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gesellschaften uml des k. k. Handelsministeriums in
seiner Eigenschaft als oberste Postverwaltung. Es ist
einleuchtend, dass diese Separat-Curse, für wenige Monate
berechnet, lediglich nur eine nothdürftige Qualiheation
ertheilen können, dass hingegen die fachliche
Vorbildung für den Dienst durch Zuhilfenahme verwandter
Fächer und durch Unterstützung von Seite
der an der Fachschule leicht zu erlangenden allgemeinen
Bildung wesentlich gefördert werden kann. Nur
allzusehr tritt nach Aufhebung der commerciellen Abtheilung
an den polytechnischen Schulen das Bedürfnis
nach eommerciell gebildeten Beamten , sowohl im
Dienste öffentlicher Institute, als für den Staat (Staatsbuchhaltung,
Finanzprocuratur etc.) hervor. Die Handels-Hochschule
dürfte sich in Zukunft der Errichtung
einer Fachschule für Rechnungsbeamte kaum entschlagen
können.
In den von dem Verwaltungsrathe berathenen und
der Regierung zur Genehmigung vorgelegten Grundzügen
findet das von Hochschulen nicht mehr zu trennende,
bewährte Princip der Lehr- und Lernfreiheit
seinen Ausdruck.
Wie an anderen Orten soll auch an der Handelshochschule
die Empfehlung bestimmter Lehrpläne Platz
greifen und sollen behufs Erlangung des Diploms lupiom
aus den vorausgehenden Prüfungen nur diejenigen Hörer
zugelassen werden, welche den Besuchter bestimmten
Anzahl von Vorlesungen nachzuweisen vermögen.
Wie an allen Hochschulen werden auch an
der Handels-Hochschule ordentliche und ausserordentliche
Hörer unterschieden. Als ordentliche Hörer, d. 1.
als solche, welche den Anspruch auf Zeugnisse über
Erfolg abgelegter Prüfungen und Ausstellung von Diplom
haben, sollen nur jene Aufnahmswerber erklärt
werden, welche an einem Gymnasium oder an einer
Oberrealschule oder an der Handelsmittelschule die
Abgangsprüfung mit dem Zeugnisse der Reife zum Besuche
einer Hochschule abgelegt haben,