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d) Es wird den Beisteuernden, insofern ihre Beiträge 50 fl.
überschreiten, auf ihr Verlangen freigestellt, die Ein
zahlung an die Bedingung zu knüpfen, dass ihnen die
selben von den • Unterrichtsgeldern für ihre Söhne, Enkel
und Neffen, welche sie in der Lehranstalt vom fünften
bis fünfzehnten Jahre ihres Bestehens unterrichten las
sen, mittelst 25percentigen Abzügen theilweise oder gänzlich
rückvergütet werden.
e) Von jenen Förderern, welche ihre Mitwirkung zur Er
richtung und Erhaltung der Lehranstalt im Wege des
Darleihens vorziehen, übernimmt der Gründungsverein unver
zinsliche, unintabulirbare Darlehen in beliebigen, jedoch
nicht unter 500 fl. B. V. hinabreichenden Beträgen gegen
übertragbare Schuldurkunden, welche die Lehranstalt inner
halb zehn Jahren von ihrem Eröffnungstage zurückzahlen
wird.
Die Beitragseinzeichnungen werden durch die gefertigten
Comite-Mitglieder unter Beiziehung von Vertrauensmännern bei
den Subscribenten entgegengenommen und ausserdem bleiben die
Subsriptions-Bogen bei den Comite-Mitgliedern und ferner in dem
Bureau des gefertigten Comite’s S7 ). wie in jenem des nieder-öster
reichischen Gewerbvereins aufgelegt.
Die niederösterreichische Escompte-Bank hat sich mit Be
reitwilligkeit erboten, die eingezeichneten Beträge in Empfang zu
nehmen, darüber zu quittiren und dieselben mit 5 Percent in
laufender Rechnung insolange zu verzinsen, bis die Verwirklichung
des Unternehmens gesichert erscheint.
Die subscribirten Beiträge werden mit den Namen der Spen
der periodisch durch die öffentlichen Blätter bekannt gemacht
und die betreffenden Rechnungsauswejse seiner Zeit vorschrifts-
mässig veröffentlicht werden. Inzwischen wird sich das Comite
mit der Abfassung der Vereinsstatuten und des Organisations
planes für die künftige Lehranstalt befassen und diese Ausarbei
tungen und die Wahl der Localitäten, eventuell den Bauprospec-
tus der nächsten General-Versammlung zur Schlussfassung unter
breiten. Bei allen diesen Arbeiten wird das gefertigte Comite
das Beste und Nützlichste zu erstreben, insbesondere aber den
Geist und das Wesen des Unterrichtes den Zeithedürfnissen des
Vaterlandes gemäss zu erfassen und das Institut seinen Commit-
tenten als ein unveräusserliches, selbstständiges, fort und fort
bildungsfähiges Gemeingut zu überantworten bedacht sein. Die
oberste Leitung wird die General-Versammlung der Gründer sei-
8? ) Das Bureau des Comite’s befindet sich in den Localitäten
der u,. ö. Handels- und Gewerbekammer am Hof.