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gesellschaften uml des k. k. Handelsministeriums in
seiner Eigenschaft als oberste Postverwaltung. Es ist
einleuchtend, dass diese Separat-Curse, für wenige Mo
nate berechnet, lediglich nur eine nothdürftige Quali-
heation ertheilen können, dass hingegen die fachliche
Vorbildung für den Dienst durch Zuhilfenahme ver
wandter Fächer und durch Unterstützung von Seite
der an der Fachschule leicht zu erlangenden allge
meinen Bildung wesentlich gefördert werden kann. Nur
allzusehr tritt nach Aufhebung der commerciellen Ab
theilung an den polytechnischen Schulen das Bedürf
nis nach eommerciell gebildeten Beamten , sowohl im
Dienste öffentlicher Institute, als für den Staat (Staats
buchhaltung, Finanzprocuratur etc.) hervor. Die Han
dels-Hochschule dürfte sich in Zukunft der Errichtung
einer Fachschule für Rechnungsbeamte kaum entschla-
gen können.
In den von dem Verwaltungsrathe berathenen und
der Regierung zur Genehmigung vorgelegten Grund
zügen findet das von Hochschulen nicht mehr zu tren
nende, bewährte Princip der Lehr- und Lernfreiheit
seinen Ausdruck.
Wie an anderen Orten soll auch an der Handels
hochschule die Empfehlung bestimmter Lehrpläne Platz
greifen und sollen behufs Erlangung des Diploms lupiom
aus den vorausgehenden Prüfungen nur diejenigen Hö
rer zugelassen werden, welche den Besuchter be
stimmten Anzahl von Vorlesungen nachzuweisen ver
mögen. Wie an allen Hochschulen werden auch an
der Handels-Hochschule ordentliche und ausserordent
liche Hörer unterschieden. Als ordentliche Hörer, d. 1.
als solche, welche den Anspruch auf Zeugnisse über
Erfolg abgelegter Prüfungen und Ausstellung von Di
plom haben, sollen nur jene Aufnahmswerber erklärt
werden, welche an einem Gymnasium oder an einer
Oberrealschule oder an der Handelsmittelschule die
Abgangsprüfung mit dem Zeugnisse der Reife zum Be
suche einer Hochschule abgelegt haben,