MAK

Volltext: Die Entwickelung des kaufmännischen Unterrichts in Österreich nebst einer documentarischen Geschichte der Wiener Handels-Akademie

58 
bei allen Gelegenheiten so rühmlich bewährten Gemeinsinn seiner 
Mitbürger. 
Um iedoch den Spendern nach allen Seiten hin die mög 
lichsten Erleichterungen für jeden Grad der Betheiligung zu ge 
währen. hat das gefertigte Comite nachfolgende Beitragsmodali 
täten festgestellt: 
/ 
Beitrags- Modalitäten. 
o) Die Beiträge können erfolgen in baarem Gelde oder in 
Staats- und börsenmässigen Industriepapieren, und zwar auf 
einmal oder successive in bestimmten Jahresbeiträgen oder 
auch in beiden Weisen nach dem Belieben des Spenders. 
b) Diejenigen, welche für den Gründungs- und Erhaltungs 
fond höhere Beiträge leisten, erwerben hierdurch die Eigen 
schaft von Gründern der Lehranstalt, über deren Stimm 
fähigkeit in der General-Versammlung, Wahlfähigkeit zum 
Verwaltungsrath und zum Leitungscomite, die Vereinsstatuten 
das Nähere bestimmen werden. 
Die von einem Gründer innerhalb der ersten zehn 
Jahre der Lehranstalt zur Aufnahme empfohlenen geeig 
neten Schüler werden vorzugsweise zugelassen. Die Namen 
der Gründer werden zum fortdauernden Gedächtniss ihrer 
verdienstlichen, gemeinnützigen Mitwirkung zur Errich 
tung dieser Lehranstalt iii einem Gedenkbuche eingezeichnet 
werden. 
c) Jene grossmüthigen Förderer der Lehranstalt, welche an 
Gründungs - und Erhaltungsbeiträgen auf Lebenszeit 300 fl. 
jährlich oder ein- für allemal wenigstens 3000 fl. B. V. 
spenden, erwerben hierdurch die Eigenschaft eines Stifters, 
weichem neben den vorhin angedeuteten Rechten eines 
Gründers in Ansehung ihrer Beiträge das Vorrecht ein 
geräumt bleibt, die Erträgnisse ihrer Stiftung zur Dotirung 
einer der bestehenden Lehrkanzeln, der Bibliothek der 
Sammlungen oder anderen Lehrzwecken der Anstalt speciell 
zu widmen. 
Jeder Stifter wird ausserdem für sich und seine Rechts 
nachfolger 20 Jahre hindurch das Recht besitzen, auf je 
3000 fl. seiner Spenden alljährlich einen geeigneten Schüler 
in der Lehranstalt unentgeltlich unterrichten zu lassen. 
Nach Herstellung der Lehranstalt werden an einem 
hierzu ausersehenen Ehrenplätze derselben aufgestellte Marmor 
tafeln die Namen sämmtlicher Stifter vereinigen, um ihr 
segensvolles Andenken in den Herzen der Zöglinge nie er 
löschen zu lassen.
	        
Waiting...

Nutzerhinweis

Sehr geehrte Benutzerin, sehr geehrter Benutzer,

aufgrund der aktuellen Entwicklungen in der Webtechnologie, die im Goobi viewer verwendet wird, unterstützt die Software den von Ihnen verwendeten Browser nicht mehr.

Bitte benutzen Sie einen der folgenden Browser, um diese Seite korrekt darstellen zu können.

Vielen Dank für Ihr Verständnis.