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Volltext: Die Entwickelung des kaufmännischen Unterrichts in Österreich nebst einer documentarischen Geschichte der Wiener Handels-Akademie

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§. ö. 
Die Oberleitung der Handels-Hochschule übt der Verwaltungs 
rath aus. 
Es steht ihm auch zu, ein Organ zu ernennen, welches ihn hierin 
auf Grund der zu ertheilenden Instruction zu vertreten hat. 
An der Spitze des Professoren-Collegiums steht der von demsel 
ben aus der Mitte der Professoren auf die Dauer eines Jahres gewählte 
Rector, Die Wahl des Rectors ist der Genehmigung des Verwaltungs- 
rathes und sodann der Bestätigung des Unterrichts-Ministers zu unter 
ziehen. 
§■ 
Die Hörer der Handels-Hochschule sind entweder ordentliche oder 
ausserordentliche. 
§• 7 ' 
Als ordentliche Hörer werden diejenigen aufgenommen, welche 
ein staatsgiltiges Maturitäts-Zeugniss erworben haben. 
Dieser Nachweis kann bei solchen Bewerbern, welche eine Mittel 
schule nicht besucht und das 18. Lebensjahr zurückgelegt haben, durch 
eine an der Hochschule abzulegende Aufnahmsprüfung ersetzt werden. 
§• 8. 
Als ausserordentliche Hörer können diejenigen aufgenommen wer 
den, welche nicht die Qualification zum Eintritte als ordentliche Hörer 
besitzen, oder welche nur einzelne Vorlesungen in der Eigenschaft von 
ausserordentlichen Hörern besuchen wollen. 
Von den ausserordentlichen Hörern wird jedoch der Nachweis des 
Alters von wenigstens 18 Jahren verlangt. 
Die Aufnahme als ausserordentliche Hörer kann denjenigen ver 
weigert werden, von denen angenommen werden muss, dass sie die zum 
Verständniss der Vorlesungen nöthige Vorbildung sich nicht angeeignet 
haben. 
§• 9. 
Der Besuch der Vorlesungen und das Verhalten wird dem ordent 
lichen Hörer in einem Meldungsbuche (Index), welches für die ganze 
Zeit der Studien an der Handels-Hochschule zu gelten hat, und dem 
ausserordentlichen Hörer in einem Meldungsbogen bestätiget, der für 
jedes Studienjahr ausgestellt wird. 
§■ 10. 
Die Feststellung des Studienerfolges findet nur bei den ordent 
lichen Hörern u. z. entweder im Wege von Einzelprüfungen unter Aus 
stellung von Zeugnissen über dieselben, oder durch die strengen Prüfun 
gen unter Ausfertigung von Diplomen statt. 
Durch die strengen Prüfungen soll die höhere wissenschaftliche 
Befähigung des Candidaten für seinen Beruf erwiesen werden. Die 
strengen Prüfungen haben den Nachweis zu liefern, dass der Candidat 
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