tungsrath in Kenntniss gesetzt, dass er beabsichtige,
aut Grund von mehrfachen Verhandlungen, welche in
erster Linie die Abstellung von Missbrauchen, die sich
an mancher der bestehenden Handelsschulen einge
schlichen hatten, im Verlaufe aber die systematische
Regelung des gesammten commerciellen Unterrichts zum
Ziele hatten, den Handelsschulen eine bestimmte Stelle
in dem Gesammtorganismus der Schulen anzuweisen
und das Recht der Oeffentlichkeit an bestimmte Be
dingungen zu knüpfen.
Aus dem mitgetheilten allgemeinen Umrisse gingen
als Grundlinien der beabsichtigten Organisation hervor,
dass es zunächst Handels-, Elementar- (Gremial-) und
Mittelschulen geben solle, dass die letzteren aus 3 Jahr
gängen zu bestehen hätten, geprüfte Lehrer in einer
bestimmten Zahl haben müssen, dass für jede solche
Schule ein eigenes, vom Unterrichtsministerium zu ge
nehmigendes Statut festzustellen wäre und das Oeffent-
lichkeitsrecht ertheilt würde, wenn diesen Bedingungen
entsprochen, wenn der Lehrplan von dem vom
Unterrichtsminister festgestellten nicht in wesentlichen
Punkten abweichen würde und wenn nach dem Statute
der Bestand der Schule für eine Reihe von Jahren ge
sichert ist und insbesondere die Localität, sowie die
Lehrmittel vollkommen ausreichend befunden würden.
Das Unten'ichtsministerium erklärte gleichzeitig,
dass es von dein Bedürfnisse nach einer Lehranstalt
für höhere wissenschaftliche kaufmännische Ausbildung,
welche an einer Handels-Mittelschule nicht gewonnen
werden kann, vollkommen überzeugt sei und allerwärts
sich das Bedürfniss geltend mache. Deshalb stellte
die Unterrichtsbehörde an den Verein der Wiener Han
dels-Akademie, welcher die „bedeutendste Han
dels-Lehranstalt der Monarchie“ erhalte, die
Anfrage, ob nicht an diesem Institute, welches „schon
in seinem gegenwärtigen Organismus ganz entsprechende
Elemente für eine solche höhere Handelsschule besitzt
und da in seiner Bezeichnung bereits die Hindeutung auf
8