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Ihr Vertrauen gestützt, ein Werk wird zu fördern haben, welches
durch die Weise seiner Entstehung, und hoffen wir, durch seine
günstigen Ergebnisse als ein schönes Denkmal echten Bürger
sinnes allezeit eine ehrenvolle Stelle in der Geschichte Wiens
einnehmen wird.
Kaum hatte der Vorsitzende diesen Vortrag geen
det, erhob sich die ganze Versammlung zu einstimmi
gem Dankesvotum für das Comite. Hierauf legte der
Vorsitzende den nachfolgenden, vom Comite ausgear
beiteten Statuten-Entwurf zur Berathung vor, wel
cher nach einer kurzen Debatte (Frh. v. Reden, Dr.
Ritter v. Seiller, Bürgermeister, Dr. Mayrhofer und v.
Diick) genehmigt wurde.
Entwurf der Statuten des Vereines zur Gründung und Er
haltung der öffentlichen höheren Handelsschule in Wien.
I. Zweck des Vereines:
Gründung, Erhaltung und Leitung einer öffentlichen höhe
ren Handelsschule, welche als ein unveräusserliches, selbstständi
ges Lehrinstitut für höhere commercielle Fachbildung fortbesteheu
und stets von Vereinsmitgliedern selbstständig verwaltet und ge
leitet werden soll.
II. Mittel des Vereines:
Die zur Gründung erforderliche Summe wird durch frei
willige Beiträge der Vereinsmitglieder aufgebracht.
Zur Erhaltung der Schule sind die Ueberschüsse des Grün-
dungsfondes, die einlaufenden Schulgelder und Gebühren, frei
willige Beiträge der neu eintretenden Mitglieder und etwaige
Schenkungen und Legate bestimmt.
III. Glieder des Vereines:
Der Verein besteht aus:
1. Ehrenmitgliedern, welche rücksichtlich ihrer Stellung oder
erspriesslichen Förderung des Vereinszweckes zum Beitritt
als solche eingeladen werden.
2. Stiftern, welche an Gründungs- und Erhaltungsbeiträgen
auf Lebenszeit 300 fl. jährlich oder wenigstens 3000 fl. in
höchstens 6jährigen Baten beitragen.
3. Gründern, welche einen Betrag von mindestens 500 bis
3000 fl. in höchstens 6jährigen Raten beisteuern.
4. Mitgliedern, welche einen Betrag unter 500 fl. zeichnen.
Die General
versammlung
vom 27. April
1857.