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Die Bewegung des Jahres 1848 stürzte den patri- I)as Jal,r 1S48 '
archalischen Absolutismus, den Erzherzog Ludwig und
Metternich, die eigentlichen Lenker der Regierung unter
Ferdinand I., wie eine geheiligte Tradition seit dem
Tode des Kaisers Franz (1835) treu bewahrten. Wie viel
auch von der Frühlingssaat des Jahres 1848 im Keime
durch die politischen Stürme der Revolution und Contrerevolution
zerstört wurde, der Bann war gebrochen,
der den Bürger und Kaufmann festhielt, die modernen
Ideen waren mit Macht eingedrungen, die Freiheit dos
Bodens, die Freizügigkeit war geblieben, die Presse
vermittelte Geist und Bestrebungen der übrigen civilisirten
Welt, allen Präventiv-, und Repressiv-Massregeln
zu Trotze, die literarische Verbindung mit Deutschland,
welche das Jahr 1848 brachte, blieb fürder erhalten.
Die Begründung einer dauernden liberalen
Verfassung war gescheitert, als Oesterreich 1851
zum Absolutismus zurückkehrte; aber auf dem Gebiete
der Verwaltung war eine tiefgehende, die modernen
Administrations-Ideen verbreitende Revolution eingetreten,
dass an eine Wiedererweckung der alten Organisation
gar nicht mehr zu denken war. Wohl fehlte der
Geist der Selbstverwaltung im Staate, aber selbst der
Beamtenstaat bedeutete gegenüber der verrotteten Administration
der vormärzlichen Epoche einen gewaltigen
Fortschritt 28 ).
Die „Statthalter eien“ erthi eiten bestimmte
Agenden, darunter Strassen- und Wasserbauten, Handels-
und Gewerbeangelegenheiten, die Bezirksämter
hatten die Aufgabe, Handel und Gewerbe zu begünstigen.
Gegen die alten Patrimonial - Obrigkeiten I ortschritte
bedeutsamer Art! Die Organisation der Gerichtsbehörden
als Collegialgeriehte, die Einrichtung der Advocaten-
und Notariats - Kammern, vor Allem die der
Handelsgerichte, welche theils als besonders be-28
) Die Organisiruug der Verwaltungsbehörden erfolgte auf
Grund des „Allerh. Cabinetschreibens vom 31. Deeember 1851."