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Volltext: Die Entwickelung des kaufmännischen Unterrichts in Österreich nebst einer documentarischen Geschichte der Wiener Handels-Akademie

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d) Es wird den Beisteuernden, insofern ihre Beiträge 50 fl. 
überschreiten, auf ihr Verlangen freigestellt, die Ein 
zahlung an die Bedingung zu knüpfen, dass ihnen die 
selben von den • Unterrichtsgeldern für ihre Söhne, Enkel 
und Neffen, welche sie in der Lehranstalt vom fünften 
bis fünfzehnten Jahre ihres Bestehens unterrichten las 
sen, mittelst 25percentigen Abzügen theilweise oder gänzlich 
rückvergütet werden. 
e) Von jenen Förderern, welche ihre Mitwirkung zur Er 
richtung und Erhaltung der Lehranstalt im Wege des 
Darleihens vorziehen, übernimmt der Gründungsverein unver 
zinsliche, unintabulirbare Darlehen in beliebigen, jedoch 
nicht unter 500 fl. B. V. hinabreichenden Beträgen gegen 
übertragbare Schuldurkunden, welche die Lehranstalt inner 
halb zehn Jahren von ihrem Eröffnungstage zurückzahlen 
wird. 
Die Beitragseinzeichnungen werden durch die gefertigten 
Comite-Mitglieder unter Beiziehung von Vertrauensmännern bei 
den Subscribenten entgegengenommen und ausserdem bleiben die 
Subsriptions-Bogen bei den Comite-Mitgliedern und ferner in dem 
Bureau des gefertigten Comite’s S7 ). wie in jenem des nieder-öster 
reichischen Gewerbvereins aufgelegt. 
Die niederösterreichische Escompte-Bank hat sich mit Be 
reitwilligkeit erboten, die eingezeichneten Beträge in Empfang zu 
nehmen, darüber zu quittiren und dieselben mit 5 Percent in 
laufender Rechnung insolange zu verzinsen, bis die Verwirklichung 
des Unternehmens gesichert erscheint. 
Die subscribirten Beiträge werden mit den Namen der Spen 
der periodisch durch die öffentlichen Blätter bekannt gemacht 
und die betreffenden Rechnungsauswejse seiner Zeit vorschrifts- 
mässig veröffentlicht werden. Inzwischen wird sich das Comite 
mit der Abfassung der Vereinsstatuten und des Organisations 
planes für die künftige Lehranstalt befassen und diese Ausarbei 
tungen und die Wahl der Localitäten, eventuell den Bauprospec- 
tus der nächsten General-Versammlung zur Schlussfassung unter 
breiten. Bei allen diesen Arbeiten wird das gefertigte Comite 
das Beste und Nützlichste zu erstreben, insbesondere aber den 
Geist und das Wesen des Unterrichtes den Zeithedürfnissen des 
Vaterlandes gemäss zu erfassen und das Institut seinen Commit- 
tenten als ein unveräusserliches, selbstständiges, fort und fort 
bildungsfähiges Gemeingut zu überantworten bedacht sein. Die 
oberste Leitung wird die General-Versammlung der Gründer sei- 
8? ) Das Bureau des Comite’s befindet sich in den Localitäten 
der u,. ö. Handels- und Gewerbekammer am Hof.
	        
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