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diesem seitlich in einem besonderen Gebäude anzugruppieren. Sie nehmen dann in ihrer 
Lage die Stellung ein, die das Wirtschaftspersonal zur Herrschafteinnimmt: sie stehen 
ihm zur Seite. Architektonisch läßt sich die Baugruppe der Wirtschaftsräume dem 
Haupthause aufs glücklichste angliedern, und wie schon erwähnt, kann sie leicht dazu 
verwendet werden, die Bedeutung des Haupthauses zu steigern. 
Die Wirtschaftsräume haben im Stadthause eine ganz un verhältnismäßige Beschrän 
kung erfahren. Im Landhause kommt es darauf an, ihnen die Bedeutung wieder zu ver 
schaffen, die sie im alten ländlichen Wohnhause naturgemäß hatten. Mit dem Drange in die 
Stadt, der der Menschheit des 19. Jahrhunderts eigentümlich gewesen ist, ist notwendiger 
weise eine Einschränkung der Wohnungsansprüche verbunden gewesen. Diese Beschrän 
kung wurde aber hauptsächlich auf diejenigen Räume ausgedehnt, die nicht zum un 
mittelbaren Gebrauch des Mieters gehören, denn bei den Versorgern mit Wohnungen 
lag vorzugsweise das Bestreben vor, dem Mieter zu imponieren. Man schränkte daher 
die Küche und alle Räume ein, die das Dienstpersonal betrafen. Wir erinnern uns noch 
der unglaublich engen Mädchengelasse, mit denen erst in den letzten Jahrzehnten die 
Baupolizei aufgeräumt hat. Und noch heute hat die an sich schon kleine städtische 
Küche keinerlei Nebenräume und die Vorratskammer ist fast zu einem Schranke zu 
sammengeschrumpft. Statt diesen Räumen die notwendige Fürsorge zuzuwenden, bietet 
die Stadtwohnung in den Wohn- und Gesellschaftsräumen wahre Prunkgemächer, die 
das notwendige Bedürfnis der meisten Mieter ebenso überschreiten, wie die Wirtschafts 
räume dagegen Zurückbleiben. Nach beiden Richtungen hin ist das Landhaus als Eigenhaus 
berufen, die Ansprüche wieder ins Gleichgewicht zu bringen. Küchen und Nebenräume 
müssen wachsen, und die bloßen prunkvollen Repräsentationsräume können eingeschränkt 
werden. Die Küche muß geräumig und gut beleuchtet werden, und sie muß vor allen 
Dingen so gelegen sein, daß sie einmal den Mittelpunkt aller Arbeitsräume der Dienstboten 
bildet, dann aber auch eine möglichst bequeme und zuträgliche Verbindung nach den Wohn- 
räumen hin hat. Hier ist jedoch hinzuzufügen, daß es nicht angebracht ist, die Küche direkt 
and äs Eßzimmer anstoßen zu lassen oder gar ein Fenster anzulegen, durch das aus der Küche 
in das Eßzimmer serviert werden kann. Die Übertragung der Küchengerüche und des Ge 
räusches des Dienstpersonals und seiner Hantierungen in der Küche ist die natürliche üble 
Folge solcher angeblichen Bequemlichkeiten. Richtiger ist es, die Küche durch mindestens 
einen oder zwei dazwischengeschobene kleinere Räume vom Eßzimmer zu trennen. Als 
solche Räume ergeben sich von selbst die Anrichte und etwa noch ein Aufwascheraum. Der 
Weg von der Küche nach dem Eßzimmer wird dabei womöglich noch durch eine Richtungs 
änderung zu brechen sein. Die fünf bis acht Meter Mehrweg für das Dienstpersonal kommen 
nicht in Betracht den großen Vorteilen gegenüber, die sich für den Haushalt ergeben. 
Die Küche selbst ist möglichst so zu legen, daß sie von zwei gegenüberliegenden 
Seiten Fenster hat, um Durchzug herbeiführen zu können. Als Aufbewahrungsort für 
Vorräte kommt im Landhause unmittelbar neben der Küche nur ein kleines Gelaß in 
Frage, da die Kellerräume vollauf Gelegenheit zur Unterbringung größerer Vorräte 
bieten. Die Speisekammer neben der Küche dient demnach nur zum Handgebrauch. 
Im übrigen ergibt sich in der Anrichte die Möglichkeit, einen großen Teil der trockenen 
Vorräte im Unterteil des Geschirrschrankes unterzubringen. Von großem Werte ist 
innerhalb der Wirtschaftsgruppe ein gemütliches Leutezimmer. Der Zustand, daß alle 
Dienstboten die Küche während der Tageszeit als ihre einzige Unterkunft betrachten, 
ist ein unwürdiger und verbietet sich auch schon dann von selbst, wenn eine Reihe 
von Dienstboten vorhanden ist. Der vielbeklagten Leutenot kann man am ersten dadurch 
entgegenkommen, daß man das Los der Dienstboten nach Möglichkeit verbessert.
	        
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