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Full text : Die Entwickelung des kaufmännischen Unterrichts in Österreich nebst einer documentarischen Geschichte der Wiener Handels-Akademie

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Die  Bewegung  des  Jahres  1848  stürzte  den  patri-  I)as  Jal,r  1S48 '
archalischen  Absolutismus,  den  Erzherzog  Ludwig  und
Metternich,  die  eigentlichen  Lenker  der  Regierung  unter ­
  Ferdinand  I.,  wie  eine  geheiligte  Tradition  seit  dem
Tode  des  Kaisers  Franz  (1835)  treu  bewahrten.  Wie  viel
auch  von  der  Frühlingssaat  des  Jahres  1848  im  Keime
durch  die  politischen  Stürme  der  Revolution  und  Contrerevolution
  zerstört  wurde,  der  Bann  war  gebrochen,
der  den  Bürger  und  Kaufmann  festhielt,  die  modernen
Ideen  waren  mit  Macht  eingedrungen,  die  Freiheit  dos
Bodens,  die  Freizügigkeit  war  geblieben,  die  Presse
vermittelte  Geist  und  Bestrebungen  der  übrigen  civilisirten
  Welt,  allen  Präventiv-,  und  Repressiv-Massregeln
zu  Trotze,  die  literarische  Verbindung  mit  Deutschland, ­
  welche  das  Jahr  1848  brachte,  blieb  fürder  erhalten. ­
  Die  Begründung  einer  dauernden  liberalen
Verfassung  war  gescheitert,  als  Oesterreich  1851
zum  Absolutismus  zurückkehrte;  aber  auf  dem  Gebiete
der  Verwaltung  war  eine  tiefgehende,  die  modernen
Administrations-Ideen  verbreitende  Revolution  eingetreten, ­
  dass  an  eine  Wiedererweckung  der  alten  Organisation ­
  gar  nicht  mehr  zu  denken  war.  Wohl  fehlte  der
Geist  der  Selbstverwaltung  im  Staate,  aber  selbst  der
Beamtenstaat  bedeutete  gegenüber  der  verrotteten  Administration ­
  der  vormärzlichen  Epoche  einen  gewaltigen ­
  Fortschritt 28 ).
Die  „Statthalter  eien“  erthi  eiten  bestimmte
Agenden,  darunter  Strassen-  und  Wasserbauten,  Handels- ­
  und  Gewerbeangelegenheiten,  die  Bezirksämter ­
  hatten  die  Aufgabe,  Handel  und  Gewerbe  zu  begünstigen. ­

Gegen  die  alten  Patrimonial  -  Obrigkeiten  I  ortschritte ­
  bedeutsamer  Art!  Die  Organisation  der  Gerichtsbehörden ­
  als  Collegialgeriehte,  die  Einrichtung  der  Advocaten-
  und  Notariats  -  Kammern,  vor  Allem  die  der
Handelsgerichte,  welche  theils  als  besonders  be-28
 )  Die  Organisiruug  der  Verwaltungsbehörden  erfolgte  auf
Grund  des  „Allerh.  Cabinetschreibens  vom  31.  Deeember  1851."
            
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