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Full text : Die Entwickelung des kaufmännischen Unterrichts in Österreich nebst einer documentarischen Geschichte der Wiener Handels-Akademie

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Akademische
Handelsmittelschule.


V.  Die  unmittelbare  Verwaltung  des  Pensionsfondes
  besorgt  ein  Ausschuss,  bestehend  aus  einem  Mitgliede
  des  Verwaltungs-Kathes  als  Vorsitzenden,  aus
einer  vom  Verwaltungsrathe  zu  bestimmenden  Anzahl
von  Vertretern  der  Pensions  berechtigten,  welche  aus
der  freien  Wahl  derselben  hervorzugehen  haben.
Die  in  der  14.  ordentlichen  General-Versammlung
des  Vereines  angenommenen  Anträge,  eine  Umwandlung ­
  der  bestandenen  Vorbereitungs-Classen  und  des
1.  Akademie-Jahrganges  in  die  Oberabtheilungen  einer
Mittelschule  betreffend,  hatten  zur  Folge,  dass  der
Verwaltungsrath  sofort  Verhandlungen  über  den  Lehrplan ­
  dieser  Mittelschule  pflog  und  bereits  am  21.  Juni
um  die  durch  §.  17  der  Statuten  vorgeschriebene  Genehmigung ­
  dieser  Umwandlung  und  des  Lehrplanes  ansuchte. ­

Mit  dem  Erlasse  des  k.  k.  Unterrichts-Ministeriums
vom  28.  Juni  1872,  Zahl  7517,  wurde  diese  Genehmigung ­
  vollinhaltlich  ertheilt  und  diese  neue  und  erste
Handelsmittelschule  behufs  Bezeichnung  ihres  ursprünglichen ­
  Zusammenhanges  mit  der  „oberen  Abtheilung
der  Handels-Akademie“  ausdrücklich  ermächtigt,
sich  akademische  Handelsmittelschule  zu  nennen.
Durch  diese  Beschleunigung  war  der  Verwaltungs-Kath
  in  der  Lage,  für  die  Eröffnung  der  neu  Organismen ­
  Lehranstalt  mit  dem  Studienjahre  1872/73  alle
erforderlichen  Vorkehrungen  zu  treffen  und  die  neue
Ordnung  mit  Beginn  des  Schuljahres  eintreten  zu  lassen.
Der  Lehrplan  der  akademischen  Handelsmittelschule
  5| )  hatte  eine  Vermehrung  der  wöchentlichen
Stundenzahl  von  23  auf  30—32  Stunden  durch  Einführung ­
  des  obligaten  Nachmittags-Unterrichtes  im  Gefolge.
Jedoch  war  dadurch  die  Möglichkeit  geboten,  bei
voller  Berücksichtigung  der  humanistischen  Lehrfächer,
insbesondere  der  fremden  Sprachen,  den  commerciellen
Gegenständen  ein  grösseres  Zeitausmass  zu  widmen,

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5I )  Vergl.  Beilage  Nr.  V
            
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