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bei allen Gelegenheiten so rühmlich bewährten Gemeinsinn seiner
Mitbürger.
Um iedoch den Spendern nach allen Seiten hin die möglichsten
Erleichterungen für jeden Grad der Betheiligung zu gewähren.
hat das gefertigte Comite nachfolgende Beitragsmodalitäten
festgestellt:
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Beitrags- Modalitäten.
o) Die Beiträge können erfolgen in baarem Gelde oder in
Staats- und börsenmässigen Industriepapieren, und zwar auf
einmal oder successive in bestimmten Jahresbeiträgen oder
auch in beiden Weisen nach dem Belieben des Spenders.
b) Diejenigen, welche für den Gründungs- und Erhaltungsfond
höhere Beiträge leisten, erwerben hierdurch die Eigenschaft
von Gründern der Lehranstalt, über deren Stimmfähigkeit
in der General-Versammlung, Wahlfähigkeit zum
Verwaltungsrath und zum Leitungscomite, die Vereinsstatuten
das Nähere bestimmen werden.
Die von einem Gründer innerhalb der ersten zehn
Jahre der Lehranstalt zur Aufnahme empfohlenen geeigneten
Schüler werden vorzugsweise zugelassen. Die Namen
der Gründer werden zum fortdauernden Gedächtniss ihrer
verdienstlichen, gemeinnützigen Mitwirkung zur Errichtung
dieser Lehranstalt iii einem Gedenkbuche eingezeichnet
werden.
c) Jene grossmüthigen Förderer der Lehranstalt, welche an
Gründungs - und Erhaltungsbeiträgen auf Lebenszeit 300 fl.
jährlich oder ein- für allemal wenigstens 3000 fl. B. V.
spenden, erwerben hierdurch die Eigenschaft eines Stifters,
weichem neben den vorhin angedeuteten Rechten eines
Gründers in Ansehung ihrer Beiträge das Vorrecht eingeräumt
bleibt, die Erträgnisse ihrer Stiftung zur Dotirung
einer der bestehenden Lehrkanzeln, der Bibliothek der
Sammlungen oder anderen Lehrzwecken der Anstalt speciell
zu widmen.
Jeder Stifter wird ausserdem für sich und seine Rechtsnachfolger
20 Jahre hindurch das Recht besitzen, auf je
3000 fl. seiner Spenden alljährlich einen geeigneten Schüler
in der Lehranstalt unentgeltlich unterrichten zu lassen.
Nach Herstellung der Lehranstalt werden an einem
hierzu ausersehenen Ehrenplätze derselben aufgestellte Marmortafeln
die Namen sämmtlicher Stifter vereinigen, um ihr
segensvolles Andenken in den Herzen der Zöglinge nie erlöschen
zu lassen.