Lob angedeihen läßt, als der eigentlich wahren, denn worin bestände
denn sonst die eigentliche Geistesbildung des Menschen als in solcher
genauen und treffenden Unterscheidung. Und Gebildete sind es ja eben,
welche den Künstlern huldigen, sie würdigen und auch beurtheilen. In
wie ferne nun das Urteil ein individuelles aus Liebe und im Interesse
der Kunst, und nicht der Personen gefälltes ist, nicht den in öffent
lichen Blättern erschienenen partheiischen nachgebetet ist, das ist für die
Kunst eine wichtige Frage, welche in ihrer Beantwortung zumWohle oder
Wehe der Kunst gereichen kann. Möge daher jeder Gebildete, der, wie
nicht zu zweifeln, die Kunst liebt, in seinem Urtheil jene Vorsicht ge
brauchen, mit voller Überlegung und Überzeugung seinem Gefühle
gemäß es zu fällen, um der Kunst, auch hiemit zugleich dem Künstler,
zu nützen.