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Volltext: Die Entwickelung des kaufmännischen Unterrichts in Österreich nebst einer documentarischen Geschichte der Wiener Handels-Akademie

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nicht nur in Uebereinstimmung mit dem gleichen Vor 
gänge an anderen Hochschulen, sondern auch mit den 
bisherigen Einrichtungen an der Handels - Akademie 
selbst, nachdem nach §. 26 der Vereins-Statuten die 
Professoren, insbesondere aber auch der Director, be 
hufs ihrer definitiven Ernennung dieser Genehmigung 
bedurften. 
Schliesslich mag noch des Organes besonders 
gedacht werden, welches (nach §. 5, alinea 1 der 
Grundzüge) den Verwaltungsrath in der Oberleitung 
der Hochschule zu vertreten hat. Gegenüber der 
nach dem Gesetze unter einer eigenen Direction 
stehenden akademischen Handelsmitttelsohule, ist 
es der Verwaltungsrath, der nicht nur nach §. 27 
der Vereinsstatuten die administrativen Geschäfte 
zu führen hat, sondern überhaupt nach den neuen Ein 
richtungen den Vereinigungspunkt der getrennten Schul 
anstalten zu bilden haben wird. Der immer bedeuten 
der werdende Geschäftsumfang und der Wunsch, den 
Verkehr mit einer grösseren Anzahl von Professoren 
zu erleichtern, sowie noch andere Verhältnisse die spe- 
cielle Vertretung des Verwaltungsrathes betreffend, lassen 
es als angemessen erscheinen, ein besonderes Organ 
(Curator) aufzustellen, welchem die Oberleitung der 
Hochschule im Namen des Verwaltungsrathes zukom 
men würde, sowie dasselbe gleichzeitig auch den Einfluss 
desselben auf die Mittelschule zu wahren hätte. 
Diese Institution insbesondere zeigt, dass durch 
die neuen Einrichtungen die bisherige Autonomie des 
Vereines der Wiener Handels-Akademie und seines 
Verwaltungsrathes nicht beeinträchtigt, sondern noch 
mehr gewahrt werden soll, als es bei der damaligen 
Einrichtung der Akademie-Direction der Fall ist. 
Mit Erlass des Ministeriums für Cultus und Unter 
richt vom 12. April 1873, Zahl 3112 ist die Handels- 
Hochschule genehmigt. Desgleichen die Grundzüge 
der Organisation bis auf einige zu treffende Abände- 
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rungen.
	        
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