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Akademie einer k. k. Commission untergeordnet, jetzt
wurde sie den übrigen Schulen eingereiht, den allge
meinen Schulbehörden subordinirt.
Der akademische Charakter, die fachliche Richtung
hörten auf, der bisher mangelnde Religionsunterricht
wurde hineingetragen: Aus der „Real-Handlungsaka
demie“ wurde eine „Realschule,“ die als Fortsetzung der
Volksschule angesehen wurde. Diese neue Anstalt wurde
unter einen Schuloberaufseher gestellt, der jedesmal
ein Geistlicher sein musste und den Titel Domschola-
ster führte. Die Handlungs - Akademie hat damit ihr
Ende erreicht. Das Handschreiben vom 21. Januar
1804 bisst keinen Zweifel darüber, welche Intentionen
Kaiser Iranz gehegt: „Künftig sind die zur Volksbil
dung zu treffenden Lehranstalten einer dreifachen Art:
Trivial-, Haupt-, und Realschulen.“
„Die Realschule ist theils wegen der Bestimmung
eines grossen Theils derjenigen Unterthanen, welche
sich den höheren Künsten, dem Handel, dem Wechsel
geschäfte, den herrschaftlichen und Staatswirthschafts-
Aemtern, den Buchhaltungen widmen wollen, theils
weil dahin Jünglinge kommen, deren Seelenkräfte für
einen ausgebreiteteren und gründlichen Unterricht
schon empfänglich sind, einer besonderen Aufmerk
samkeit würdig; doch ist sie allemal nur ein
Zweig der deutschen S c h u 1 a n s t a 11 e n oder des
eigentlichen Volksunterrichtes.
Es wird künftig die Anstalt aus 3 Classen zu be
stehen haben. Die Gegenstände sind theils allgemein,
theils besondere. Allgemeine sind, ausser dem grossen
Gemeingute aller Menschen, der Religion: Schönlesen,
.Schön- und Rechtschreiben, Rechnen, schriftliche Auf
sätze etc.“ In Bezug auf die Religion war im Jahre
1800 verordnet worden, dass die Schüler der Hand
lungs-Akademie (allerh. Entschliessung vom 23. Decem-
ber 1800) zum Besuche der pfarrlichen Katechisation
angwiesen werden. In den Lehrplan der Fachschule
war der Religionsunterricht nicht gekommen. Jetzt
Die RealM'hule