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Volltext: Die Entwickelung des kaufmännischen Unterrichts in Österreich nebst einer documentarischen Geschichte der Wiener Handels-Akademie

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Ihr Vertrauen gestützt, ein Werk wird zu fördern haben, welches 
durch die Weise seiner Entstehung, und hoffen wir, durch seine 
günstigen Ergebnisse als ein schönes Denkmal echten Bürger 
sinnes allezeit eine ehrenvolle Stelle in der Geschichte Wiens 
einnehmen wird. 
Kaum hatte der Vorsitzende diesen Vortrag geen 
det, erhob sich die ganze Versammlung zu einstimmi 
gem Dankesvotum für das Comite. Hierauf legte der 
Vorsitzende den nachfolgenden, vom Comite ausgear 
beiteten Statuten-Entwurf zur Berathung vor, wel 
cher nach einer kurzen Debatte (Frh. v. Reden, Dr. 
Ritter v. Seiller, Bürgermeister, Dr. Mayrhofer und v. 
Diick) genehmigt wurde. 
Entwurf der Statuten des Vereines zur Gründung und Er 
haltung der öffentlichen höheren Handelsschule in Wien. 
I. Zweck des Vereines: 
Gründung, Erhaltung und Leitung einer öffentlichen höhe 
ren Handelsschule, welche als ein unveräusserliches, selbstständi 
ges Lehrinstitut für höhere commercielle Fachbildung fortbesteheu 
und stets von Vereinsmitgliedern selbstständig verwaltet und ge 
leitet werden soll. 
II. Mittel des Vereines: 
Die zur Gründung erforderliche Summe wird durch frei 
willige Beiträge der Vereinsmitglieder aufgebracht. 
Zur Erhaltung der Schule sind die Ueberschüsse des Grün- 
dungsfondes, die einlaufenden Schulgelder und Gebühren, frei 
willige Beiträge der neu eintretenden Mitglieder und etwaige 
Schenkungen und Legate bestimmt. 
III. Glieder des Vereines: 
Der Verein besteht aus: 
1. Ehrenmitgliedern, welche rücksichtlich ihrer Stellung oder 
erspriesslichen Förderung des Vereinszweckes zum Beitritt 
als solche eingeladen werden. 
2. Stiftern, welche an Gründungs- und Erhaltungsbeiträgen 
auf Lebenszeit 300 fl. jährlich oder wenigstens 3000 fl. in 
höchstens 6jährigen Baten beitragen. 
3. Gründern, welche einen Betrag von mindestens 500 bis 
3000 fl. in höchstens 6jährigen Raten beisteuern. 
4. Mitgliedern, welche einen Betrag unter 500 fl. zeichnen. 
Die General 
versammlung 
vom 27. April 
1857.
	        
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