen  nur  jener  bei  allen  menschlichen  Gestaltungen  zu  beobachtende  Vorgang  zu
erblicken,  daß  neue  Bedingungen  nicht  sofort  die  richtige  neue  Ausdrucksform  finden.
Man  denke  nur  an  die  ersten  Eisenbahnwagen,  die  aussahen  wie  eine  Postkutsche,  an
die  ersten  Gasflammen,  die  sich  in  die  Form  der  Wachskerzen  verbargen,  und  an  die
ersten  Automobile,  die  die  Form  einer  Droschke  ohne  Deichsel  hatten.  Auch  das  moderne
Landhaus  ist  gegenüber  dem  bisherigen  Typus  des  Stadthauses  ein  Gebilde,  für  das
neue  Bedingungen  maßgebend  sind,  für  das  aber  die  diesen  Bedingungen  entsprecnende
neue  Form  noch  nicht  gefunden  ist.  Diese  neue  Form  zu  entwickeln  wird  die  Aufgabe
der  Gegenwart  sein.
❖
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.