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muß. Die innige Beziehung zum Garten ist erst möglich, wenn man das bewohnbare 
Untergeschoß aufgibt und das Erdgeschoß nur ganz wenig über den Erdboden erhebt. 
Aus den Gesichtspunkten der Lage zur Himmelsrichtung und der Beziehung 
zum Garten ergibt sich die Lage des Hauses auf dem Grundstück. Das Grundstück 
sei gelegen wie es wolle, das Haus wird dahin gesetzt werden müssen, wo die Haupt 
räume den Garten vor sich haben können und dabei im Genuß der Sonnenlage sind. 
In den meisten Fällen wird sich somit die Nordwestecke des Grundstückes als die 
passendste Lage für das Haus ergeben, indem sie diesem gestattet, die Ost- und 
die Südseite mit den Hauptwohnräumen dem Garten zuzukehren. Kann nun von 
Norden oder Westen her der Straßenzugang erfolgen, so ist der günstigste Fall gegeben. 
Bringt es aber die Lage des Grundstückes zur Straße mit sich, daß der Zugang von 
Osten oder Süden erfolgen muß, so wird die Anlage schwieriger, es bleibt dann nichts 
übrig, als lange Zugangswege nach dem Hause anzulegen. Das hat den Nachteil, daß 
der Garten vom Besucher durchschritten werden muß, also für den Bewohner an 
Intimität verliert. Doch wird es stets möglich sein, einen geeigneten Abschluß dieses 
Zugangsweges herbeizuführen, und jedenfalls ist das Übel kleiner, als wenn sich der 
Garten etwa nach Norden hin dem Hause anschließt. Nach diesen Grundsätzen ist 
in der beifolgenden Abbildung versucht, das Haus in den verschiedenen Fällen der 
Straßenlage richtig zu plazieren. Nur im Falle, daß die Straße nach Osten liegt, kann 
man zweifelhaft sein, ob es besser ist, das 
Haus von der Straße hinweg oder an die 
Straße heran zu rücken. Der letztere Fall 
würde zwar den Garten nach Westen brin 
gen, aber dabei eine größere Intimität des 
Gartens sichern. 
Indessen liegen die Fälle sehr häufig 
nicht so einfach, als daß man überall den 
erwähnten Gesichtspunkten Geltung ver 
schaffen könnte. Das Terrain des Bau 
platzes kann nach irgend einer Richtung 
abschüssig sein und daher eine andere 
Lage des Hauses zur Notwendigkeit ma 
chen; oder der Bauplatz kann so liegen, 
daß von ihm aus nach irgend einer Him 
melsrichtung eine schöne landschaftliche 
Aussicht vorhanden ist, die 
man dem Bewohner erschlie 
ßen will. Durch beide Um 
stände ergibt sich eine Ver 
quickung der Verhältnisse. 
Fällt das Terrain nach der 
Sonnenseite hin ab und ist die 
landschaftliche Aussicht gleichfalls nach der 
Sonnenseite gegeben,so ändert sich an der Lage 
des Hauses nichts. Tritt aber eine der vielen 
anderen möglichen Kombinationen ein, so 
zwingen die Verhältnisse zu Kompromissen, 
die alle auszumalen, hier zu weit führen
	        
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