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Die Bewegung des Jahres 1848 stürzte den patri- I)as Jal,r 1S48 '
archalischen Absolutismus, den Erzherzog Ludwig und
Metternich, die eigentlichen Lenker der Regierung un
ter Ferdinand I., wie eine geheiligte Tradition seit dem
Tode des Kaisers Franz (1835) treu bewahrten. Wie viel
auch von der Frühlingssaat des Jahres 1848 im Keime
durch die politischen Stürme der Revolution und Con-
trerevolution zerstört wurde, der Bann war gebrochen,
der den Bürger und Kaufmann festhielt, die modernen
Ideen waren mit Macht eingedrungen, die Freiheit dos
Bodens, die Freizügigkeit war geblieben, die Presse
vermittelte Geist und Bestrebungen der übrigen civili-
sirten Welt, allen Präventiv-, und Repressiv-Massregeln
zu Trotze, die literarische Verbindung mit Deutsch
land, welche das Jahr 1848 brachte, blieb fürder er
halten. Die Begründung einer dauernden liberalen
Verfassung war gescheitert, als Oesterreich 1851
zum Absolutismus zurückkehrte; aber auf dem Gebiete
der Verwaltung war eine tiefgehende, die modernen
Administrations-Ideen verbreitende Revolution eingetre
ten, dass an eine Wiedererweckung der alten Organi
sation gar nicht mehr zu denken war. Wohl fehlte der
Geist der Selbstverwaltung im Staate, aber selbst der
Beamtenstaat bedeutete gegenüber der verrotteten Ad
ministration der vormärzlichen Epoche einen gewalti
gen Fortschritt 28 ).
Die „Statthalter eien“ erthi eiten bestimmte
Agenden, darunter Strassen- und Wasserbauten, Han
dels- und Gewerbeangelegenheiten, die Bezirksäm
ter hatten die Aufgabe, Handel und Gewerbe zu be
günstigen.
Gegen die alten Patrimonial - Obrigkeiten I ort
schritte bedeutsamer Art! Die Organisation der Gerichts
behörden als Collegialgeriehte, die Einrichtung der Ad-
vocaten- und Notariats - Kammern, vor Allem die der
Handelsgerichte, welche theils als besonders be-
28 ) Die Organisiruug der Verwaltungsbehörden erfolgte auf
Grund des „Allerh. Cabinetschreibens vom 31. Deeember 1851."