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muß. Die innige Beziehung zum Garten ist erst möglich, wenn man das bewohnbare
Untergeschoß aufgibt und das Erdgeschoß nur ganz wenig über den Erdboden erhebt.
Aus den Gesichtspunkten der Lage zur Himmelsrichtung und der Beziehung
zum Garten ergibt sich die Lage des Hauses auf dem Grundstück. Das Grundstück
sei gelegen wie es wolle, das Haus wird dahin gesetzt werden müssen, wo die Haupt
räume den Garten vor sich haben können und dabei im Genuß der Sonnenlage sind.
In den meisten Fällen wird sich somit die Nordwestecke des Grundstückes als die
passendste Lage für das Haus ergeben, indem sie diesem gestattet, die Ost- und
die Südseite mit den Hauptwohnräumen dem Garten zuzukehren. Kann nun von
Norden oder Westen her der Straßenzugang erfolgen, so ist der günstigste Fall gegeben.
Bringt es aber die Lage des Grundstückes zur Straße mit sich, daß der Zugang von
Osten oder Süden erfolgen muß, so wird die Anlage schwieriger, es bleibt dann nichts
übrig, als lange Zugangswege nach dem Hause anzulegen. Das hat den Nachteil, daß
der Garten vom Besucher durchschritten werden muß, also für den Bewohner an
Intimität verliert. Doch wird es stets möglich sein, einen geeigneten Abschluß dieses
Zugangsweges herbeizuführen, und jedenfalls ist das Übel kleiner, als wenn sich der
Garten etwa nach Norden hin dem Hause anschließt. Nach diesen Grundsätzen ist
in der beifolgenden Abbildung versucht, das Haus in den verschiedenen Fällen der
Straßenlage richtig zu plazieren. Nur im Falle, daß die Straße nach Osten liegt, kann
man zweifelhaft sein, ob es besser ist, das
Haus von der Straße hinweg oder an die
Straße heran zu rücken. Der letztere Fall
würde zwar den Garten nach Westen brin
gen, aber dabei eine größere Intimität des
Gartens sichern.
Indessen liegen die Fälle sehr häufig
nicht so einfach, als daß man überall den
erwähnten Gesichtspunkten Geltung ver
schaffen könnte. Das Terrain des Bau
platzes kann nach irgend einer Richtung
abschüssig sein und daher eine andere
Lage des Hauses zur Notwendigkeit ma
chen; oder der Bauplatz kann so liegen,
daß von ihm aus nach irgend einer Him
melsrichtung eine schöne landschaftliche
Aussicht vorhanden ist, die
man dem Bewohner erschlie
ßen will. Durch beide Um
stände ergibt sich eine Ver
quickung der Verhältnisse.
Fällt das Terrain nach der
Sonnenseite hin ab und ist die
landschaftliche Aussicht gleichfalls nach der
Sonnenseite gegeben,so ändert sich an der Lage
des Hauses nichts. Tritt aber eine der vielen
anderen möglichen Kombinationen ein, so
zwingen die Verhältnisse zu Kompromissen,
die alle auszumalen, hier zu weit führen