MAK

Full text: Die Entwickelung des kaufmännischen Unterrichts in Österreich nebst einer documentarischen Geschichte der Wiener Handels-Akademie

21 
mussten, Gottfried Brand aber sei nicht einmal Lehrer 
der höheren Wissenschaften, und habe keine öffentli 
chen Prüfungen abgelegt. 
Der Gegenstand desselben sei keine Wissenschaft, 
sondern die Beschäftigung einer praktischen Schule. 
Endlich würden die Hörer Brand’s (ohne akademische 
Bildung) ein unanständiges Betragen zeigen, da sie der 
Handlung und dem Gewerbe sich zuwenden die Stu- 
direnden der Universität zur Unzufriedenheit heraus 
fordern. Die Studenten der Universität unterstünden 
der akademischen Gerichtsbarkeit: welcher Jurisdiction 
sollte man die Hörer Brand’s zuweisen? Endlich könne 
man keinen locum physicum für diese Vorlesungen aus 
findig machen, es sei einmal kein Platz im Universi 
täts-Gebäude. 
Die Kaiserin gab der Vorstellung der Universität 
Gehör und resolvirte, dass Brand in der Juristenschule 
bei den Piaristen lehren solle. Aber der Provinzial die 
ses Ordens wehrte sich in einer Eingabe dagegen und 
trat für seinen Piaristen-Lehrer ein, der das Fach für 
eine Remuneration von 250 fl. lehre. Sowie Sonnenfels, 
der einflussreiche Professor der Universität, zugleich 
Wortführer in der Studien - Hofcommission, Brand’s 
Ausschliessung von der Universität, wo Brand den 
praktischen Theil der Sonnenfels’schen Lehrkanzel, 
Finanz-Rechnungswissenschaft, hätte übernehmen sollen, 
durchsetzte, so strengte sich der Piaristen - Provincial 
an die Handelsfächer für seine Ordensbrüder zu reser- 
viren. 
Die Piaristen hielten sich für geeignet, in der dop 
pelten Buchhaltung, Wechselrechnung „zum Nutzen des 
gesummten Publici“ zu lehren und wiesen darauf hin, 
dass 3 Mitglieder ihres Ordens diese Gegenstände tra- 
diren. Brand seinerseits berief sich auf seine grössere 
Fähigkeit, wies darauf hin, dass seine vor 3 Jahren 
vor einigen hundert Zuhörern gehaltenen Vorlesungen 
für ihn ein Zeugniss seien.
	        
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.