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dem empfohlen und zwar in dein Sinne, dass an Stelle
des bisherigen Classensystems das der Einzeln-Vor
lesungen einzuführen sei, wodurch bei Voraussetzung
einer grösseren Vorbildung der Hörer, diese nicht zu
Wiederholungen einzelner humanistischer Fächer ge-
nöthigt wären, vielmehr ihre verfügbare Zeit für das
Studium einer bestimmten Gruppe von mercantilen Ge
genständen verwenden könnten. Durch die Loslösung
der humanistischen von den commerciellen Gegenstän
den konnte der Kreis von Zuhörern erweitert und
gleichzeitig nur so die Anstalt ihren Charakter als
eine Fachschule im Geiste der Stifter bewahren. Dem
Berufe einer commerciellen Fachschule entsprechend
war auch der Antrag des Directors: bei der Feststel-
lung der Gruppen für die zu reorganisirende Akademie
nicht blos auf das Bank-, sondern auch auf das Waaren-
geschäft und auf alle jene gewerblichen und commer
ciellen Berufssphären, wie Transportwesen u. s. w. Rück
sicht zu nehmen.
Bei diesen Vorschlägen, welche der Director von
Czedik in jener General-Verammlung vom 29. Mai
1872 Namens des Verwaltungsrathes vortrug, war be
reits das Resultat einer in Gemässheit der auf die ge
setzliche Regelung der Handelsschulen abzielenden Re
solution des niederösterreichischen Landtages im Un
terrichts-Ministerium abgehaltenen Enquete massgebend.
Das einstimmige Urtheil dieser auch von Veitietern
der niederösterreichischen Handelskammer und her
vorragenden Schulmännern und Ministerialbeamten ge
bildeten Commission hatte sich bereits im Februar dos
Jahres 1872 dahin ausgesprochen, dass der Zustand aller
Handelsschulen ein reformbedürftiger sei, und dieselben
sich in Zukunft in Handels-, Elementar- und Mittel
schulen gliedern sollen, neben welchen ein hochschul-
mässiger Unterricht als wünschonswerth betrachtet wer
den müsse.
Mit der Zuschrift vom 25. Mai hatte nun der Herr
Unterrichtsminister Dr. v. Stremayr den Verwal-