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Full text : Die Entwickelung des kaufmännischen Unterrichts in Österreich nebst einer documentarischen Geschichte der Wiener Handels-Akademie

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Akademie  einer  k.  k.  Commission  untergeordnet,  jetzt
wurde  sie  den  übrigen  Schulen  eingereiht,  den  allgemeinen ­
  Schulbehörden  subordinirt.
Der  akademische  Charakter,  die  fachliche  Richtung
hörten  auf,  der  bisher  mangelnde  Religionsunterricht
wurde  hineingetragen:  Aus  der  „Real-Handlungsakademie“ ­
  wurde  eine  „Realschule,“  die  als  Fortsetzung  der
Volksschule  angesehen  wurde.  Diese  neue  Anstalt  wurde
unter  einen  Schuloberaufseher  gestellt,  der  jedesmal
ein  Geistlicher  sein  musste  und  den  Titel  Domscholaster
  führte.  Die  Handlungs  -  Akademie  hat  damit  ihr
Ende  erreicht.  Das  Handschreiben  vom  21.  Januar
1804  bisst  keinen  Zweifel  darüber,  welche  Intentionen
Kaiser  Iranz  gehegt:  „Künftig  sind  die  zur  Volksbildung ­
  zu  treffenden  Lehranstalten  einer  dreifachen  Art:
Trivial-,  Haupt-,  und  Realschulen.“
„Die  Realschule  ist  theils  wegen  der  Bestimmung
eines  grossen  Theils  derjenigen  Unterthanen,  welche
sich  den  höheren  Künsten,  dem  Handel,  dem  Wechselgeschäfte, ­
  den  herrschaftlichen  und  Staatswirthschafts-Aemtern,
  den  Buchhaltungen  widmen  wollen,  theils
weil  dahin  Jünglinge  kommen,  deren  Seelenkräfte  für
einen  ausgebreiteteren  und  gründlichen  Unterricht
schon  empfänglich  sind,  einer  besonderen  Aufmerksamkeit ­
  würdig;  doch  ist  sie  allemal  nur  ein
Zweig  der  deutschen  S  c  h  u  1  a  n  s  t  a  11  e  n  oder  des
eigentlichen  Volksunterrichtes.
Es  wird  künftig  die  Anstalt  aus  3  Classen  zu  bestehen ­
  haben.  Die  Gegenstände  sind  theils  allgemein,
theils  besondere.  Allgemeine  sind,  ausser  dem  grossen
Gemeingute  aller  Menschen,  der  Religion:  Schönlesen,
.Schön-  und  Rechtschreiben,  Rechnen,  schriftliche  Aufsätze ­
  etc.“  In  Bezug  auf  die  Religion  war  im  Jahre
1800  verordnet  worden,  dass  die  Schüler  der  Handlungs-Akademie ­
  (allerh.  Entschliessung  vom  23.  December
  1800)  zum  Besuche  der  pfarrlichen  Katechisation
angwiesen  werden.  In  den  Lehrplan  der  Fachschule
war  der  Religionsunterricht  nicht  gekommen.  Jetzt

Die  RealM'hule
            
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