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Full text : Die Entwickelung des kaufmännischen Unterrichts in Österreich nebst einer documentarischen Geschichte der Wiener Handels-Akademie

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Ihr  Vertrauen  gestützt,  ein  Werk  wird  zu  fördern  haben,  welches
durch  die  Weise  seiner  Entstehung,  und  hoffen  wir,  durch  seine
günstigen  Ergebnisse  als  ein  schönes  Denkmal  echten  Bürgersinnes ­
  allezeit  eine  ehrenvolle  Stelle  in  der  Geschichte  Wiens
einnehmen  wird.
Kaum  hatte  der  Vorsitzende  diesen  Vortrag  geendet, ­
  erhob  sich  die  ganze  Versammlung  zu  einstimmigem ­
  Dankesvotum  für  das  Comite.  Hierauf  legte  der
Vorsitzende  den  nachfolgenden,  vom  Comite  ausgearbeiteten ­
  Statuten-Entwurf  zur  Berathung  vor,  welcher ­
  nach  einer  kurzen  Debatte  (Frh.  v.  Reden,  Dr.
Ritter  v.  Seiller,  Bürgermeister,  Dr.  Mayrhofer  und  v.
Diick)  genehmigt  wurde.
Entwurf  der  Statuten  des  Vereines  zur  Gründung  und  Erhaltung ­
  der  öffentlichen  höheren  Handelsschule  in  Wien.
I.  Zweck  des  Vereines:
Gründung,  Erhaltung  und  Leitung  einer  öffentlichen  höheren ­
  Handelsschule,  welche  als  ein  unveräusserliches,  selbstständiges ­
  Lehrinstitut  für  höhere  commercielle  Fachbildung  fortbesteheu
und  stets  von  Vereinsmitgliedern  selbstständig  verwaltet  und  geleitet ­
  werden  soll.
II.  Mittel  des  Vereines:
Die  zur  Gründung  erforderliche  Summe  wird  durch  freiwillige ­
  Beiträge  der  Vereinsmitglieder  aufgebracht.
Zur  Erhaltung  der  Schule  sind  die  Ueberschüsse  des  Gründungsfondes,
  die  einlaufenden  Schulgelder  und  Gebühren,  freiwillige ­
  Beiträge  der  neu  eintretenden  Mitglieder  und  etwaige
Schenkungen  und  Legate  bestimmt.
III.  Glieder  des  Vereines:
Der  Verein  besteht  aus:
1.  Ehrenmitgliedern,  welche  rücksichtlich  ihrer  Stellung  oder
erspriesslichen  Förderung  des  Vereinszweckes  zum  Beitritt
als  solche  eingeladen  werden.
2.  Stiftern,  welche  an  Gründungs-  und  Erhaltungsbeiträgen
auf  Lebenszeit  300  fl.  jährlich  oder  wenigstens  3000  fl.  in
höchstens  6jährigen  Baten  beitragen.
3.  Gründern,  welche  einen  Betrag  von  mindestens  500  bis
3000  fl.  in  höchstens  6jährigen  Raten  beisteuern.
4.  Mitgliedern,  welche  einen  Betrag  unter  500  fl.  zeichnen.

Die  Generalversammlung ­

vom  27.  April
1857.
            
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