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bei allen Gelegenheiten so rühmlich bewährten Gemeinsinn seiner
Mitbürger.
Um iedoch den Spendern nach allen Seiten hin die mög
lichsten Erleichterungen für jeden Grad der Betheiligung zu ge
währen. hat das gefertigte Comite nachfolgende Beitragsmodali
täten festgestellt:
/
Beitrags- Modalitäten.
o) Die Beiträge können erfolgen in baarem Gelde oder in
Staats- und börsenmässigen Industriepapieren, und zwar auf
einmal oder successive in bestimmten Jahresbeiträgen oder
auch in beiden Weisen nach dem Belieben des Spenders.
b) Diejenigen, welche für den Gründungs- und Erhaltungs
fond höhere Beiträge leisten, erwerben hierdurch die Eigen
schaft von Gründern der Lehranstalt, über deren Stimm
fähigkeit in der General-Versammlung, Wahlfähigkeit zum
Verwaltungsrath und zum Leitungscomite, die Vereinsstatuten
das Nähere bestimmen werden.
Die von einem Gründer innerhalb der ersten zehn
Jahre der Lehranstalt zur Aufnahme empfohlenen geeig
neten Schüler werden vorzugsweise zugelassen. Die Namen
der Gründer werden zum fortdauernden Gedächtniss ihrer
verdienstlichen, gemeinnützigen Mitwirkung zur Errich
tung dieser Lehranstalt iii einem Gedenkbuche eingezeichnet
werden.
c) Jene grossmüthigen Förderer der Lehranstalt, welche an
Gründungs - und Erhaltungsbeiträgen auf Lebenszeit 300 fl.
jährlich oder ein- für allemal wenigstens 3000 fl. B. V.
spenden, erwerben hierdurch die Eigenschaft eines Stifters,
weichem neben den vorhin angedeuteten Rechten eines
Gründers in Ansehung ihrer Beiträge das Vorrecht ein
geräumt bleibt, die Erträgnisse ihrer Stiftung zur Dotirung
einer der bestehenden Lehrkanzeln, der Bibliothek der
Sammlungen oder anderen Lehrzwecken der Anstalt speciell
zu widmen.
Jeder Stifter wird ausserdem für sich und seine Rechts
nachfolger 20 Jahre hindurch das Recht besitzen, auf je
3000 fl. seiner Spenden alljährlich einen geeigneten Schüler
in der Lehranstalt unentgeltlich unterrichten zu lassen.
Nach Herstellung der Lehranstalt werden an einem
hierzu ausersehenen Ehrenplätze derselben aufgestellte Marmor
tafeln die Namen sämmtlicher Stifter vereinigen, um ihr
segensvolles Andenken in den Herzen der Zöglinge nie er
löschen zu lassen.