XLIII
sind noch jene schon genannten Nebenkosten in Ansatz zu bringen, die außerhalb
des Hauses auflaufen und die beim Landhaus häufig zu großer Bedeutung anwachsen.
Hierhin gehören die Kosten für die Umwehrung des Grundstückes und für etwa
nötig werdende Futtermauern, für Zufahrtwege, für die Anlage, Bepflanzung, Bewässerung
und Ausstattung des Gartens, für die Zuleitung von Wasser, Gas und Elektrizität,
für Beseitigung der Abwässer, ferner auch für ein etwaiges Pförtnerhaus, für
Stallungen, Remisen, Gärtner- und Gewächshäuser. Hierfür von vornherein genaue
Angaben zu machen, ist unmöglich, da diese Kosten ganz und gar von der Lage und
Größe des Bauplatzes abhängen. Als besondere Ausgaben sind schließlich zu betrachten
die Kosten für eine etwa gewünschte bessere Ausstattung der Innenräume,
für Wandverkleidung in Holz oder Marmor, für Stuckdecken, künstlerische Ausmalung,
farbige Glasfenster usw., sowie ferner für die Beleuchtungskörper, den Treppenbelag,
etwa einzubauende Kamine, für Möbel, Teppiche, besonders kostbare Beschläge der Türen
und Fenster, gut durchgebildete Heizkörperverkleidungen usw. Auch für diesen
besseren inneren Ausbau lassen sich Durchschnittsangaben von vornherein nicht
'machen, da hier je nach den individuellen Wünschen über die Art der Gestaltung,
je nach den Materialien und je nach der Arbeit die Preisunterschiede enorm sind.
Hieraus folgt nun sofort deutlich, daß mit der Angabe, ein Haus koste so und
so viel, so gut wie nichts gesagt ist, und daß in jedem Falle festgestellt werden müßte,
ob in den Kosten der bloße Bau ohne gediegene Innenausstattung und ohne Nebenkosten,
oder der Bau mit besserem innerem Ausbau, eventuell auch mit neu anzuschaffenden
Möbeln, sowie mit den außerhalb des Hauses auflaufenden Nebenkosten zu verstehen
ist. Bei den in diesem Buche vorgeführten Abbildungen ist zwar der Baupreis fast
durchweg genannt, es ist aber nicht möglich gewesen, die notwendigen Untersuchungen,
wie weit sich die Kosten erstrecken, in allen Fällen durchzuführen, so daß auch diese
Angaben nicht als erschöpfend betrachtet werden können.
Pflicht des Architekten ist es, den Bauherrn von vornherein über diese notwendigste
aller Grundlagen des Bauens: die Baukosten, aufzuklären. Daß ihm dies mit
Leichtigkeit möglich ist, soweit der einfache Bau in Frage kommt, geht aus dem vorher
Gesagten klar hervor. Auch über die etwaigen Mehrausgaben für einen besseren
inneren Ausbau kann er aus seiner Erfahrung heraus, nachdem ihm die Wunsche des
Bauherrn mitgeteilt worden sind, summarische Angaben machen, und selbst für Nebenkosten
außerhalb des Hauses lassen sich, sobald der Bauplatz vorhanden ist, wenigstens
ungefähre Grenzen angeben. Auf diese Weise kann ein erfahrener Architekt dem
Bauherrn von vornherein ein Bild von den Gesamtkosten, mit denen beim Bau seines
Hauses zu rechnen ist- entrollen. Leider erfolgt diese Aufklärung nicht in allen Fallen,
so daß die späteren Überraschungen nicht ausbleiben. Auf der andern Seite kann man
es aber auch häufig erleben, daß der Bauherr, wenn ihm der Architekt den ganzen
Kostenplan enthüllt, zurückschreckt und die Verhandlungen abbricht. In ganz an ern
Vorstellungen befangen, meint er, der Architekt, den er befragt hat, mache ihm ü ertrieben
hohe Angaben, und er fürchtet, mit ihm, wie man im Publikum sagt, „zu teuer
zu bauen“. Und so sind die Fälle sehr häufig, daß ein Bauherr, weil er die volle
Wahrheit vorläufig nicht vertragen kann, sich an andere Stellen wendet, die ihn in
dem Gefühle belassen, daß er auf viel billigere Weise zu einem Hause gelangen könne.
Sie rechnen damit, daß er sich allmählich an das Geldausgeben gewöhnen und daß er
schon zahlen werde, wenn er, wie das im Laufe des Baues mit Sicherheit erfolgt, vor
die Notwendigkeit gestellt wird, das Angefangene zu vollenden.
Und mit dieser Gewöhnung des Bauherrn rechnen sie in der Regel richtig.
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