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Ihr Vertrauen gestützt, ein Werk wird zu fördern haben, welches
durch die Weise seiner Entstehung, und hoffen wir, durch seine
günstigen Ergebnisse als ein schönes Denkmal echten Bürgersinnes
allezeit eine ehrenvolle Stelle in der Geschichte Wiens
einnehmen wird.
Kaum hatte der Vorsitzende diesen Vortrag geendet,
erhob sich die ganze Versammlung zu einstimmigem
Dankesvotum für das Comite. Hierauf legte der
Vorsitzende den nachfolgenden, vom Comite ausgearbeiteten
Statuten-Entwurf zur Berathung vor, welcher
nach einer kurzen Debatte (Frh. v. Reden, Dr.
Ritter v. Seiller, Bürgermeister, Dr. Mayrhofer und v.
Diick) genehmigt wurde.
Entwurf der Statuten des Vereines zur Gründung und Erhaltung
der öffentlichen höheren Handelsschule in Wien.
I. Zweck des Vereines:
Gründung, Erhaltung und Leitung einer öffentlichen höheren
Handelsschule, welche als ein unveräusserliches, selbstständiges
Lehrinstitut für höhere commercielle Fachbildung fortbesteheu
und stets von Vereinsmitgliedern selbstständig verwaltet und geleitet
werden soll.
II. Mittel des Vereines:
Die zur Gründung erforderliche Summe wird durch freiwillige
Beiträge der Vereinsmitglieder aufgebracht.
Zur Erhaltung der Schule sind die Ueberschüsse des Gründungsfondes,
die einlaufenden Schulgelder und Gebühren, freiwillige
Beiträge der neu eintretenden Mitglieder und etwaige
Schenkungen und Legate bestimmt.
III. Glieder des Vereines:
Der Verein besteht aus:
1. Ehrenmitgliedern, welche rücksichtlich ihrer Stellung oder
erspriesslichen Förderung des Vereinszweckes zum Beitritt
als solche eingeladen werden.
2. Stiftern, welche an Gründungs- und Erhaltungsbeiträgen
auf Lebenszeit 300 fl. jährlich oder wenigstens 3000 fl. in
höchstens 6jährigen Baten beitragen.
3. Gründern, welche einen Betrag von mindestens 500 bis
3000 fl. in höchstens 6jährigen Raten beisteuern.
4. Mitgliedern, welche einen Betrag unter 500 fl. zeichnen.
Die Generalversammlung
vom 27. April
1857.