74
und der Institutssammlungen, überwacht das Prüfungswesen und
contrasignirt im Namen des Vereines die von der Anstalt erlas
senen Unterrichtszeugnisse.
Die Schulinspection bringt die Ton ihr in dringlichen Fällen
getroffenen Verfügungen ohne Verzug zur Kenntniss des Präsi
denten des Verwaltungsrathes, in dessen Verhinderung zu jener
des Präsidenten-Stellvertreters.
Ausserdem erstattet sie dem Verwaltungsrathe bei jedesmali
ger Versammlung desselben Bericht über ihre in Ausübung ihrer
Functionen erfolgten Wahrnehmungen, Anordnungen und Ver
richtungen.
VIII. Direction der Anstalt:
Dem Director obliegt die wissenschaftliche und disciplinare
Leitung, sowie die administrative Führung und er ist dafüq
gleichwie für die genaue Erfüllung seiner Instructionen und der
an ihn ergangenen Aufträge dem Verwaltungsrathe verantwortlich.
IX. Dauer des Vereines:
Der Verein erneuert sich ununterbrochen durch die Aufnahme
von Personen, welche unter Leistung eines freiwilligen Beitrages
dem Verwaltungsrathe ihren Beitritt zu demselben erklären.
Bei der hierauf vor genommenen Wahl für den er
sten Verwaltungsrath ergab das Scrutinium folgen-
gendes Resultat:
Ed. Jos. Dräsche 129 Stimmen
Fr. Schey 124 „
Theod. Bauer 124 „
B.W. Ohligs 123
J. Rauch 81 „
A. S. Malanotti 69 „
L. E. Smekal 68 „
E. Landtmann 63 „
FC. Mayrhofer 56 „
Frh. v. Reden 55
Dr. H. J a q u e s 53 „
Für den Revisions-Ausschuss:
G. Voigt 44 Stimmen
Aug. Pallehner 49 „
L. E. Smekal 36 „
L. Mayer 27 „