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Pcusionsfond
und Peiisions-
norinale.
die Aufgabe, einen höheren wissenschaftlichen Unter
richt zu ertheilen, gegeben ist“ eine Hand els-Hoch-
schule eingerichtet werden könnte, für welchen lall
die kaiserliche Regierung dem Vereine ihre Unter
stützung von vornherein zusichere.
Die General-Versammlung nahm diese Anträge
des k. k. Unterrichts-Ministeriums zustimmend ent
gegen und beschloss, statutarische Veränderungen der
nächsten General-Versammlung vorbehaltend, im Sinne
des §. 17 der Vereins-Statuten:
1. dass die dermaligen zwei Vorbereitungs-Jahr
gänge und der 1. Jahrgang Akademie in eine Mittel
schule zusammengefasst werden, welche dieselbe Bil
dung gewährt, wie die oberen 3 Classen vollständiger
Realschulen, und welche zugleich die Erwerbung be
stimmter Kenntnisse in den kaufmännischen Wissen
schaften ermöglicht, und
2. dass die bisherige oberste Abtheilung (zweite
Akademie-Classe) als eine höhere Lehranstalt organisirt
werde und bezüglich der d e f i n i t i v e n Gestaltung
derselben in der nächsten General-Versammlung die
entsprechenden Anträge gestellt weiden.
In derselben Versammlung wurde die seit Jahren
schwebende Frage der Bildung eines Pensionsfondes
erledigt. Wiederholt war bereits die Nothwendigkeit
eines solchen Fondes in den Vereins Versammlungen ausge
sprochen worden. In den Generalversammlungen vom
24. Mai 1870 und 22. Mai 1871 wurden, wie oben
erwähnt, für diesen Zweck bereits Beiträge von je
1500 fl* gewidmet. Dabei war die Gründung eines
Fondes durch Nachzahlungen der bereits angestellten
Professoren in Aussicht genommen. Der Verwirk
lichung dieses Planes stellten sich jedoch Schwierig
keiten entgegen, da die Activitätsbezüge der Profes
soren zu derartigen Leistungen nicht ausreichten und
die Verpflichtung zum Beitritt für die bereits Ange
stellten nicht ausgesprochen werden konnte. Nachdem
inzwischen die Einnahmen des Instituts sich beträcht-
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