Skip to main content Jump to sidebar
MAK

Full text : Die Entwickelung des kaufmännischen Unterrichts in Österreich nebst einer documentarischen Geschichte der Wiener Handels-Akademie

123

gesellschaften  uml  des  k.  k.  Handelsministeriums  in
seiner  Eigenschaft  als  oberste  Postverwaltung.  Es  ist
einleuchtend,  dass  diese  Separat-Curse,  für  wenige  Monate ­
  berechnet,  lediglich  nur  eine  nothdürftige  Qualiheation
  ertheilen  können,  dass  hingegen  die  fachliche
Vorbildung  für  den  Dienst  durch  Zuhilfenahme  verwandter ­
  Fächer  und  durch  Unterstützung  von  Seite
der  an  der  Fachschule  leicht  zu  erlangenden  allgemeinen ­
  Bildung  wesentlich  gefördert  werden  kann.  Nur
allzusehr  tritt  nach  Aufhebung  der  commerciellen  Abtheilung ­
  an  den  polytechnischen  Schulen  das  Bedürfnis ­
  nach  eommerciell  gebildeten  Beamten  ,  sowohl  im
Dienste  öffentlicher  Institute,  als  für  den  Staat  (Staatsbuchhaltung, ­
  Finanzprocuratur  etc.)  hervor.  Die  Handels-Hochschule ­
  dürfte  sich  in  Zukunft  der  Errichtung
einer  Fachschule  für  Rechnungsbeamte  kaum  entschlagen
  können.
In  den  von  dem  Verwaltungsrathe  berathenen  und
der  Regierung  zur  Genehmigung  vorgelegten  Grundzügen ­
  findet  das  von  Hochschulen  nicht  mehr  zu  trennende, ­
  bewährte  Princip  der  Lehr-  und  Lernfreiheit
seinen  Ausdruck.
Wie  an  anderen  Orten  soll  auch  an  der  Handelshochschule ­
  die  Empfehlung  bestimmter  Lehrpläne  Platz
greifen  und  sollen  behufs  Erlangung  des  Diploms  lupiom
aus  den  vorausgehenden  Prüfungen  nur  diejenigen  Hörer ­
  zugelassen  werden,  welche  den  Besuchter  bestimmten ­
  Anzahl  von  Vorlesungen  nachzuweisen  vermögen. ­
  Wie  an  allen  Hochschulen  werden  auch  an
der  Handels-Hochschule  ordentliche  und  ausserordentliche ­
  Hörer  unterschieden.  Als  ordentliche  Hörer,  d.  1.
als  solche,  welche  den  Anspruch  auf  Zeugnisse  über
Erfolg  abgelegter  Prüfungen  und  Ausstellung  von  Diplom ­
  haben,  sollen  nur  jene  Aufnahmswerber  erklärt
werden,  welche  an  einem  Gymnasium  oder  an  einer
Oberrealschule  oder  an  der  Handelsmittelschule  die
Abgangsprüfung  mit  dem  Zeugnisse  der  Reife  zum  Besuche ­
  einer  Hochschule  abgelegt  haben,
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.