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Full text : Die Entwickelung des kaufmännischen Unterrichts in Österreich nebst einer documentarischen Geschichte der Wiener Handels-Akademie

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dem  empfohlen  und  zwar  in  dein  Sinne,  dass  an  Stelle
des  bisherigen  Classensystems  das  der  Einzeln-Vorlesungen ­
  einzuführen  sei,  wodurch  bei  Voraussetzung
einer  grösseren  Vorbildung  der  Hörer,  diese  nicht  zu
Wiederholungen  einzelner  humanistischer  Fächer  genöthigt
  wären,  vielmehr  ihre  verfügbare  Zeit  für  das
Studium  einer  bestimmten  Gruppe  von  mercantilen  Gegenständen ­
  verwenden  könnten.  Durch  die  Loslösung
der  humanistischen  von  den  commerciellen  Gegenständen ­
  konnte  der  Kreis  von  Zuhörern  erweitert  und
gleichzeitig  nur  so  die  Anstalt  ihren  Charakter  als
eine  Fachschule  im  Geiste  der  Stifter  bewahren.  Dem
Berufe  einer  commerciellen  Fachschule  entsprechend
war  auch  der  Antrag  des  Directors:  bei  der  Feststellung
  der  Gruppen  für  die  zu  reorganisirende  Akademie
nicht  blos  auf  das  Bank-,  sondern  auch  auf  das  Waarengeschäft
  und  auf  alle  jene  gewerblichen  und  commerciellen ­
  Berufssphären,  wie  Transportwesen  u.  s.  w.  Rücksicht ­
  zu  nehmen.
Bei  diesen  Vorschlägen,  welche  der  Director  von
Czedik  in  jener  General-Verammlung  vom  29.  Mai
1872  Namens  des  Verwaltungsrathes  vortrug,  war  bereits ­
  das  Resultat  einer  in  Gemässheit  der  auf  die  gesetzliche ­
  Regelung  der  Handelsschulen  abzielenden  Resolution ­
  des  niederösterreichischen  Landtages  im  Unterrichts-Ministerium ­
  abgehaltenen  Enquete  massgebend.
Das  einstimmige  Urtheil  dieser  auch  von  Veitietern
der  niederösterreichischen  Handelskammer  und  hervorragenden ­
  Schulmännern  und  Ministerialbeamten  gebildeten ­
  Commission  hatte  sich  bereits  im  Februar  dos
Jahres  1872  dahin  ausgesprochen,  dass  der  Zustand  aller
Handelsschulen  ein  reformbedürftiger  sei,  und  dieselben
sich  in  Zukunft  in  Handels-,  Elementar-  und  Mittelschulen ­
  gliedern  sollen,  neben  welchen  ein  hochschulmässiger
  Unterricht  als  wünschonswerth  betrachtet  werden ­
  müsse.
Mit  der  Zuschrift  vom  25.  Mai  hatte  nun  der  Herr
Unterrichtsminister  Dr.  v.  Stremayr  den  Verwal-
            
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