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Volltext: Die Entwickelung des kaufmännischen Unterrichts in Österreich nebst einer documentarischen Geschichte der Wiener Handels-Akademie

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hingen der Anstalt, sowie über alle wichtigen Regie-Auslagen 
und bewilligt die Anschaffung der Lehrmittel. Er bestimmt die 
Höhe des Schulgeldes, besetzt die Freiplätze und entscheidet über 
ausnahmsweise Begünstigungen besonders ausgezeichneter Schüler. 
Er leitet die Verwaltung des Fondes der Lehranstalt, prüft 
und adjustirt die Verrechnungen des Hirectors. 
Zur Entscheidung über die Anstellung oder Entlassung des 
Hirectors, eines Lehrers oder Beamten der Anstalt ist die Zu 
stimmung von mindestens 5 Mitgliedern des Verwaltungsrathes 
erforderlich. 
Der Director hat in allen nicht seine Person betreffenden 
Angelegenheiten bei den Verhandlungen des Verwaltungsrathes 
berathende Stimme. 
Verein und Schule werden sowohl den Behörden gegenüber 
als in allen anderen Angelegenheiten vom Verwaltungsrathe mit 
allen jenen Befugnissen als Bevollmächtigten vertreten, zu wel 
chen nach §. 1008 des allgemeinen bürgerlichen Gesetzbuches be 
sondere Vollmachten für die Gattung des Geschäftes erforder 
lich sind. 
Für den Verwaltungsrath zeichnet rechtsgiltig der Präsident 
mit einem der Verwaltungsrathe. 
VII. Von der Schulinspection (Leitungs-Comite) der 
Ans talt. 
Die Schulinspection besteht aus 3 Mitgliedern, welche der 
Verwaltungsrath alljährlich in der ersten, seiner Constituirung 
oder Ergänzung nachfolgenden Versammlung aus seiner Mitte für 
die Dauer eines Jahres erwählt. 
Die zurücktretenden Inspectionsmitglieder sind sogleich wie 
der wählbar. 
Die Inspectionsmitglieder treten allwöchentlich einmal oder 
so oft es die Wahrnehmung ihrer Obliegenheiten erheischt, zu 
sammen. 
Die Schulinspection bildet das Organ, durch welches der 
Verwaltungsrath die Ueberwachung der Leistungen des gesumm 
ten Lehrkörpers, die erfolgenden Ankäufe, die Administration des 
Schulgebäudes, der Bibliothek und der Institutssammlungen ausübt. 
Die Schulinspection entscheidet im Vermittlungswege über 
die zwischen dem Director und dem ihm unterstehenden Lehr- 
und Administrationspersonale etwa entstehenden Differenzen und 
trifft unmittelbar in Vertretung des Verwaltungsrathes alle jene 
erforderlich werdenden Anordnungen, die keinen Aufschub ver 
tragen. 
Die Schulinspection revidirt mindestens allmonatlich einmal 
die Instituts-Cassa. sowie alljährlich die Inventur der Bibliothek
	        
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