21
mussten, Gottfried Brand aber sei nicht einmal Lehrer
der höheren Wissenschaften, und habe keine öffentli
chen Prüfungen abgelegt.
Der Gegenstand desselben sei keine Wissenschaft,
sondern die Beschäftigung einer praktischen Schule.
Endlich würden die Hörer Brand’s (ohne akademische
Bildung) ein unanständiges Betragen zeigen, da sie der
Handlung und dem Gewerbe sich zuwenden die Stu-
direnden der Universität zur Unzufriedenheit heraus
fordern. Die Studenten der Universität unterstünden
der akademischen Gerichtsbarkeit: welcher Jurisdiction
sollte man die Hörer Brand’s zuweisen? Endlich könne
man keinen locum physicum für diese Vorlesungen aus
findig machen, es sei einmal kein Platz im Universi
täts-Gebäude.
Die Kaiserin gab der Vorstellung der Universität
Gehör und resolvirte, dass Brand in der Juristenschule
bei den Piaristen lehren solle. Aber der Provinzial die
ses Ordens wehrte sich in einer Eingabe dagegen und
trat für seinen Piaristen-Lehrer ein, der das Fach für
eine Remuneration von 250 fl. lehre. Sowie Sonnenfels,
der einflussreiche Professor der Universität, zugleich
Wortführer in der Studien - Hofcommission, Brand’s
Ausschliessung von der Universität, wo Brand den
praktischen Theil der Sonnenfels’schen Lehrkanzel,
Finanz-Rechnungswissenschaft, hätte übernehmen sollen,
durchsetzte, so strengte sich der Piaristen - Provincial
an die Handelsfächer für seine Ordensbrüder zu reser-
viren.
Die Piaristen hielten sich für geeignet, in der dop
pelten Buchhaltung, Wechselrechnung „zum Nutzen des
gesummten Publici“ zu lehren und wiesen darauf hin,
dass 3 Mitglieder ihres Ordens diese Gegenstände tra-
diren. Brand seinerseits berief sich auf seine grössere
Fähigkeit, wies darauf hin, dass seine vor 3 Jahren
vor einigen hundert Zuhörern gehaltenen Vorlesungen
für ihn ein Zeugniss seien.