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Akademische
Handelsmittelschule.
V. Die unmittelbare Verwaltung des Pensionsfondes
besorgt ein Ausschuss, bestehend aus einem Mitgliede
des Verwaltungs-Kathes als Vorsitzenden, aus
einer vom Verwaltungsrathe zu bestimmenden Anzahl
von Vertretern der Pensions berechtigten, welche aus
der freien Wahl derselben hervorzugehen haben.
Die in der 14. ordentlichen General-Versammlung
des Vereines angenommenen Anträge, eine Umwandlung
der bestandenen Vorbereitungs-Classen und des
1. Akademie-Jahrganges in die Oberabtheilungen einer
Mittelschule betreffend, hatten zur Folge, dass der
Verwaltungsrath sofort Verhandlungen über den Lehrplan
dieser Mittelschule pflog und bereits am 21. Juni
um die durch §. 17 der Statuten vorgeschriebene Genehmigung
dieser Umwandlung und des Lehrplanes ansuchte.
Mit dem Erlasse des k. k. Unterrichts-Ministeriums
vom 28. Juni 1872, Zahl 7517, wurde diese Genehmigung
vollinhaltlich ertheilt und diese neue und erste
Handelsmittelschule behufs Bezeichnung ihres ursprünglichen
Zusammenhanges mit der „oberen Abtheilung
der Handels-Akademie“ ausdrücklich ermächtigt,
sich akademische Handelsmittelschule zu nennen.
Durch diese Beschleunigung war der Verwaltungs-Kath
in der Lage, für die Eröffnung der neu Organismen
Lehranstalt mit dem Studienjahre 1872/73 alle
erforderlichen Vorkehrungen zu treffen und die neue
Ordnung mit Beginn des Schuljahres eintreten zu lassen.
Der Lehrplan der akademischen Handelsmittelschule
5| ) hatte eine Vermehrung der wöchentlichen
Stundenzahl von 23 auf 30—32 Stunden durch Einführung
des obligaten Nachmittags-Unterrichtes im Gefolge.
Jedoch war dadurch die Möglichkeit geboten, bei
voller Berücksichtigung der humanistischen Lehrfächer,
insbesondere der fremden Sprachen, den commerciellen
Gegenständen ein grösseres Zeitausmass zu widmen,
%
5I ) Vergl. Beilage Nr. V